17.03.2025 • 5 min. Lesezeit
Inhalt dieses Artikels
Die Heizkostenverordnung (HeizKV) regelt die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern sowie in Gewerbeimmobilien mit zentraler Heizungsanlage. Die aktuelle Fassung enthält wesentliche Neuerungen, die vor allem mehr Transparenz und eine gerechtere Kostenverteilung für Mieter und Eigentümer bringen sollen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Änderungen es gibt, was Eigentümer beachten müssen und wie sich die neuen Vorgaben auf die Heizkostenabrechnung auswirken.
Was ist die Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung ist eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit gemeinsamer Wärmeversorgung auf die Nutzer verteilt werden. Ziel ist es, einen gerechten Verbraucherschutz zu gewährleisten und durch eine verbrauchsabhängige Abrechnung einen sparsameren Umgang mit Energie zu fördern.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung gilt für:
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern, wenn die Wärme zentral erzeugt wird
- Eigentümergemeinschaften, die eine gemeinschaftliche Heizungsanlage nutzen
- Mieter, die anteilig für die Heizkosten aufkommen
- Gewerbemieter, sofern in der Gewerbeimmobilie eine zentrale Heizungsanlage vorhanden ist
Wichtige Neuerungen der aktuellen Heizkostenverordnung
Die letzte Überarbeitung der Heizkostenverordnung bringt zahlreiche Änderungen und neue Pflichten für Vermieter mit sich. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Pflicht zur Fernablesung von Zählern
- Neu installierte oder ersetzte Zähler müssen fernablesbar sein.
- Bis spätestens 2026 müssen alle bestehenden Zähler auf Fernablesung umgerüstet werden.
- Ziel: Mehr Transparenz für Verbraucher durch regelmäßige Verbrauchsinformationen.
- Monatliche Verbrauchsinformationen für Mieter
- Vermieter müssen Bewohnern monatlich über ihren aktuellen Heiz- und Warmwasserverbrauch informieren.
- Dies kann per App, E-Mail oder Online-Portal erfolgen.
- Ziel: Mieter sollen ihre Heizkosten besser kontrollieren und Energie sparen können.
- Strengere Anforderungen an die Heizkostenabrechnung
- Heizkostenabrechnungen müssen detailliertere Angaben enthalten, z. B. Vergleichswerte und CO₂-Emissionen.
- Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar gestaltet sein.
- CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter
- Die CO₂-Kosten für die Heizung werden nicht mehr vollständig auf die Mieter umgelegt.
- Es gibt ein Stufenmodell, das die CO₂-Kosten fair zwischen Vermieter und Mieter verteilt.
- Je schlechter die Energieeffizienz eines Gebäudes, desto mehr CO₂-Kosten trägt der Vermieter.
Auswirkungen auf Mieter und Vermieter
Für Mieter
✔ Mehr Transparenz durch monatliche Verbrauchsinformationen
✔ Möglichkeit zur besseren Kontrolle des eigenen Heizverhaltens
✔ Gerechtere Verteilung der CO₂-Kosten je nach Gebäudeenergieeffizienz
Für Vermieter
✔ Verpflichtung zur Nachrüstung von fernablesbaren Zählern bis 2026
✔ Mehr Aufwand durch monatliche Verbrauchsinformationen
✔ Kostenbeteiligung an der CO₂-Abgabe abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes
Tipps für Mieter zur Senkung der Heizkosten
- Regelmäßiges Stoßlüften statt dauerhaft gekippte Fenster
- Thermostate richtig einstellen (z. B. Stufe 3 entspricht ca. 20°C)
- Heizkörper nicht mit Möbeln oder Vorhängen verdecken
- Nachtabsenkung nutzen, um Heizkosten zu senken
Fazit: Die Heizkostenverordnung fördert Transparenz und Energieeffizienz
Die aktuelle Heizkostenverordnung sorgt für mehr Transparenz, eine verbrauchsgerechte Abrechnung und eine gerechtere Aufteilung der Heizkosten zwischen Vermietern und Mietern. Besonders die Pflicht zur Fernablesung und die monatlichen Verbrauchsinformationen bieten Mietern die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch besser zu steuern und Heizkosten zu sparen. Für Vermieter bedeutet die Verordnung jedoch zusätzliche Investitionen in neue Messtechnik und eine Umstellung der Abrechnungsprozesse.
Um Kostensteigerungen zu vermeiden, sollten sich sowohl Mieter als auch Vermieter frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und Maßnahmen zur Heizkostensenkung in Betracht ziehen. Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Landesbehörde oder beim Vermieterverband.