Maklerprovision in Thüringen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Thüringen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Thüringen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch bekannt als Courtage, bildet einen zentralen Bestandteil im Immobiliengeschäft. Diese Gebühr wird von Immobilienmaklern für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufs oder Verkaufs erhoben und orientiert sich in der Regel an einem Prozentsatz des Transaktionspreises.
Inbegriffen in der Courtage sind zahlreiche Leistungen, wie die Bewertung der Immobilie, die Entwicklung und Implementierung zielgerichteter Marketingmaßnahmen, die Koordination von Besichtigungsterminen und die Unterstützung bei der formalen Abwicklung des Kaufvertrages.
Wer zahlt die Maklerprovision in Thüringen?
In Thüringen kam es Ende 2020 zu einer signifikanten Reform der Regelungen zur Maklerprovision, die tiefgreifende Veränderungen für die finanziellen Verpflichtungen von Käufern und Verkäufern nach sich zog. Vor dieser Gesetzesänderung wurden die Maklergebühren ausschließlich vom Käufer übernommen. Die neue Gesetzeslage sieht jetzt jedoch eine Aufteilung der Kosten für die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer vor, was zu einer faireren Aufteilung der finanziellen Lasten führt.
Die neu eingeführten Bestimmungen zur Maklerprovision betreffen nur die Vermittlung von Eigentumswohnungen sowie spezifischen Typen von Wohnhäusern, einschließlich Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern. Für die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien bleibt hingegen die Möglichkeit erhalten, dass die Höhe der Provision individuell ausgehandelt wird. In solchen Fällen besteht weiterhin die Option für den Käufer, die gesamten Maklerkosten selbst zu übernehmen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Thüringen?
Die Maklerprovision in Thüringen wird durch den Immobilienwert, den ausgewählten Makler sowie die regionalen gesetzlichen Bestimmungen bestimmt und bewegt sich normalerweise zwischen 3,57% und 7,14% des Verkaufspreises. Es ist gängige Praxis, dass die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt wird, wobei keine der Parteien mehr als 3,57% übernimmt. Bei Abschluss von Maklerverträgen mit beiden Parteien wird eine Gesamtprovision von 7,14% geteilt, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer je 17.850 Euro bezahlen.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus? ?
Gemäß dem Bestellerprinzip im Bereich der Vermietung übernimmt der Auftraggeber des Maklers – in der Regel der Vermieter – die Kosten der Maklerprovision. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mieter vor den früher üblichen hohen Maklergebühren zu schützen. Heute trägt meistens der Vermieter diese finanzielle Last.
Üblicherweise entspricht die Maklerprovision zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, was in etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.