Maklerprovision in Hessen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Hessen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, stellt einen essenziellen Bestandteil vieler Immobilientransaktionen dar. Es handelt sich dabei um eine Gebühr, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Immobilienkaufs oder -verkaufs erhält. Üblicherweise wird sie als prozentualer Anteil des Kaufpreises berechnet und kann je nach Region und Immobilienart variieren.
Die Courtage deckt eine Vielzahl von Dienstleistungen des Maklers ab, darunter die Bewertung der Immobilie, die Vermarktung, die Organisation von Besichtigungen und die Abwicklung des Vertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Hessen?
Die Maklerprovision in Hessen unterliegt seit Ende 2020 neuen Regelungen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betreffen. Zuvor war es üblich, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision übernahm. Seit der Gesetzesänderung jedoch teilen sich in der Regel Käufer und Verkäufer die Provision. Dies bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Anteil an den Maklerkosten tragen, was zu einer fairen Verteilung der Kosten führt.
Die Neuregelung bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlungsprovision für Eigentumswohnungen und Wohnhäuser, die nicht unter die Kategorie Mehrfamilienhäuser fallen, wie etwa Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien bleibt die Vertragsfreiheit bestehen. Hier kann die Maklercourtage frei verhandelt werden, und es ist möglich, dass der Käufer die gesamte Provision übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?
Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Immobilienwert und Bundesland. In Hessen liegt sie in der Regel zwischen 2,98% / 3,57% und 5,95% 7,14% des Kaufpreises. Der Anteil des Käufers beträgt also gemäß der Neuregelung maximal 3,57%. Auch in Hessen ist die faire Teilung der Courtage gängige Praxis.
In Fällen, wo der Makler sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer Verträge schließt, wird die Maklerprovision gleichmäßig zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Wenn also eine Provision von 7,14 Prozent anfällt, zahlt jeder 3,57 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro entspricht das für jeden eine Provision von 17.850 Euro.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Doch wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus? Hier greift das Bestellerprinzip, das besagt, wer die Maklerprovision bei der Vermietung einer Immobilie trägt. Gemäß dem Bestellerprinzip trägt in der Regel derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat, eine Immobilie zu vermieten. Konkret bedeutet dies, dass der Vermieter, der den Makler beauftragt hat, üblicherweise die Maklerprovision zahlt.
Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um die Belastung von Mietern bei der Wohnungssuche zu verringern. Vor der Einführung des Bestellerprinzips war es üblich, dass Mieter die Maklerprovision zahlen mussten, wenn sie über einen Makler eine Wohnung gefunden haben. Das Bestellerprinzip verschiebt diese Kostenlast nun in der Regel auf die Vermieterseite.
In der Regel beträgt die Provision zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (19%). Dies entsprich in etwa 2,38 Monatsmieten.