Maklerprovision in Schleswig-Holstein
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Schleswig-Holstein?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Im Immobiliengeschäft ist die Courtage, auch als Maklerprovision bezeichnet, unverzichtbar. Sie stellt das Entgelt für den Nachweis oder die Vermittlung einer Immobilie dar und wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises vereinbart. Die genaue Höhe kann je nach Region und speziellen Vereinbarungen unterschiedlich ausfallen.
Im Rahmen der Courtage erbringt der Makler eine Reihe von wichtigen Dienstleistungen, einschließlich der Immobilienbewertung, der Konzeption und Implementierung von Vermarktungsmaßnahmen, der Koordination von Besichtigungen sowie der Begleitung bei der Kaufvertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
Bis zur Einführung der Gesetzesänderung am 23. Dezember 2020 zahlte oft der Käufer die komplette Courtage. Nach den neuen Regelungen müssen nun bei Doppelmaklerverträgen die Provisionen für Käufer und Verkäufer in gleichen Teilen aufgeteilt werden, wenn es sich bei der Immobilie um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung handelt und der Käufer ein Verbraucher ist.
Bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken bleibt die Regelung zur flexiblen Verhandlung der Maklerprovision bestehen. Somit ist es auch weiterhin möglich, dass die gesamten Maklerkosten vom Käufer getragen werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein bewegt sich die Höhe der Maklerprovision, abhängig vom Immobilienwert, dem beauftragten Makler und den spezifischen Landesgesetzen, normalerweise zwischen 3,57% und 7,14% des Verkaufspreises. Üblicherweise wird die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt, so dass keiner der Beteiligten mehr als 3,57% des Kaufpreises trägt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei Wohnungsvermietungen legt das Bestellerprinzip fest, dass die Maklerprovision vomjenigen zu zahlen ist, der den Makler beauftragt hat, also zumeist der Vermieter. Die Regelung dient dem Schutz der Mieter, die früher oft hohe Maklerkosten zu tragen hatten.
Im Regelfall liegt die finanzielle Verpflichtung für die Maklerprovision heute beim Vermieter, der einen Makler für die Vermietung beauftragt. Die Höhe der Provision beträgt häufig zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, was circa 2,38 Monatsmieten entspricht.