Maklerprovision in Hessen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Hessen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die sogenannte Courtage, oder Maklerprovision, hat im Immobilienhandel zentrale Bedeutung. Sie dient als Vergütung für Makler, die eine Immobilie vermitteln oder eine Kauf- bzw. Mietmöglichkeit nachweisen. Üblicherweise beträgt sie einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises, wobei sie je nach Region und Vereinbarungen unterschiedlich hoch sein kann.
Die Courtage deckt eine Vielzahl von Dienstleistungen des Maklers ab, darunter die Bewertung der Immobilie, die Vermarktung, die Organisation von Besichtigungen und die Abwicklung des Vertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Hessen?
Vor Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage im Dezember 2020 war es gängige Praxis, dass der Käufer die gesamte Courtage entrichtete. Seit der Neuregelung muss bei Doppelmaklertätigkeit die Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen für beide Seiten gleich hoch sein, sofern der Käufer als Verbraucher auftritt.
Die individuelle Aushandlung der Provisionshöhe bleibt bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und unbebauten Grundstücken erlaubt. In diesen Fällen kann weiterhin vereinbart werden, dass der Käufer alle Maklerkosten übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?
Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Immobilienwert und Bundesland. In Hessen liegt sie in der Regel zwischen 2,98% / 3,57% und 5,95% 7,14% des Kaufpreises. Der Anteil des Käufers beträgt also gemäß der Neuregelung maximal 3,57%. Auch in Hessen ist die faire Teilung der Courtage gängige Praxis.
In Fällen, wo der Makler sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer Verträge schließt, wird die Maklerprovision gleichmäßig zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Wenn also eine Provision von 7,14 Prozent anfällt, zahlt jeder 3,57 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro entspricht das für jeden eine Provision von 17.850 Euro.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Laut Bestellerprinzip ist bei der Vermietung von Wohnungen derjenige zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, der den Auftrag erteilt – meist der Vermieter. Diese Regel wurde eingeführt, um Mieter vor der finanziellen Belastung durch Maklergebühren zu bewahren, die sie früher oft tragen mussten.
Im Regelfall liegt die finanzielle Verpflichtung für die Maklerprovision heute beim Vermieter, der einen Makler für die Vermietung beauftragt. Die Höhe der Provision beträgt häufig zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, was circa 2,38 Monatsmieten entspricht.