Solides Wohnen in zentraler Lage
Das ehemalige Polizeidienstgebäude Holle besteht aus drei Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 253 m³.
Die Drei- und Vierzimmerwohnungen wurden in den letzten Jahren renoviert und verfügen über modere Duschbäder, neue Fenster sowie eine modernisierte Elektrik.
Alle drei Wohnungen sind komplett vermietet (Netto 19.680,- € / p.a.).
Das Gebäude ist vollständig unterkellert, auf dem Grundstück befindet sich eine Garage.
Weitere Fotos und Details zu den einzelnen Wohnungen erhalten Sie gern auf Anfrage.
Superficie netta
ca. 253 m²
•
Superficie del terreno
ca. 1.027 m²
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Vani
10
•
Prezzo d'acquisto
334.000 EUR
CODICE OGGETTO | 23261168 |
Prezzo d'acquisto | 334.000 EUR |
Superficie netta | ca. 253 m² |
Casa | Casa plurifamiliare |
Compenso di mediazione | Käuferprovision beträgt 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Modernizzazione / Riqualificazione | 2019 |
Stato dell’immobile | Ammodernato |
Tipologia costruttiva | massiccio |
Vani | 10 |
Camere da letto | 7 |
Bagni | 3 |
Anno di costruzione | 1927 |
Caratteristiche | Giardino / uso comune |
Tipologia tetto | a due falde |
Garage/Posto auto | 1 x Garage |
Certificazione energetica
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
206.90
kWh/m2a
G
Certificazione energetica | Diagnosi energetica |
CERTIFICAZIONE ENERGETICA VALIDO FINO A | 27.09.2025 |
Tipologia di riscaldamento | centralizzato |
Consumo energetico | 206.90 kWh/m²a |
Classe di efficienza energetica | G |
Fonte di alimentazione | Combustibile liquido |
Riscaldamento | Olio |
Anno di costruzione secondo il certificato energetico | 1927 |
Descrizione della proposta
Garage/Posto auto
1 x Garage
Ulteriori informazioni
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 27.9.2025.
Endenergiebedarf beträgt 206.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1927.
Die Energieeffizienzklasse ist G.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 27.9.2025.
Endenergiebedarf beträgt 206.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1927.
Die Energieeffizienzklasse ist G.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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