** Hintergrundstück in Osternburg **
Im Stadtteil Oldenburg haben Sie die seltene Gelegenheit dieses Grundstück zu erwerben! Das Maß der Bebaubarkeit richtet sich nach einem Bebauungsplan.
Das Grundstück weist eine Größe von ca. 548 m² auf.
Gerne erklären wir Ihnen telefonisch oder persönlich weitere Details.
Unsere eigenen Von Poll Finance Spezialisten können Sie darüber hinaus in allen Fragestellungen rund um das Thema Immobilienfinanzierung beraten und sicherlich wettbewerbsstarke Vergleichsangebote für Sie erarbeiten. Wir erwarten Ihren Anruf unter 0441-9984050 oder Ihre Email unter [email protected]. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Földterület
ca. 548 m²
•
Vételár
439.000 EUR
VP azonosító | 24026072a |
Vételár | 439.000 EUR |
Objektum típusa | Telek |
Jutalék | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Energiatanúsítvány
Energetikai információk | Az energetikai tanúsítvány elkészítése folyamatban. |
Ingatlan leírása
Felszereltség
- Ortsteil Osternburg
- Tempo-30-Zone
- Hintergrundstück ca. 548 m² (eigenes Flurstück)
- Bebauung nach Bebauungsplan Nr. 763
- Mischgebiet (MI)
- GRZ = 0,40
- GFZ = 0,80
- II Vollgeschosse
- offene Bauweise
Die Angaben sind dem online Auskunftsportal der Stadt Oldenburg entnommen und sind daher ohne Gewähr
Das Grundstück ist derzeit mit einem Altbestand bebaut.
- Tempo-30-Zone
- Hintergrundstück ca. 548 m² (eigenes Flurstück)
- Bebauung nach Bebauungsplan Nr. 763
- Mischgebiet (MI)
- GRZ = 0,40
- GFZ = 0,80
- II Vollgeschosse
- offene Bauweise
Die Angaben sind dem online Auskunftsportal der Stadt Oldenburg entnommen und sind daher ohne Gewähr
Das Grundstück ist derzeit mit einem Altbestand bebaut.
További információ / adatok
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
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