Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?
- Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg?
- Zweitwohnsitzsteuer Hamburg berechnen – So funktioniert es
- Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete – Wann fällt sie an?
- Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer – Wer ist ausgenommen?
- Nettokaltmiete: 800 € pro Monat
- Jahresnettokaltmiete: 800 € × 12 = 9.600 €
- Steuer: 9.600 € × 8 % = 768 € pro Jahr
- verheiratet sind
- in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- nicht dauerhaft von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner getrennt leben
- die Zweitwohnung in Hamburg allein (ohne Partner/in) nutzen
- der gemeinsame Hauptwohnsitz außerhalb von Hamburg liegt.
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Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Wer in Hamburg einen Nebenwohnsitz anmeldet, muss in vielen Fällen eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Diese kommunale Abgabe soll Anreize schaffen, den Hauptwohnsitz in Hamburg zu führen – was der Stadt höhere Einnahmen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bringt.
Doch wie hoch ist die Steuer, wie wird sie berechnet, und wer kann sich davon befreien lassen? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg.
In Hamburg liegt die Zweitwohnsitzsteuer aktuell bei 8 % der jährlichen Nettokaltmiete. Das bedeutet: Wer eine Wohnung als Nebenwohnsitz nutzt, zahlt auf die Miete eine jährliche Abgabe an die Stadt. Wird die Wohnung unentgeltlich genutzt – z. B. bei Eigentumswohnungen oder kostenlosen Überlassungen – wird der Steuerbetrag auf Basis einer fiktiven Miete ermittelt. Grundlage hierfür ist der Hamburger Mietenspiegel.
Zweitwohnsitzsteuer Hamburg berechnen – So funktioniert es
Die Berechnung der Zweitwohnsitzsteuer in Hamburg erfolgt nach einer einfachen Formel:
Zweitwohnsitzsteuer = Jahresnettokaltmiete × 8 %
Beispielrechnung:
Je höher die Miete, desto stärker wirkt sich die Steuer finanziell aus – ein wichtiger Punkt bei der Planung Ihrer Wohnsituation in Hamburg.
Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete – Wann fällt sie an?
Auch bei Untermietverhältnissen kann die Zweitwohnsitzsteuer fällig werden. Entscheidend ist, ob die betreffende Person die Wohnung als Nebenwohnsitz anmeldet – unabhängig davon, ob es sich um ein WG-Zimmer oder eine eigene Einheit handelt. Auch Hauptmieter, die eine untervermietete Wohnung selbst als Zweitwohnsitz führen, sind zur Zahlung verpflichtet. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Vermieter oder Hauptmieter über alternative Anmeldemöglichkeiten.
Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer – Wer ist ausgenommen?
Sie können von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werden, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Hamburg ausschließlich aus beruflichen Gründen nutzen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie:
In diesem Fall kann die beruflich bedingte Nutzung der Zweitwohnung zur Steuerbefreiung führen. Ein entsprechender Antrag mit Nachweisen ist bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen.
Diese Informationen bieten einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Ob Sie im Einzelfall zweitwohnsitzsteuerpflichtig sind, besprechen Sie am besten mit einem Steuerberater.
Gut zu wissen: