Maklerprovision in Thüringen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Thüringen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Thüringen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, häufig Courtage genannt, bildet eine wichtige Größe im Immobilienmarkt. Sie ist das Honorar, das Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder das Schaffen einer Kauf- oder Mietmöglichkeit erhalten. In der Regel ist die Provision ein bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises und kann regional unterschiedlich sein.
Inbegriffen in der Courtage sind zahlreiche Leistungen, wie die Bewertung der Immobilie, die Entwicklung und Implementierung zielgerichteter Marketingmaßnahmen, die Koordination von Besichtigungsterminen und die Unterstützung bei der formalen Abwicklung des Kaufvertrages.
Wer zahlt die Maklerprovision in Thüringen?
Vor dem 23. Dezember 2020 war es üblich, dass die Maklercourtage vollständig vom Käufer bezahlt wurde. Durch die neue Regelung muss nun bei Doppelmaklerverträgen für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen die Provision auf Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen entfallen, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Die Möglichkeit, die Provisionshöhe bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeobjekten individuell zu regeln, bleibt bestehen. Hier kann es weiterhin üblich sein, dass der Käufer die gesamten Maklerkosten übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Thüringen?
Die Maklerprovision in Thüringen wird durch den Immobilienwert, den ausgewählten Makler sowie die regionalen gesetzlichen Bestimmungen bestimmt und bewegt sich normalerweise zwischen 3,57% und 7,14% des Verkaufspreises. Es ist gängige Praxis, dass die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt wird, wobei keine der Parteien mehr als 3,57% übernimmt. Bei Abschluss von Maklerverträgen mit beiden Parteien wird eine Gesamtprovision von 7,14% geteilt, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer je 17.850 Euro bezahlen.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus? ?
Das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung besagt, dass die Maklerprovision vom Auftraggeber übernommen wird, was in der Regel der Vermieter ist. Mit dieser Regelung sollen Mieter entlastet werden, die zuvor oft hohe Kosten für Makler zu tragen hatten.
Üblicherweise trägt heute der Vermieter die Maklerkosten, wenn er zur Vermietung eines Objekts auf die Dienste eines Maklers zurückgreift. Die Provision beträgt oft zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, was rund 2,38 Monatsmieten ausmacht.