Maklerprovision in Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Sachsen-Anhalt?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen-Anhalt?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Eine zentrale Rolle im Immobilienwesen spielt die Maklerprovision, auch Courtage genannt. Dabei handelt es sich um das Honorar für Makler, die eine Immobilie erfolgreich vermitteln oder eine Kauf- oder Mietgelegenheit nachweisen. Diese Gebühr wird meist prozentual vom Kaufpreis festgelegt und kann je nach Absprache und regionalen Besonderheiten variieren.
Im Rahmen der Courtage bietet der Makler eine Reihe von Dienstleistungen an, einschließlich der Immobilienbewertung, der Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien, der Organisation von Immobilienbesichtigungen und der Durchführung der notwendigen Formalitäten beim Kaufvertrag.
Wer zahlt die Maklerprovision in Sachsen-Anhalt?
Bis Ende 2020 wurde die Maklercourtage in vielen Gegenden standardmäßig vom Käufer übernommen. Nach der aktuellen Gesetzgebung gilt jedoch bei Doppelmaklertätigkeit, dass die Courtage für Käufer und Verkäufer bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gleich hoch sein muss, sofern der Käufer ein Verbraucher ist.
Bei der Vermittlung von gewerblichen Immobilien, Grundstücken und Mehrfamilienhäusern gibt es weiterhin die Freiheit, die Provisionshöhe individuell zu verhandeln. In solchen Fällen kann der Käufer nach wie vor die gesamten Maklergebühren tragen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt beträgt die Courtage üblicherweise zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerprovision teilen, wobei der Anteil des Käufers maximal 3,57% beträgt.
Bei Abschluss von Maklerverträgen mit beiden Vertragsparteien wird die Gesamtprovision von 7,14% gleichmäßig verteilt. Das bedeutet, dass bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro jede Seite 17.850 Euro beiträgt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Nach dem Bestellerprinzip, das für die Vermietung von Wohnraum gilt, trägt der Auftraggeber des Maklers die Provision – in der Praxis meist der Vermieter. Diese Regelung wurde geschaffen, um die finanzielle Belastung für Mieter zu reduzieren.
Normalerweise übernimmt heute der Vermieter die Maklerprovision, wenn er für die Vermietung einer Immobilie einen Makler einschaltet. Die Provision beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also etwa 2,38 Monatsmieten.