Kaufpreis auf Anfrage.
Das von uns angebotene Grundstück (siehe Flurkarte) besteht aus den Flurstücken Nr. 146 mit ca. 2.071 qm und der Nr. 32 mit ca. 1.544 qm. Beide Grundstücke lassen sich über eine private Straßenzufahrt erreichen und bieten damit ausreichend Abstand und Privatsphäre von der Umgebungsbebauung.
Das größere Grundstück ist zur Zeit mit zwei Bestandsimmobilien, einem Carport und zwei Gartenhäusern bebaut. Den Abriß der Gebäude übernimmt der Erwerber.
Eine Bauvoranfrage wurde durch die Stadt Mülheim positiv entschieden und bietet dem Erwerber vielfältige Möglichkeiten das große Grundstück zu entwickeln.
Eine Neubebauung richtet sich hier nach § 34 BauGB und sollte nach Aussage der Stadt Mülheim zwei Vollgeschosse nicht überschreiten.
Gerne erläutern wir Ihnen weitere Details am Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Földterület
ca. 3.615 m²
VP azonosító | 23088025 |
Vételár | Érdeklődésre |
Objektum típusa | Telek |
Jutalék | Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Energiatanúsítvány
Energetikai információk | Az energetikai tanúsítvány elkészítése folyamatban. |
Ingatlan leírása
Helyszínek
Dieses schöne Grundstück befindet sich in der Cityrandlage von Mülheim-Holthausen. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte, Grundschulen, Spielplatz und auch die Mülheimer Musikschule sind nur wenige Minuten entfernt. Die Mülheimer Innenstadt und der Mülheimer Hauptbahnhof sind fußläufig entfernt. Öffentliche Verkehrsmittel liegen "direkt vor der Tür".
Die schnell erreichbaren Autobahnauffahrten der A40 und der A52 bieten ideale Verkehrsanbindungen in das gesamte Rhein-/Ruhrgebiet. Essen oder Düsseldorf erreichen Sie in ca. 20 Minuten Fahrzeit.
Die schnell erreichbaren Autobahnauffahrten der A40 und der A52 bieten ideale Verkehrsanbindungen in das gesamte Rhein-/Ruhrgebiet. Essen oder Düsseldorf erreichen Sie in ca. 20 Minuten Fahrzeit.
További információ / adatok
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
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