Die eigene Immobilie ist eine gute Absicherung für das Alter. Doch es gibt auch Menschen, die mit Abschluss ihres Berufslebens nur knapp von ihrer anschließenden Rente leben können und dauerhaft in finanzielle Engpässe geraten, obwohl sie in der eigenen Immobilie leben. Auch, wenn das Heim bereits seit längerem abbezahlt ist. Es werden weiterhin regelmäßig Aufwendungen für die Instandhaltung und Pflege des eigenen Domizils fällig. Diese Kosten hat sowohl bei einem freistehenden Häuschen als auch bei einer Eigentumswohnung, der Eigentümer selbst zu tragen.
Viele Eigentümer wollen ihr liebgewonnenes Zuhause aber im Alter nicht verkaufen. Für sie gibt es eine interessante Lösung: Durch eine Immobilien-Leibrente haben sie die Möglichkeit, den Vermögenswert ihres Zuhauses in Form einer lebenslangen Rente zu nutzen und weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.
Wer kann von der Immobilien-Leibrente Gebrauch machen und wie funktioniert das Modell?
Das Angebot der Immobilien-Leibrente richtet sich an Eigentümer ab 70 Jahren und ist für Einzelpersonen sowie Paare geeignet. Der Eigentümer verkauft seine Immobilie zwar damit, kann aber weiterhin lebenslang mietfreies Wohnrecht genießen und erhält eine lebenslange zusätzliche Rente. Beides wird im Grundbuch festgeschrieben und notariell beurkundet. Bei der Berechnung der Leibrente werden Kriterien wie der Wert der Immobilie, das Alter und Geschlecht des Eigentümers, der Wert des lebenslangen Wohnrechts und die Kosten für die Immobilienbewirtschaftung berücksichtigt. Der Bewohner nutzt die Immobilie wie ein Eigentümer und ist flexibel: Zieht er doch einmal aus, kann er das Heim vermieten.
Sie interessieren sich für die Absicherung durch eine Leibrente? Dann laden Sie sich unseren kostenlosen Ratgeber „Die Leibrente des Eigenheims“ herunter: www.immowissen-bocholt.de
Gerne beraten wir Sie kostenlos zu Ihren Fragen zu Themen aus den Bereichen Immobilie, Finanzierung, Absicherung. Telefon: 02871/9958980.