Lieber früher als später sollten sich Eigentümer mit der Frage beschäftigen, was nach ihrem Ableben mit ihrer Immobilie geschehen soll, denn eine Erbschaft kann schnell zu hohen Steuern und Unstimmigkeiten unter den Hinterbliebenen führen. Bei einer Schenkung wird die Immobilie noch zu Lebzeiten vollständig an den Beschenkten übertragen. Eigentümer können so beispielsweise die hohen Freibeträge bei der Schenkungssteuer nutzen.
Der Schenkungsvertrag
Alle Rahmenbedingungen zur Schenkung einer Immobilie werden in einem Schenkungsvertrag festgehalten. Um rechtskräftig zu sein, muss der Vertrag von einem Notar beurkundet werden. Der Vertrag enthält auch entsprechende Vereinbarungen zur Nutzung der Immobilie sowie zu Gegenleistungen, die der Beschenkte erbringen muss – wie die Übernahme der Pflege der Schenkenden im hohen Alter oder die Zahlung einer Zeit- beziehungsweise Leibrente.
Der Immobilienwert – Ausgangsbasis für Höhe und Umfang der Schenkungssteuer
Bevor Eigentümer ihre Immobilien übertragen, sollten sie den Wert ihres Hauses ermitteln lassen. Wird der Immobilienwert aus steuerlichen, versicherungstechnischen oder rechtlichen Gründen benötigt, sollte die Wertermittlung von einem staatlich anerkannten Sachverständigen oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter durchgeführt werden. Durch eine Wertermittlung lässt sich einschätzen, ob eine Schenkungssteuer anfällt und wie hoch diese ist. Eine Beratung durch einen Immobilienexperten ist dabei immer empfehlenswert.
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