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Wer in Köln neben seinem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung innehat, unterliegt grundsätzlich der Pflicht zur Entrichtung der Zweitwohnungssteuer. Die Steuer wird von der Stadt Köln erhoben, um zusätzliche Einnahmen für kommunale Aufgaben zu generieren und den Anreiz zu erhöhen, den Hauptwohnsitz in Köln zu begründen – was wiederum eine höhere Beteiligung am kommunalen Finanzausgleich bewirkt.
Doch wie hoch ist die Abgabe konkret, wie erfolgt ihre Berechnung und unter welchen Voraussetzungen kann eine Befreiung in Betracht kommen – insbesondere für Studierende, Berufspendler oder bestimmte Härtefälle?
Gemäß § 5 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln vom 1. Dezember 2022 beträgt die Steuer 10 % der jährlichen Nettokaltmiete. Steuerpflichtig ist gemäß § 2 der Satzung, wer im Stadtgebiet Kölns eine Nebenwohnung innehat. Falls keine tatsächliche Miete gezahlt wird – etwa bei unentgeltlicher Nutzung oder Eigentum – erfolgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß dem jeweils gültigen Kölner Mietspiegel (§ 5 Abs. 4 der Satzung).
Die Berechnung der Zweitwohnungsteuer in Köln erfolgt nach der folgenden Formel:
Zweitwohnsitzsteuer = Jahresnettokaltmiete × 10 %
Beispielrechnung:
Da Köln eine der teuersten Städte Deutschlands ist, kann die Steuer besonders in beliebten Stadtteilen wie Ehrenfeld oder Lindenthal stark ins Gewicht fallen.
Auch bei Untermietverhältnissen kann eine Steuerpflicht entstehen – vorausgesetzt, der Untermieter meldet diese Wohnung als Nebenwohnung an. Maßgeblich ist nicht der Hauptmietvertrag, sondern die melderechtliche Registrierung.
Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln enthält keine ausdrücklichen Befreigungstatbestände, sondern vielmehr einige Ausnahmetatbestände etwa für Pflegehheimbewohner und therapeutischen und sozialpädagogischen Einrichtungen (vgl. § 2 Abs. 5). Insbesondere gilt die Zweitwohnsteuer aber nicht für:
WICHTIG: Ob in Ihrem speziellen Fall eine Zweitwohnungssteuer anfällt oder nicht, sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen. Diese Informationen ersetzen daher keine Rechts- oder Steuerberatung.