Grunderwerbsteuer in Hessen
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
- Grunderwerbsteuer in Hessen berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Grunderwerbsteuer Hessen Erstattung
- Grunderwerbsteuer Hessen Förderung
Die Information über den Grunderwerb wird in der Regel durch den Notar an das Finanzamt übermittelt.
Nach Prüfung sendet das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid, der innerhalb eines Monats beglichen werden muss.
Erst nach Zahlung der Steuer wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
Erbschaften und Schenkungen: Der Erwerb eines Grundstücks durch Erbschaft oder Schenkung unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Käufe innerhalb der Familie: Verkäufe zwischen nahen Angehörigen, z. B. zwischen Ehepartnern oder von Eltern an Kinder, sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
Geringwertige Grundstücke: Grundstücksübertragungen mit einem Kaufpreis von weniger als 2.500 Euro sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
Gesellschaftsanteile: Unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften, gelten spezielle Regelungen für die Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
- Ein Kaufvertrag rückabgewickelt wird (z. B. bei Rücktritt oder Anfechtung).
- Die Grundbucheintragung nicht erfolgt, etwa weil die Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt wurden.
- Kaufvertragsrücktritt oder Rückabwicklung
- Der Rücktritt oder die Aufhebung des Kaufvertrags erfolgt innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).
- Die Immobilie wurde nicht ins Grundbuch eingetragen oder die Eintragung wurde rückgängig gemacht.
- Fehlerhafte Steuerberechnung
- Falscher Steuersatz.
- Falsche Berechnung des Kaufpreises (z. B. Berücksichtigung von nicht steuerpflichtigen Gegenständen wie Möbeln oder Einbauküchen).
- Sonderregelungen bei familiären Übertragungen
- Übertragungen zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder nahen Verwandten (z. B. Eltern und Kindern).
- Erbschaften oder Schenkungen (diese unterliegen der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, nicht der Grunderwerbsteuer).
- Kein automatischer Prozess: Die Erstattung der Grunderwerbsteuer erfolgt nicht automatisch. Es ist ein aktiver Antrag beim Finanzamt erforderlich.
- Prüfungsdauer: Die Bearbeitung eines Erstattungsantrags kann je nach Finanzamt einige Wochen bis Monate dauern.
- Rechtliche Unterstützung: Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten (z. B. in Bezug auf familiäre Übertragungen) kann ein Steuerberater oder Anwalt unterstützen.
- Wohnungsbauprämie
- Staatlicher Zuschuss für Sparleistungen auf Bausparverträge.
- Kann für den Kauf oder Bau einer Immobilie genutzt werden, um die Gesamtkosten zu reduzieren.
- Baukindergeld
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz.
- Einkommensgrenze: Zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € bei einem Kind pro Jahr (zuzüglich 15.000 € pro weiterem Kind).
- Höhe: 12.000 € pro Kind, ausgezahlt über 10 Jahre (1.200 € jährlich).
- Hinweis: Das Baukindergeld wird nicht direkt zur Senkung der Grunderwerbsteuer eingesetzt, entlastet jedoch das Budget für den Immobilienkauf.
- KfW-Förderprogramme
- Energieeffizient Bauen und Sanieren (z. B. KfW-Programm 261).
- Altersgerecht Umbauen (z. B. KfW-Programm 455).
- Reduziert die Gesamtkosten beim Bau oder Kauf der Immobilie.
- Kann indirekt die finanzielle Belastung durch die Grunderwerbsteuer abfedern.
- Frühzeitig informieren: Über Förderprogramme der KfW, des Landes Hessen und anderer Institutionen.
- Unterlagen vorbereiten: Die Beantragung von Zuschüssen oder Krediten setzt oft detaillierte Nachweise voraus (z. B. Einkommensnachweise oder Baupläne).
- Beratung in Anspruch nehmen: Steuerberater, Bauämter oder Banken können bei der Auswahl und Beantragung geeigneter Fördermittel unterstützen.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten und ist eine einmalig anfallende Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland erhoben wird. Sie gehört zu den wichtigsten Kaufnebenkosten und ist für Käufer ein bedeutender Kostenfaktor. Die Grunderwerbsteuer stellt eine wesentliche Einnahmequelle für die Bundesländer dar, weshalb ihr Steuersatz regional variiert.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks. Dieser Prozentsatz variiert je nach Bundesland und liegt in Hessen bei 6,0 %.
Grunderwerbsteuer in Hessen berechnen
Da die Grunderwerbsteuer in Hessen derzeit 6,0 % des Kaufpreises der Immobilie beträgt, verwenden Sie folgende Formel, um die Steuer zu berechnen:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis der Immobilie × Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Hessen beträgt 500.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,0 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 500.000 Euro × 0,06 = 30.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 30.000 Euro.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird nach Abschluss des Kaufvertrags fällig.
Ausnahmen und Befreiungen
In bestimmten Fällen kann die Grunderwerbsteuer ermäßigt oder vollständig erlassen werden:
Grunderwerbsteuer in Hessen: Möglichkeiten der Erstattung
Eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer ist in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn:
In solchen Fällen könnte ein Antrag auf Rückerstattung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Erstattung der Grunderwerbsteuer in Hessen: Voraussetzungen und Verfahren
Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich bei Abschluss eines Immobilienkaufvertrags fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Erstattung der bereits gezahlten Steuer beantragt werden. Im Folgenden sind die häufigsten Szenarien beschrieben.
Wenn der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, kann die gezahlte Grunderwerbsteuer zurückgefordert werden.
Voraussetzungen:
Fehler in der Berechnung der Grunderwerbsteuer können zur Rückerstattung führen.
Mögliche Fehlerquellen:
Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie können von der Grunderwerbsteuer befreit sein (§ 3 GrEStG).
Befreiungen gelten bei:
Wichtige Hinweise:
Fördermöglichkeiten beim Immobilienerwerb in Hessen
Obwohl die Grunderwerbsteuer in Hessen nicht direkt durch Förderungen reduziert werden kann, gibt es verschiedene Programme und Zuschüsse, die die finanzielle Belastung beim Kauf oder Bau einer Immobilie insgesamt verringern können. Diese Fördermöglichkeiten unterstützen vor allem Familien und Bauherren mit speziellen Anforderungen, wie energieeffizientes oder altersgerechtes Bauen.
Die Wohnungsbauprämie richtet sich an Sparer, die in einen Bausparvertrag einzahlen.
Vorteile:
Hinweis: Die Wohnungsbauprämie beeinflusst die Grunderwerbsteuer selbst nicht, kann jedoch das Budget für den Immobilienerwerb entlasten.
Das Baukindergeld unterstützt Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum.
Voraussetzungen:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme, die insbesondere beim energieeffizienten oder altersgerechten Bauen und Wohnen helfen.
Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse:
Vorteile:
Fazit und Hinweise zur Antragstellung
Obwohl die Grunderwerbsteuer in Hessen selbst nicht durch diese Förderprogramme reduziert wird, helfen diese Maßnahmen, die finanzielle Belastung beim Immobilienerwerb insgesamt zu verringern. Käufer sollten: