Bei diesem Angebot handelt es sich um ein interessantes Geschäftshaus inmitten der Bottroper Innenstadt.
Das Gebäude verfügt über vier Vollgeschosse nebst großzügigem Kellergeschoss, eine große Ausbaufläche im Dach sowie den nach wie vor bestehenden "Altbestand" im Hinterhaus. Das ursprünglich aus Anfang des 20. Jahrhunderts stammende Geschäftshaus wurde in den 1960'er Jahren umfangreich verändert und durch einen Neubau zum Kirchplatz hin ersetzt. Der rückwärtige Altbau besteht allerdings immer noch und ist ebenso wie der Dachboden ungenutzt.
Vorstellbar und zügig realisierbar erscheinen die Vollvermietung von 2. Obergeschoss und Vermietung oder Selbstnutzung von Dachgeschoss und Hinterhaus. Ideal für Selbständige und Freiberufler, die Wohnen und Arbeiten unter einem Dach vereinen möchten. Aber auch eine reine Vermietung der aktuell vakanten Flächen ist angesichts des Flächenangebots sicherlich attraktiv.
Aktuell erzielt die Immobilie Mieteinnahmen durch den Mieter des Ladenlokals im Erdgeschoss, Telekom Deutschland, sowie eine etablierte Zahnarztpraxis im 1. Obergeschoss. Das 2. Obergeschoss sowie Dachgeschoss und die vorab genannten Räume sind weder genutzt noch vermietet. Ein üppiges Potenzial an Mietsteigerungsmöglichkeiten.
*** Aus Diskretionsgründen verzichten wir im Exposé auf konkrete Angaben zu den laufenden Mieteinnahmen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. ***
Das massiv erstellte Gebäude ist voll unterkellert, verfügt über einen voll funktionsfähigen Personenaufzug und wartet auf einen neuen Eigentümer, der die Immobilie wieder in einen voll vermieteten Zustand überführt.
Hasznos lakótér
ca. 598 m²
•
Földterület
ca. 203 m²
•
Szobák
20
•
Vételár
995.000 EUR
VP azonosító | 22075028 |
Vételár | 995.000 EUR |
Hasznos lakótér | ca. 598 m² |
Jutalék | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Kivitelezési módszer | Szilárd |
Szobák | 20 |
ÉPÍTÉS ÉVE | 1965 |
Hasznos terület | ca. 598 m² |
Tető formája | Tetőtéri lakás |
Energiatanúsítvány
Energiatanúsítvány | D |
Energia tanúsítvány érvényességének lejárata | 16.12.2032 |
Energiaforrás | Távfűtés |
Energiaforrás | Táv |
Ingatlan leírása
Helyszínek
Die Immobilie befindet sich in zentraler Lager der Fußgängerzone Bottrops in unmittelbarer Nähe zur St. Cyriakus Kirche mit Ihrem einladenden Umfeld. Hier findet der beliebte Bottroper Wochenmarkt statt. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist nicht zuletzt durch den Zentralen Omnibusbahnhof ideal. Die Auffahrten zu den BAB A2 und A42 befinden sich nur wenige Fahrminuten entfernt.
Felszereltség
GUTE AUSSTATTUNG
• Mansarddach mit Tonziegeln
• Große 2-fach verglaste Fensterelemente
• Helle Räumlichkeiten
• Sozialräume
• Fernwärmeheizung
• Personenaufzug mit Zugangsbeschränkung in einigen Etagen
• Massives Treppenhaus
• Unterkellerung
• Mansarddach mit Tonziegeln
• Große 2-fach verglaste Fensterelemente
• Helle Räumlichkeiten
• Sozialräume
• Fernwärmeheizung
• Personenaufzug mit Zugangsbeschränkung in einigen Etagen
• Massives Treppenhaus
• Unterkellerung
További információ / adatok
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 16.12.2032.
Endenergiebedarf für die Wärme beträgt 115.50 kwh/(m²*a).
Endenergiebedarf für den Strom beträgt kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Fernwärme.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 16.12.2032.
Endenergiebedarf für die Wärme beträgt 115.50 kwh/(m²*a).
Endenergiebedarf für den Strom beträgt kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Fernwärme.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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