VON POLL IMMOBILIEN Zweibrücken präsentiert Ihnen dieses solide Einfamilienhaus. Das Objekt befindet sich in einer ruhigen Seitenstraße - in beliebter Wohnlage von Reifenberg.
Das ursprünglich ca. 1968 erbaute Haus wurde 1980 durch einen kleinen Anbau erweitert. Dadurch entstanden ein Windfang und ein zusätzlicher Abstellraum. Die Dacheindeckung wurde ca. 2000 erneuert und auch die Fenster zur Straßenseite wurden bereits ausgetauscht.
Der geräumige Eingangsbereich lässt bereits die großzügige Raumaufteilung des Hauses erahnen. Im Erdgeschoss befindet sich der Wohn- und Essbereich, der sich über die gesamte Länge des Hauses erstreckt. Die separate Küche verfügt über einen dahinter liegenden Vorratsraum, der bei Bedarf ggf. mit der Küche zusammengelegt werden kann. Auf der gleichen Etage befinden sich ein weiterer Abstellraum sowie ein Gäste-WC.
Das Dachgeschoss bietet Platz für zwei Kinderzimmer, ein Elternschlafzimmer sowie das Hauptbad mit Dusche und Wanne. Ein großer Vorraum bietet zusätzliche Reserven und kann flexibel genutzt werden.
Ergänzt wird das Raumangebot durch einen Vollkeller, ein großes Gartenhaus und eine Garage.
Auch wenn das Haus nach heutigem Stand der Technik weiterer Investitionen bedarf, ist es aufgrund seiner Lage, des schönen Grundstücks und der vorteilhaften Aufteilung eine gute Ausgangsbasis, um sich hier ein Zuhause nach eigenen Vorstellungen zu verwirklichen.
Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen wie Grundrisse und genaue Lage per E-Mail zu und beantworten erste Fragen per Telefon oder bei einem persönlichen Termin in unserem Shop in der Homburger Straße 40 in Zweibrücken.
Hasznos lakótér
ca. 155 m²
•
Földterület
ca. 735 m²
•
Szobák
7
•
Vételár
199.000 EUR
VP azonosító | 24419005 |
Vételár | 199.000 EUR |
Hasznos lakótér | ca. 155 m² |
Ház | Családi ház |
Jutalék | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Kivitelezési módszer | Szilárd |
Szobák | 7 |
Hálószobák | 3 |
FÜRDŐSZOBÁK | 1 |
ÉPÍTÉS ÉVE | 1968 |
Felszereltség | Terasz, Kert / közös használat, Erkély |
Tető formája | Nyeregtető |
PARKOLÁSI LEHETŐSÉGEK | 1 x Felszíni parkolóhely, 1 x Garázs |
Energiatanúsítvány
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
353.20
kWh/m2a
H
Energiatanúsítvány | Energetikai tanúsítvány |
Energia tanúsítvány érvényességének lejárata | 06.02.2034 |
Fűtési rendszer | Központifűtés |
Teljes energiaigény | 353.20 kWh/m²a |
Energiahatékonysági besorolás / Energetikai tanúsítvány | H |
Energiaforrás | Olaj |
Energiaforrás | Olaj |
Építési év az energiatanúsítvány szerint | 1968 |
Ingatlan leírása
Felszereltség
+ großer Garten
+ Gartenhaus
+ Garage mit kleiner Werkstatt
+ komplett unterkellert
+ großzügige Raumaufteilung
+ überdachter Balkon
+ Terrasse
u.v.m.
+ Gartenhaus
+ Garage mit kleiner Werkstatt
+ komplett unterkellert
+ großzügige Raumaufteilung
+ überdachter Balkon
+ Terrasse
u.v.m.
PARKOLÁSI LEHETŐSÉGEK
1 x Felszíni parkolóhely, 1 x Garázs
További információ / adatok
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 6.2.2034.
Endenergiebedarf beträgt 353.20 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1968.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 6.2.2034.
Endenergiebedarf beträgt 353.20 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1968.
Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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