Maklerprovision in Thüringen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Thüringen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Thüringen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Unter der Maklerprovision, häufig Courtage genannt,versteht man das Honorar, das Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder das Schaffen einer Kauf- oder Mietmöglichkeit erhalten. In der Regel ist die Provision ein bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises.
Wer zahlt die Maklerprovision in Thüringen?
Vor dem 23. Dezember 2020 war es üblich, dass die Maklercourtage vollständig vom Käufer bezahlt wurde. Durch die neue Regelung muss nun bei Doppelmaklerverträgen für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen die Provision auf Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen entfallen, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Thüringen?
Die Maklerprovision in Thüringen wird durch den Immobilienwert, den ausgewählten Makler sowie die regionalen gesetzlichen Bestimmungen bestimmt und bewegt sich normalerweise zwischen 3,57% und 7,14% des Verkaufspreises. Es ist gängige Praxis, dass die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt wird, wobei keine der Parteien mehr als 3,57% übernimmt. Bei Abschluss von Maklerverträgen mit beiden Parteien wird eine Gesamtprovision von 7,14% geteilt, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer je 17.850 Euro bezahlen.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus? ?
Das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung besagt, dass die Maklerprovision vom Auftraggeber übernommen wird, was in der Regel der Vermieter ist. Mit dieser Regelung sollen Mieter entlastet werden, die zuvor oft hohe Kosten für Makler zu tragen hatten. Die Provision beträgt oft zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, was rund 2,38 Monatsmieten ausmacht.