Grunderwerbsteuer in Brandenburg
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Grunderwerbsteuer?
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?
- Grunderwerbsteuer in Brandenburg berechnen
- Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
- Möglichkeiten der Erstattung
- Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
- Verkäufe innerhalb der Familie (z. B. zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern) sind steuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).
- Grundstücke mit einem Kaufpreis unter 2.500 Euro bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
- Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gelten spezielle Bestimmungen (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
- Ein Kaufvertrag rückgängig gemacht wird (z. B. durch Rücktritt oder Anfechtung).
- Die Eintragung ins Grundbuch ausbleibt, weil die Vertragsbedingungen nicht erfüllt wurden.
- Rückabwicklung des Kaufvertrags innerhalb von zwei Jahren (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG).
- Berechnungsfehler, etwa bei nicht steuerpflichtigen Bestandteilen wie Möbeln.
- Familienübertragungen, z. B. zwischen Ehepartnern, die steuerfrei sind (§ 3 GrEStG).
- Ein Antrag ist erforderlich, da die Erstattung nicht automatisch erfolgt.
- Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
- Steuerberater oder Anwälte können bei der Antragstellung helfen.
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den zusätzlichen Kosten, die beim Immobilienkauf anfallen und den Gesamtbetrag erheblich beeinflussen können. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die bei der Übertragung von Grundstücken und Immobilien in Deutschland erhoben wird und sich nach dem Kaufpreis richtet. Der Steuersatz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Unter bestimmten Umständen, wie bei Erbschaften oder familiären Übertragungen, können besondere Regelungen oder Befreiungen greifen, die die Steuerlast verringern oder beseitigen.
In Brandenburg fällt eine Grunderwerbsteuer von 6,0 % auf den Kaufpreis von Immobilien und Grundstücken an, was Brandenburg im nationalen Vergleich im oberen Steuersatzbereich positioniert. Diese Steuer, die zu den festen Kaufnebenkosten zählt, beeinflusst die Gesamtfinanzierung der Immobilie erheblich. Die Grunderwerbsteuer ist eine wesentliche Einnahmequelle der Bundesländer und wird zur Finanzierung öffentlicher Projekte genutzt.
Grunderwerbsteuer in Brandenburg berechnen
Da der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg derzeit bei 6,0 % liegt, kann folgende Formel für die Berechnung verwendet werden:
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis x Steuersatz
Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie in Brandenburg beträgt 300.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 6,0 % ergibt sich die Grunderwerbsteuer wie folgt:
Grunderwerbsteuer = 300.000 Euro × 0,06 = 18.000 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Grunderwerbsteuer somit 18.000 Euro.
Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer.
In der Regel informiert der Notar das zuständige Finanzamt über den Immobilienerwerb.
Das Finanzamt prüft die Angaben und erlässt anschließend einen Steuerbescheid, der innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist.
Nach Eingang der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese wird für die Eintragung ins Grundbuch benötigt.
Steuerbefreiungen und Sonderregelungen
In bestimmten Fällen entfällt oder reduziert sich die Grunderwerbsteuer:
Möglichkeiten der Erstattung
Eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer kann erfolgen, wenn:
Voraussetzungen für eine Rückerstattung:
Wichtige Hinweise: