Modellhaus mit dunkelblauem Dach neben einem Prozentzeichen und steigenden Diagrammen als Symbol für Immobilienfinanzierung, Bauzinsen und Hypotheken.
Immobilienratgeber

Hypothek aufs Haus aufnehmen: Ablauf, Zinsen und Kosten

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, beschäftigt sich früher oder später mit der Finanzierung. Da viele Käufer den Kaufpreis nicht vollständig aus Eigenkapital bezahlen können, nehmen sie ein langfristiges Darlehen auf. Zur Absicherung lässt die Bank in der Regel eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen. Umgangssprachlich wird dabei häufig von einer „Hypothek“ gesprochen. Rechtlich sind Hypothek, Grundschuld und Darlehen jedoch unterschiedliche Begriffe.

Doch was genau ist eine Hypothek? Wie funktioniert sie? Welche Rolle spielen Zinsen, Tilgung und Grundbuch? Und worin liegt der Unterschied zur Grundschuld? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie eine Hypothek als Kreditsicherheit eingesetzt wird und warum Banken bei Baufinanzierungen heute überwiegend eine Grundschuld verwenden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das eine bestimmte Forderung absichert und in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen wird.
  • Sie ist akzessorisch, also rechtlich an die gesicherte Forderung gebunden. Nach vollständiger Tilgung entsteht regelmäßig eine Eigentümergrundschuld; der Grundbucheintrag wird nicht automatisch gelöscht.
  • Banken verwenden bei Baufinanzierungen meist eine Grundschuld. Welche Forderungen diese absichert, regelt eine gesonderte Sicherungsvereinbarung.
  • Bei einem Annuitätendarlehen bestimmen vor allem Darlehenshöhe, Sollzinssatz und anfänglicher Tilgungssatz die monatliche Rate.

Was ist eine Hypothek?

Definition der Hypothek

Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht und dient der Absicherung einer Forderung, beispielsweise aus einem Immobiliendarlehen. Sie belastet das Grundstück beziehungsweise das Wohnungseigentum. Werden die gesicherten Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann der Gläubiger unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.

Eine Hypothek ist an eine bestimmte Forderung gebunden. Juristisch wird diese Abhängigkeit als Akzessorietät bezeichnet. Wird das Darlehen vollständig zurückgezahlt und erlischt dadurch die gesicherte Forderung, erwirbt grundsätzlich der Grundstückseigentümer die Hypothek. Sie wandelt sich dabei regelmäßig in eine Eigentümergrundschuld um. Der Eintrag im Grundbuch wird durch die Rückzahlung nicht automatisch gelöscht.

Merke: Auch nach vollständiger Tilgung bleibt das Grundpfandrecht zunächst im Grundbuch stehen. Eine Grundschuld löschen zu lassen, ist ein eigener Schritt – er lohnt sich jedoch nicht in jedem Fall, etwa wenn eine Anschlussfinanzierung geplant ist.

Wie funktioniert eine Hypothek?

Wer von der Aufnahme einer Hypothek spricht, meint häufig ein Immobiliendarlehen, das durch ein Grundpfandrecht abgesichert wird. Das Darlehen stellt die Finanzierung bereit; die Hypothek oder Grundschuld dient der Bank als Sicherheit. Bei einer Absicherung durch eine Hypothek umfasst der Ablauf typischerweise folgende Schritte:

  • Sie schließen mit der Bank einen Darlehensvertrag ab.
  • Die Bestellung der Hypothek wird unter Mitwirkung eines Notars vorbereitet.
  • Das zuständige Grundbuchamt trägt die Hypothek in Abteilung III des Grundbuchs ein. Bei einer Briefhypothek ist für den Erwerb durch die Bank grundsätzlich zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich.
  • Sie zahlen das Darlehen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zurück und leisten die vereinbarten Zinszahlungen.
  • Nach vollständiger Rückzahlung wird die weitere Behandlung des eingetragenen Grundpfandrechts geklärt. Eine automatische Löschung erfolgt nicht.


Bei einem Annuitätendarlehen setzt sich die monatliche Rate aus Zins und Tilgung zusammen. Ihre Höhe hängt insbesondere vom Darlehensbetrag, dem vereinbarten Sollzinssatz und dem anfänglichen Tilgungssatz ab. Werden fällige Zahlungen nicht geleistet und liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, kann die Bank die Verwertung der Sicherheit betreiben. Im äußersten Fall droht die Zwangsversteigerung der Immobilie.


Mann unterschreibt am Tisch den Darlehensvertrag für eine Baufinanzierung, daneben Hausmodell und Münzglas als Symbol für die Hypothek

Wie läuft die Eintragung einer Hypothek ab?

Eintragung der Hypothek ins Grundbuch

Die Bestellung einer Hypothek wird in der üblichen Finanzierungspraxis unter Mitwirkung eines Notars abgewickelt. Dieser bereitet die erforderlichen Erklärungen vor und veranlasst die Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt. Die Hypothek wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Zu den wesentlichen Angaben gehören:

  • der Gläubiger, beispielsweise die finanzierende Bank
  • der Betrag der gesicherten Forderung
  • bei verzinslichen Forderungen der Zinssatz
  • gegebenenfalls weitere vereinbarte Nebenleistungen


Die Eintragung ist eine notwendige Voraussetzung für die Bestellung der Hypothek. Bei einer Briefhypothek erwirbt der Gläubiger das Recht grundsätzlich erst mit der Übergabe des Hypothekenbriefs; gesetzlich vorgesehene Ersatzvereinbarungen sind möglich. Für die Bestellung und Eintragung fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Sie richten sich nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften und hängen insbesondere vom Geschäftswert und den erforderlichen Tätigkeiten ab und sollten bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.

Welche Bedeutung hat die Rangfolge?

Der Rang eines Grundpfandrechts beeinflusst, in welcher Reihenfolge Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung aus dem verfügbaren Erlös befriedigt werden. Zwischen mehreren Hypotheken oder Grundschulden hat ein vorrangiges Recht grundsätzlich Vorrang vor einem nachrangigen Recht. Daneben können Verfahrenskosten und gesetzlich bevorrechtigte Ansprüche zu berücksichtigen sein.

Für Kreditgeber ist ein nachrangiges Grundpfandrecht daher regelmäßig mit einem höheren Risiko verbunden. Reicht der Erlös nicht aus, können nachrangig gesicherte Forderungen teilweise oder vollständig ungedeckt bleiben. Gerade bei einer Nachfinanzierung oder beim Wechsel des Kreditgebers spielt die Rangfolge deshalb eine wichtige Rolle.

Welche Formen der Hypothek gibt es?

Briefhypothek und Buchhypothek

Bei der Briefhypothek wird zusätzlich zur Grundbucheintragung ein Hypothekenbrief ausgestellt. Für die Übertragung der gesicherten Forderung sind grundsätzlich eine schriftliche Abtretungserklärung und die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich. Mit der Forderung geht auch die Hypothek auf den neuen Gläubiger über.

Bei der Buchhypothek wird die Erteilung eines Hypothekenbriefs ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wird im Grundbuch eingetragen. Da kein Hypothekenbrief ausgestellt wird, entfällt das Risiko, dass dieses Dokument verloren geht. Für die Übertragung gelten andere Formvorgaben als bei der Briefhypothek.

Variable oder feste Verzinsung des Darlehens

Von der rechtlichen Form der Sicherheit ist die Verzinsung des Darlehens zu unterscheiden. Bei einem variabel verzinsten Darlehen wird der Zinssatz nach den vertraglichen Vereinbarungen angepasst, häufig anhand eines Referenzzinssatzes. Dadurch können sich die Zinskosten und je nach Vertragsgestaltung auch die monatlichen Zahlungen verändern.

Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz bleibt der vereinbarte Zinssatz während der Sollzinsbindung konstant. Das erleichtert die Planung der Finanzierung. Die Sollzinsbindung ist jedoch nicht mit der gesamten Darlehenslaufzeit gleichzusetzen: Besteht an ihrem Ende noch eine Restschuld, muss deren weitere Finanzierung geregelt werden.

Hypothekendarlehen und Baufinanzierung

Als Hypothekendarlehen werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig langfristige Immobilienkredite bezeichnet, auch wenn sie tatsächlich durch eine Grundschuld abgesichert sind. Für eine präzise Einordnung sollten deshalb der Darlehensvertrag und die Art des bestellten Grundpfandrechts getrennt betrachtet werden. Bei der Planung einer Baufinanzierung zählt nicht nur der Kaufpreis. Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Grunderwerbsteuer
  • Notar- und Grundbuchkosten für den Immobilienerwerb
  • gegebenenfalls eine Maklerprovision
  • Kosten für die Bestellung der Kreditsicherheit
  • gegebenenfalls Ausgaben für Modernisierung, Renovierung oder Umzug
  • ausreichende finanzielle Reserven


Eine solide Baufinanzierung berücksichtigt daher den gesamten Kapitalbedarf und die langfristige Tragbarkeit der monatlichen Belastung. Eine fundierte Grundlage dafür ist der realistische Wert der Immobilie – etwa über eine professionelle Immobilienbewertung.

Hypothek und Grundschuld: der wichtigste Unterschied

Forderungsbindung und Sicherungsvereinbarung

Hypothek und Grundschuld sind unterschiedliche Formen von Grundpfandrechten. Die Hypothek ist gesetzlich an eine bestimmte Forderung gebunden. Die Grundschuld besteht dagegen rechtlich unabhängig vom Bestand einer bestimmten Forderung.

Das bedeutet bei einer Sicherungsgrundschuld jedoch nicht, dass die Bank sie beliebig verwerten darf. Eine gesonderte Sicherungsvereinbarung, auch Sicherungszweckerklärung genannt, legt fest, welche Forderungen abgesichert werden und unter welchen Voraussetzungen die Bank die Sicherheit nutzen darf.

Auch die Folgen der Tilgung unterscheiden sich: Bei einer Hypothek entsteht nach Erlöschen der gesicherten Forderung regelmäßig eine Eigentümergrundschuld. Eine bereits bestellte Grundschuld bleibt als solche bestehen. In beiden Fällen wird der Grundbucheintrag nicht automatisch gelöscht.

Warum Banken meist eine Grundschuld verwenden

Die Grundschuld lässt sich flexibler als Sicherheit einsetzen, weil sie nicht gesetzlich an eine einzelne Forderung gebunden ist. Nach entsprechender Vereinbarung kann eine bestehende Grundschuld für eine weitere Finanzierung verwendet werden. Bei einem Wechsel des Kreditgebers kommt gegebenenfalls eine Abtretung an die neue Bank in Betracht.

Dadurch lassen sich die Löschung eines bestehenden Grundpfandrechts und die Bestellung eines neuen Rechts häufig vermeiden. Ob eine Weiterverwendung oder Abtretung möglich und sinnvoll ist, hängt unter anderem von den beteiligten Banken, dem Rang, dem eingetragenen Betrag und der Sicherungsvereinbarung ab. Auch bei einer Abtretung können Kosten entstehen.

Vergleich von Hypothek und Grundschuld
MerkmalHypothekGrundschuld
Gesetzlich an eine bestimmte Forderung gebundenJaNein; bei einer Sicherungsgrundschuld erfolgt die Zuordnung über die Sicherungsvereinbarung
Folge vollständiger TilgungRegelmäßig entsteht eine EigentümergrundschuldBleibt bestehen; die weitere Behandlung richtet sich nach der Sicherungsvereinbarung
Automatische Löschung im Grundbuch nach TilgungNeinNein
Verwendung bei heutigen BaufinanzierungenEher seltenÜblich
Flexibilität als KreditsicherheitDurch die gesetzliche Forderungsbindung begrenztNach entsprechender Vereinbarung für weitere Finanzierungen nutzbar

Ihre Immobilienfinanzierung vorausschauend planen

Welche Finanzierung zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrem Eigenkapital und Ihrer langfristigen finanziellen Belastbarkeit ab. Berücksichtigen Sie neben den Zinsen auch Tilgung, Zinsbindung und finanzielle Reserven.

Hypothekenzinsen: Welche Kosten entstehen?

Was beeinflusst den Zinssatz?

Mit Hypothekenzinsen sind im allgemeinen Sprachgebrauch meist die Zinsen eines grundpfandrechtlich abgesicherten Immobiliendarlehens gemeint. Bereits kleine Zinsunterschiede können sich bei hohen Darlehensbeträgen und langen Finanzierungszeiträumen deutlich auf die Gesamtkosten auswirken. Zu den wesentlichen Einflussfaktoren gehören:

  • das aktuelle Zinsniveau am Markt
  • die Bonität des Kreditnehmers
  • die Darlehenshöhe im Verhältnis zum bankseitig angesetzten Immobilienwert
  • die Höhe des eingesetzten Eigenkapitals
  • die Dauer der Sollzinsbindung
  • der Rang und die Werthaltigkeit der Kreditsicherheit
  • vertragliche Optionen, etwa Sondertilgungsrechte oder Tilgungssatzwechsel


Mehr Eigenkapital kann zu günstigeren Konditionen beitragen, weil es den Finanzierungsbedarf und das Risiko der Bank reduziert. Zustand und Lage der Immobilie spielen insbesondere für deren Bewertung eine Rolle. Eine längere Sollzinsbindung schützt länger vor möglichen Zinssteigerungen; ob und in welcher Höhe dafür ein Zinsaufschlag anfällt, hängt vom jeweiligen Angebot und der Marktsituation ab.

Expertentipp: Vergleichen Sie Angebote nicht allein anhand des Sollzinssatzes, sondern auch anhand von effektivem Jahreszins, Restschuld am Ende der Zinsbindung und Vertragsbedingungen. Ein Finanzierungszertifikat kann Ihre Kaufabsicht untermauern – seine Aussagekraft hängt aber vom Umfang der Prüfung ab und ersetzt keine verbindliche Darlehenszusage.

Warum Tilgung und Zinsbindung entscheidend sind

Bei einem Annuitätendarlehen besteht die laufende Rate aus Zins und Tilgung. Die Zinsen sind das Entgelt für das geliehene Geld, während die Tilgung die Restschuld verringert. Bleiben Zinssatz und Rate unverändert, sinkt mit der Restschuld der Zinsanteil; der Tilgungsanteil steigt entsprechend.

Eine höhere anfängliche Tilgung verkürzt bei ansonsten gleichen Bedingungen die Rückzahlungsdauer und senkt die gesamten Zinskosten. Sie erhöht aber auch die laufende Belastung. Der Tilgungssatz sollte deshalb zur finanziellen Situation passen und ausreichend Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben lassen.

Achtung – Sollzinsbindung ≠ Laufzeit: Endet die Sollzinsbindung vor der vollständigen Rückzahlung, verbleibt eine Restschuld. Für deren Anschlussfinanzierung gelten dann die neu vereinbarten Konditionen – ein höheres Zinsniveau kann die monatliche Belastung spürbar erhöhen.

So gehen Sie bei der Finanzierung am besten vor

Eine Hypothek beziehungsweise Baufinanzierung lässt sich mit einem strukturierten Vorgehen deutlich besser planen. Diese vier Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  1. Ermitteln Sie realistisch, wie viel Eigenkapital Sie einsetzen können und welche monatliche Rate für Sie langfristig tragbar ist.
  2. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Zinssatz, sondern auch Restschuld, Zinsbindung und Vertragsbedingungen.
  3. Lassen Sie den Gesamtkapitalbedarf (Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten) kalkulieren und planen Sie ausreichende Reserven ein.
  4. Nutzen Sie bei Bedarf ein Finanzierungszertifikat, um Ihre Kaufabsicht zu untermauern – es ersetzt jedoch keine verbindliche Darlehenszusage.

Fazit: Hypothek und Grundschuld als Sicherheiten der Baufinanzierung

Das Darlehen stellt die Mittel für den Immobilienkauf oder den Bau bereit. Hypothek und Grundschuld dienen dagegen als Kreditsicherheiten. Während die Hypothek gesetzlich an eine konkrete Forderung gebunden ist, wird die Verbindung zwischen einer Sicherungsgrundschuld und dem Darlehen durch eine gesonderte Sicherungsvereinbarung hergestellt. In der heutigen Finanzierungspraxis wird überwiegend die Grundschuld verwendet.

Für eine tragfähige Finanzierung sollten Sie insbesondere Darlehenshöhe, Zinssatz, Tilgung, Zinsbindung und mögliche Restschuld gemeinsam betrachten. Planen Sie außerdem sämtliche Nebenkosten und ausreichende Reserven ein. Eine individuelle Beratung kann helfen, Angebote einzuordnen und die Finanzierung an Ihre langfristigen Möglichkeiten anzupassen.

Häufige Fragen zur Hypothek

Was ist eine Hypothek einfach erklärt?

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das eine bestimmte Forderung absichert. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Werden die gesicherten Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann der Gläubiger unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?

Die Hypothek ist gesetzlich an eine bestimmte Forderung gebunden. Die Grundschuld besteht rechtlich unabhängig von einer bestimmten Forderung. Bei einer Sicherungsgrundschuld regelt eine Sicherungsvereinbarung, welche Schulden abgesichert werden und unter welchen Voraussetzungen die Bank die Sicherheit verwerten darf.

Was passiert mit einer Hypothek nach vollständiger Tilgung?

Erlischt die gesicherte Forderung durch vollständige Rückzahlung, erwirbt grundsätzlich der Grundstückseigentümer die Hypothek. Dabei entsteht regelmäßig eine Eigentümergrundschuld. Der Grundbucheintrag wird nicht automatisch gelöscht.

Wie viel Eigenkapital braucht man für eine Hypothek?

Als Richtwert sollten mindestens die Kaufnebenkosten – also Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls die Maklerprovision – aus Eigenmitteln gedeckt sein. Je mehr Eigenkapital Sie einsetzen, desto geringer ist in der Regel das Risiko der Bank und desto günstiger können die Konditionen ausfallen. Die konkret tragbare Höhe hängt von Einkommen, Rücklagen und Vorhaben ab.

Wie wird eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen?

Die Bestellung wird in der üblichen Finanzierungspraxis unter Mitwirkung eines Notars vorbereitet. Die Eintragung erfolgt durch das zuständige Grundbuchamt in Abteilung III. Bei einer Briefhypothek ist für den Erwerb durch den Gläubiger grundsätzlich zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich. Für die Abwicklung fallen Notar- und Grundbuchkosten an.

Wovon hängen die Hypothekenzinsen ab?

Wichtige Faktoren sind das Marktzinsniveau, die Bonität, der Eigenkapitaleinsatz, die Darlehenshöhe im Verhältnis zum Immobilienwert, die Sollzinsbindung und die Ausgestaltung der Sicherheit. Auch vertragliche Optionen können die Konditionen beeinflussen.

Sind Sollzinsbindung und Darlehenslaufzeit dasselbe?

Nein. Die Sollzinsbindung bezeichnet den Zeitraum, in dem der vereinbarte Sollzinssatz feststeht. Die Darlehenslaufzeit beschreibt dagegen den Zeitraum bis zur vollständigen Rückzahlung. Endet die Zinsbindung vorher, muss die Finanzierung der verbleibenden Restschuld geregelt werden.