Maklerprovision in Schleswig-Holstein
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Schleswig-Holstein?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, oft auch als Courtage bezeichnet, spielt eine zentrale Rolle im Immobiliengeschäft. Diese Gebühr ist das Honorar, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird üblicherweise als ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt.
Im Rahmen der Courtage erbringt der Makler eine Reihe von wichtigen Dienstleistungen, einschließlich der Immobilienbewertung, der Konzeption und Implementierung von Vermarktungsmaßnahmen, der Koordination von Besichtigungen sowie der Begleitung bei der Kaufvertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein kam es Ende 2020 zu einer signifikanten Änderung in den Bestimmungen zur Maklerprovision, die wichtige Veränderungen für Käufer und Verkäufer mit sich brachte. Bis zu dieser Gesetzesänderung waren die Käufer allein für die Zahlung der Maklergebühren zuständig. Mit der neuen Gesetzeslage ist es nun gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten der Maklerprovision teilen, was zu einer gerechteren Kostenverteilung führt.
Die gegenwärtige Regelung zur Maklerprovision bezieht sich speziell auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen und bestimmte Typen von Wohnhäusern, darunter Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und gewerblichen Immobilien bleibt die Flexibilität erhalten, die Höhe der Provision individuell auszuhandeln. In solchen Fällen kann es weiterhin vorkommen, dass der Käufer die gesamten Maklerkosten übernehmen muss.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein bewegt sich die Höhe der Maklerprovision, abhängig vom Immobilienwert, dem beauftragten Makler und den spezifischen Landesgesetzen, normalerweise zwischen 3,57% und 7,14% des Verkaufspreises. Üblicherweise wird die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt, so dass keiner der Beteiligten mehr als 3,57% des Kaufpreises trägt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Immobilien regelt das Bestellerprinzip, wer die Maklerprovision zu tragen hat. Nach diesem Prinzip ist es üblich, dass der Auftraggeber des Maklers, in der Regel der Vermieter, für diese Kosten aufkommt. Diese Regelung wurde implementiert, um Mieter vor den einst hohen finanziellen Belastungen zu schützen, die entstanden, wenn sie über einen Makler eine Wohnung suchten.
Heute liegt diese finanzielle Verantwortung normalerweise beim Vermieter. Die Maklerprovision beläuft sich häufig auf zwei Nettokaltmieten plus 19% Mehrwertsteuer, was insgesamt etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.