Maklerprovision in Baden-Württemberg
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Baden-Württemberg?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
- Wann wird die Maklerprovision fällig?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Courtage, auch bekannt als Maklerprovision, ist ein essentieller Bestandteil bei Immobilientransaktionen. Diese Gebühr, die für die erfolgreiche Vermittlung eines Immobilienkaufs oder -verkaufs anfällt, wird durch den Immobilienmakler erhoben. Die Höhe der Provision wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet, der je nach Standort, Makler und Art der Immobilie variieren kann.
Zu den Leistungen, die unter die Maklercourtage fallen, zählen die Bewertung der Immobilie, Marketingaktivitäten, die Organisation von Besichtigungen sowie die Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
Seit Ende 2020 sind in Baden-Württemberg neue Regelungen zur Maklerprovision in Kraft, die sowohl für Käufer als auch für Verkäufer bedeutende Änderungen mit sich bringen. Früher musste der Käufer die gesamte Provision tragen. Mit der neuen Gesetzeslage können sich Käufer und Verkäufer die Kosten der Maklerprovision teilen, was die Lastenverteilung ausgewogener gestaltet.
Die kürzlich vorgenommenen Änderungen in der Maklerprovision gelten ausschließlich für die Vermittlung von Eigentumswohnungen und einzelnen Wohnhäusern wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern sowie bei unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien bleibt die Freiheit der Vertragsgestaltung bestehen, wobei oft der Käufer die gesamte Provision übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg hängt die Höhe der Maklerprovision vom Wert der Immobilie, dem Makler und den regionalen Gesetzen ab. Die Provisionssätze liegen in der Regel zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Gemäß den neuen Regelungen darf der maximale Provisionsanteil, den der Käufer trägt, 3,57% nicht überschreiten. Es ist üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage gerecht teilen.
Vorausgesetzt, dass der Makler Verträge sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer hat, wird die vereinbarte Maklerprovision zwischen den beiden Parteien gleichmäßig aufgeteilt. Bei einem Provisionssatz von 7,14% des Kaufpreises würde jeder Beteiligte 3,57% tragen. Bei einem Immobilienwert von etwa 500.000 Euro entspricht dies einer Maklerprovision von 17.850 Euro pro Partei.
Oft wird der Makler nur von einer Seite, meist vom Immobilienbesitzer, beauftragt. Findet dieser Makler einen geeigneten Käufer, so erhält er die im Vertrag festgelegte Provision von diesem Vertragspartner. Gemäß § 656d BGB ist der Käufer erst zur Zahlung seines Anteils verpflichtet, wenn der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision entrichtet hat.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Immobilien wird das Bestellerprinzip angewendet. Dieses Prinzip bestimmt, dass in der Regel derjenige die Maklerprovision trägt, der den Makler beauftragt hat – üblicherweise der Vermieter, der seine Immobilie vermieten möchte.
Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um die finanzielle Last für Mieter bei der Wohnungssuche zu verringern. Vor dessen Einführung war es gängig, dass die Mieter die Maklerprovision entrichten mussten, wenn sie über einen Makler eine Wohnung fanden. Nun werden diese Kosten meistens vom Vermieter übernommen.
Die Höhe der Maklerprovision beträgt gewöhnlich zwei Kaltmieten plus 19% Mehrwertsteuer, was insgesamt etwa 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Werte sind jedoch Durchschnittsangaben, und die tatsächliche Provision kann je nach individuellen Vereinbarungen und Verhandlungen variieren.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Frist für die Zahlung der Maklerprovision ist normalerweise im Maklervertrag festgelegt oder wird durch individuelle Vereinbarungen bestimmt. Üblicherweise wird die Provision fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag rechtswirksam wird und die Immobilientransaktion abgeschlossen ist.
Bei einem Immobilienkauf ist die Zahlung der Maklerprovision meistens zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig, kann jedoch auch zu einem späteren, im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.
Es ist wichtig, die genauen Zahlungsbedingungen für die Maklerprovision im Maklervertrag oder in individuellen Vereinbarungen zu überprüfen. Dies stellt sicher, dass die Provision termingerecht und gemäß den vereinbarten Konditionen entrichtet wird.