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Die Maklerprovision, auch bekannt als Courtage, ist ein fundamentaler Aspekt in der Immobilienwirtschaft. Dabei handelt es sich um das Honorar, das Makler für den Nachweis einer Kauf- oder Mietmöglichkeit bzw. die erfolgreiche Immobilienvermittlung erhalten. Die Höhe richtet sich üblicherweise prozentual nach dem Verkaufspreis und kann regional unterschiedlich ausfallen.
Vor dem 23. Dezember 2020 war es vielerorts üblich, dass die Provision allein von der Käuferseite übernommen wurde. Durch die Gesetzesänderung muss nun bei Doppelmaklertätigkeit – also bei Vereinbarungen sowohl mit Käufer als auch Verkäufer – die Maklerprovision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen für beide Parteien gleich hoch sein, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Die Maklerprovision in Brandenburg wird durch den Wert der Immobilie, den beauftragten Makler und die regionalen Gesetze bestimmt und liegt gewöhnlich zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage teilen, sodass jeder höchstens 3,57% zahlt. Wenn der Makler mit beiden Parteien Verträge abgeschlossen hat, wird die gesamte Provision von 7,14% geteilt, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro für jeden einen zu entrichtenden Betrag von 17.850 Euro bedeutet.
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien schreibt das Bestellerprinzip vor, dass die Kosten für den Makler vom Auftraggeber übernommen werden, häufig vom Vermieter. Die Maklerprovision beläuft sich in der Regel auf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, was circa 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mieter von den oft erheblichen Maklergebühren zu entlasten, die bei der Wohnungssuche entstehen konnten.