Maklerprovision in Baden-Württemberg
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Baden-Württemberg?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, oft auch Courtage genannt, ist im Immobiliensektor von zentraler Bedeutung. Es handelt sich um das Honorar, das Makler für den Nachweis einer Vertragsmöglichkeit oder die erfolgreiche Immobilienvermittlung erhalten. Üblicherweise beträgt diese Gebühr einen Prozentsatz des Kaufpreises und schwankt je nach regionalen Gegebenheiten und Vereinbarungen.
Zu den Leistungen, die unter die Maklercourtage fallen, zählen die Bewertung der Immobilie, Marketingaktivitäten, die Organisation von Besichtigungen sowie die Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
Bis zum 23. Dezember 2020 trug der Käufer vielerorts die gesamte Courtage. Mit dem neuen Gesetz ist nun bei einer Doppelmaklertätigkeit vorgeschrieben, dass die Maklerprovision für Käufer und Verkäufer bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gleich hoch ausfallen muss, sofern der Käufer ein Verbraucher ist.
Für unbebaute Grundstücke , gewerbliche Immobilien und Mehrfamilienhäuser bleibt die Flexibilität erhalten, die Provisionshöhe individuell zu vereinbaren. In solchen Fällen kann es weiterhin vorkommen, dass der Käufer sämtliche Maklergebühren zahlt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg liegen die Provisionssätze in der Regel zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Gemäß den neuen Regelungen darf der maximale Provisionsanteil, den der Käufer trägt, 3,57% nicht überschreiten. Es ist üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage gerecht teilen.
Vorausgesetzt, dass der Makler Verträge sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer hat, wird die vereinbarte Maklerprovision zwischen den beiden Parteien gleichmäßig aufgeteilt. Bei einem Provisionssatz von 7,14% des Kaufpreises würde jeder Beteiligte 3,57% tragen. Bei einem Immobilienwert von etwa 500.000 Euro entspricht dies einer Maklerprovision von 17.850 Euro pro Partei.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Gemäß Bestellerprinzip übernimmt bei der Vermietung von Wohnraum derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt, in der Regel der Vermieter. Diese Regelung entlastet Mieter von den hohen Kosten, die zuvor bei der Wohnungssuche anfallen konnten.
Im Regelfall liegt die finanzielle Verpflichtung für die Maklerprovision heute beim Vermieter, der einen Makler für die Vermietung beauftragt. Die Höhe der Provision beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, was circa 2,38 Monatsmieten entspricht.