Maklerin gibt Ehepaar die Hand
Immobilienratgeber

Maklerprovision: Wie hoch? Wer zahlt?

08.11.2024 5 min. Lesezeit


author-image

VON POLL IMMOBILIEN

Inhalt dieses Artikels


Die Maklerprovision ist ein wichtiger Bestandteil vieler Immobilientransaktionen. Die Maklerprovision, auch bekannt als Courtage, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) bzw. die Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart und kann je nach Region und Art der Immobilie variieren. Die Provision deckt auch die Kosten für Dienstleistungen des Maklers, wie die Bewertung der Immobilie, die Vermarktung, die Besichtigungen und die Vertragsabwicklung.

Neuregelung der Maklerprovision: Wer zahlt wieviel?

Bis zum 23. Dezember 2020 war es üblich, dass die Provision vom Käufer allein getragen wurde. Dies führte oft zu hohen Kosten für die Käuferseite. 

Mit der Neuregelung der Maklerprovision Ende 2020 hat sich diese Praxis in vielen Fällen geändert. Seither wird die Verteilung der Maklerprovision durch das sogenannte Halbteilungsprinzip geregelt. Das geht aus dem 'Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser' hervor, auf das sich Bundestag und Bundesrat geeinigt haben. Neben einer Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 wurde im Rahmen eines Gesetzespakets (sogenanntes „Wohnpaket“) auch die Neuregelung der Maklerprovision vorgenommen. Zwar bleibt danach beim Immobilienverkauf die Höhe der Maklerprovision frei verhandelbar. Ist Gegenstand der Transaktion aber eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes und ist der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (sog. Doppelmakler), müssen die Verkäufer- und die Käuferprovision gleich hoch sein. Dabei gibt es regional übliche Provisionshöhen, die je nach Bundesland in der Summe beider Provisionen zwischen 5,95 und 7,14 Prozent liegen.

Dieses Halbteilungsprinzip (oder auch Parität genannt) soll die Belastung für die Käufer reduzieren und den Immobilienmarkt fairer gestalten.

Für Immobilienkäufer bedeutet die neue Regelung, dass sie nun nur noch praktisch die Hälfte der Gesamtprovision tragen müssen. Dies kann erhebliche Einsparungen bedeuten, insbesondere bei teuren Immobilien. Die Neuregelung gilt nur dann, wenn der Immobilienkäufer als Verbraucher und nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt.

Auch für Immobilienverkäufer hat die Neuregelung Auswirkungen. Der Umstand, dass auch der Verkäufer Maklerprovision zu zahlen hat, kann sich auf den Verkaufspreis und die Vermarktungsdauer der Immobilie auswirken. Verkäufer sollten daher immer auch die Auswirkungen dieser nicht mehr ganz neuen Regelung auf ihre Verkaufsstrategie und Preisgestaltung berücksichtigen.

Wichtig:

Die Neuregelung bezieht sich explizit auf den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Gewerbliche Immobilien, Mehrfamilienhäuser und baureife Grundstücke werden von der Neuregelung der Maklercourtage nicht erfasst

Bei gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern und baureifen Grundstücken kann nach wie vor eine reine Käuferprovision vereinbart werden. Auch kann vereinbart werden, dass die Maklerprovision von demjenigen gezahlt wird, der den Makler beauftragt hat. Auch kann vom Halbteilungsprinzip abgewichen werden und es können unterschiedlich hohe Provisionen für den Verkäufer und den Käufer vereinbart werden.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet wurde.

Maklerprovision bei Vermietung: Was ist zu beachten?

Für die Maklerprovision bei der Vermietung einer Immobilie sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Höhe der Provision: Die Höhe der Maklerprovision bei Vermietung ist bei der Beauftragung des Maklers durch den Suchkunden (Mieter) begrenzt. Die Provision darf in diesem Fall nach § 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) nicht mehr als zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer betragen.
  2. Wer trägt die Kosten: In der Regel trägt derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Provision (Bestellerprinzip).
  3. Transparenz: Der Makler ist verpflichtet, den Mieter über die Höhe der Provision sowie seine eigenen Dienstleistungen transparent zu informieren. Dies bedeutet, dass der Mieter vor Abschluss des Mietvertrags über alle anfallenden Kosten informiert werden muss.
  4. Maklervertrag: Bevor der Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung beauftragt wird, muss ein Maklervertrag abgeschlossen werden. Dieser bedarf der Textform (z.B. E-Mail). In diesem Vertrag werden unter anderem die Höhe der Provision, die Leistungen des Maklers und die Zahlungsmodalitäten festgelegt.

 

 

 

Kontakt

ANREDE
*