Maklerprovision in Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Sachsen-Anhalt?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen-Anhalt?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
In vielen Fällen rund um den Immobilienkauf spielt die Maklergebühr, oft auch als Courtage bezeichnet, eine zentrale Rolle. Diese Gebühr ist die Vergütung, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Üblicherweise wird sie als ein bestimmter Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt
Im Rahmen der Courtage bietet der Makler eine Reihe von Dienstleistungen an, einschließlich der Immobilienbewertung, der Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien, der Organisation von Immobilienbesichtigungen und der Durchführung der notwendigen Formalitäten beim Kaufvertrag.
Wer zahlt die Maklerprovision in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt wurden zum Jahresende 2020 Änderungen bei den Regelungen zur Maklerprovision beschlossen, die eine Neugestaltung der Kostenverteilung zwischen den beteiligten Parteien, Käufer und Verkäufer, mit sich bringen. Bis zu dieser Gesetzesänderung trug üblicherweise der Käufer die gesamte Maklerprovision. Die neuen Vorschriften sehen nun eine gerechte Aufteilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer vor. Dies stellt eine fairere Verteilung der Kosten sicher, indem beide Seiten anteilig zur Maklerprovision beitragen.
Die Gesetzesänderung betrifft lediglich die Vermittlungsprovision für Eigentumswohnungen und spezifische Typen von Wohnhäusern wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Für die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Maklercourtage frei auszuhandeln. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision trägt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt beträgt die Courtage üblicherweise zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer sich die Maklerprovision teilen, wobei der Anteil des Käufers maximal 3,57% beträgt.
Bei Abschluss von Maklerverträgen mit beiden Vertragsparteien wird die Gesamtprovision von 7,14% gleichmäßig verteilt. Das bedeutet, dass bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro jede Seite 17.850 Euro beiträgt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
In der Immobilienvermietung findet das Bestellerprinzip Anwendung, welches festlegt, dass die Maklerprovision von demjenigen getragen wird, der den Makler engagiert – normalerweise der Vermieter. Dieses Prinzip wurde implementiert, um die Kostenlast für Mieter zu minimieren, die früher häufig selbst die Provision zahlen mussten, wenn sie durch einen Makler eine Wohnung suchten. Mit dem Bestellerprinzip werden diese Kosten in der Regel vom Vermieter übernommen.
Die Höhe der Maklerprovision liegt üblicherweise bei zwei Kaltmieten plus 19% Mehrwertsteuer, was ungefähr 2,38 Monatsmieten entspricht.