Immobilienratgeber

Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Bedeutung, Dauer und Kosten

27.06.2024 6 min. Lesezeit


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VON POLL IMMOBILIEN

Inhalt dieses Artikels


Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer einer Immobilie rechtlich. Sie wird im Grundbuch eingetragen und gewährleistet den Eigentumsübergang an den Käufer. Trotz unterschriebenem Kaufvertrag wird der Käufer erst durch die Eintragung ins Grundbuch rechtmäßiger Eigentümer. Die Vormerkung verhindert Mehrfachverkäufe und wird vom Notar in Abteilung II des Grundbuchs vermerkt. Die Auflassungsvormerkung ist daher unverzichtbar. Die Kosten für die Eintragung variieren und können beim zuständigen Grundbuchamt erfragt werden. Dieser Ratgeber fasst alle wichtigen Informationen zusammen.

Wobei handelt es sich bei einer Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer davor schützt, dass der Verkäufer die Immobilie zwischen dem Kaufvertragsabschluss und der tatsächlichen Eigentumsübertragung noch anderweitig veräußert oder belastet. Sie sichert dem Käufer den Anspruch auf Übertragung des Eigentums.

Funktion und Bedeutung der Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein zentrales Instrument im deutschen Immobilienrecht, das zur Sicherung der Rechte des Käufers einer Immobilie dient. 

Die Hauptfunktion der Auflassungsvormerkung liegt in ihrem Schutzmechanismus. Sobald sie im Grundbuch eingetragen ist, wird sichergestellt, dass keine weiteren Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie ohne Zustimmung des Käufers vorgenommen werden können. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine erneute Veräußerung oder die Eintragung einer Hypothek nicht möglich sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Gläubigern des Verkäufers. Sollte der Verkäufer insolvent werden, nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, bleibt der Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung bestehen und die Immobilie kann nicht zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden.

Der Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung

Die Begriffe 'Auflassung' und 'Auflassungsvormerkung' sind bedeutende Elemente im deutschen Immobilienrecht, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktion und Bedeutung. Sie unterscheiden sich wie folgt:

Auflassung

Die Auflassung ist die rechtliche Einigung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Eigentumswechsels und wird notariell beurkundet. Die Auflassung ist notwendig, um den Eigentumsübergang im Grundbuch vollziehen zu können.

Wesentliche Merkmale der Auflassung sind:

  • Notarielle Beurkundung: Die Auflassung muss zwingend vor einem Notar erklärt werden.
  • Einverständnis: Beide Parteien, Käufer und Verkäufer, müssen sich einig über den Eigentumsübergang sein.
  • Grundbuchumschreibung: Nach der Auflassung kann die tatsächliche Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erfolgen.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung hingegen ist eine Sicherungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer schützt, bevor der Eigentumsübergang durch die Auflassung und die endgültige Grundbuchumschreibung erfolgt ist. Sie dient dazu, den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung abzusichern und jegliche Zwischenverfügungen des Verkäufers zu verhindern.

Wesentliche Merkmale der Auflassungsvormerkung sind:

  • Eintragung im Grundbuch: Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen, um den Anspruch des Käufers zu sichern.
  • Schutzfunktion: Sie schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie anderweitig veräußert oder belastet.
  • Vorläufige Sicherung: Die Vormerkung bleibt bestehen, bis die endgültige Eigentumsumschreibung vollzogen ist.

Zusammenfassung der Unterschiede

  • Zweck: Die Auflassung dient der tatsächlichen Übertragung des Eigentums, während die Auflassungsvormerkung den Anspruch auf diese Übertragung sichert.
  • Zeitpunkt und Funktion: Die Auflassung erfolgt am Ende des Kaufprozesses und ist die rechtliche Grundlage für die Grundbuchumschreibung. Die Auflassungsvormerkung hingegen wird eingetragen, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, um den Käufer bis zur endgültigen Umschreibung zu schützen.
  • Rechtliche Wirkung: Die Auflassung ist eine Einigung über den Eigentumsübergang, die notariell beurkundet werden muss. Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den zukünftigen Eigentumsanspruch des Käufers sichert.