Solides Wohnen in zentraler Lage
Das ehemalige Polizeidienstgebäude Holle besteht aus drei Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 253 m³.
Die Drei- und Vierzimmerwohnungen wurden in den letzten Jahren renoviert und verfügen über modere Duschbäder, neue Fenster sowie eine modernisierte Elektrik.
Alle drei Wohnungen sind komplett vermietet (Netto 19.680,- € / p.a.).
Das Gebäude ist vollständig unterkellert, auf dem Grundstück befindet sich eine Garage.
Weitere Fotos und Details zu den einzelnen Wohnungen erhalten Sie gern auf Anfrage.
Living Space
ca. 253 m²
•
Land area
ca. 1.027 m²
•
Rooms
10
•
Purchase Price
334.000 EUR
Property ID | 23261168 |
Purchase Price | 334.000 EUR |
Living Space | ca. 253 m² |
Commission | Käuferprovision beträgt 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises |
Modernisation / Refurbishment | 2019 |
Condition of property | Modernised |
Construction method | Solid |
Rooms | 10 |
Bedrooms | 7 |
Bathrooms | 3 |
Year of construction | 1927 |
Equipment | Garden / shared use |
Roof Type | Gabled roof |
Type of parking | 1 x Garage |
Energy Certificate
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
>250
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
206.90
kWh/m2a
G
Energy Certificate | Energy demand certificate |
Energy certificate valid until | 27.09.2025 |
Type of heating | Central heating |
Final Energy Demand | 206.90 kWh/m²a |
Energy efficiency class | G |
Power Source | Oil |
Energy Source | Oil |
Year of construction according to energy certificate | 1927 |
Building Description
Type of parking
1 x Garage
Other information
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 27.9.2025.
Endenergiebedarf beträgt 206.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1927.
Die Energieeffizienzklasse ist G.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Dieser ist gültig bis 27.9.2025.
Endenergiebedarf beträgt 206.90 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1927.
Die Energieeffizienzklasse ist G.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Floor Plan