Maklerprovision in Brandenburg
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Brandenburg?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch bekannt als Courtage, ist ein fundamentaler Aspekt in der Immobilienwirtschaft. Dabei handelt es sich um das Honorar, das Makler für den Nachweis einer Kauf- oder Mietmöglichkeit bzw. die erfolgreiche Immobilienvermittlung erhalten. Die Höhe richtet sich üblicherweise prozentual nach dem Verkaufspreis und kann regional unterschiedlich ausfallen.
Im Umfang der Maklercourtage sind zahlreiche Dienstleistungen inbegriffen, wie die Bewertung der Immobilie, die Entwicklung und Durchführung von Marketingaktivitäten, die Organisation von Immobilienbesichtigungen und die Assistenz bei der Kaufvertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Brandenburg?
Vor dem 23. Dezember 2020 war es vielerorts üblich, dass die Provision allein von der Käuferseite übernommen wurde. Durch die Gesetzesänderung muss nun bei Doppelmaklertätigkeit – also bei Vereinbarungen sowohl mit Käufer als auch Verkäufer – die Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen für beide Parteien gleich hoch sein, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte bleibt die Flexibilität in der Provisionsgestaltung bestehen, sodass die Höhe individuell verhandelt werden kann. Hier ist es auch weiterhin möglich, dass der Käufer alle Maklerkosten trägt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg?
Die Maklerprovision in Brandenburg wird durch den Wert der Immobilie, den beauftragten Makler und die regionalen Gesetze bestimmt und liegt gewöhnlich zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage teilen, sodass jeder höchstens 3,57% zahlt. Wenn der Makler mit beiden Parteien Verträge abgeschlossen hat, wird die gesamte Provision von 7,14% geteilt, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro für jeden einen Betrag von 17.850 Euro bedeutet.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien schreibt das Bestellerprinzip vor, dass die Kosten für den Makler vom Auftraggeber übernommen werden, häufig vom Vermieter. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mieter von den oft erheblichen Maklergebühren zu entlasten, die bei der Wohnungssuche entstehen konnten.
Heutzutage ist es meist der Vermieter, der bei der Vermietung einer Immobilie die Maklerprovision übernimmt. Diese beläuft sich in der Regel auf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, was circa 2,38 Monatsmieten entspricht.