Maklerprovision in Sachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Sachsen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
- Wann wird die Maklerprovision fällig?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch Makkercourtage genannt, spielt eine zentrale Rolle in der Immobilienbranche. Sie stellt die Vergütung dar, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Üblicherweise wird diese Provision als ein Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig ist, darunter der Makler selbst, die Art der Immobilie und die regionalen Bedingungen.
Die Courtage umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die der Makler erbringt. Dazu gehören die Bewertung der Immobilie, die Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, die Organisation von Besichtigungen sowie die Unterstützung bei der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Sachsen?
Ende 2020 wurden in Sachsen Änderungen bei den Regelungen zur Maklerprovision eingeführt, die bedeutende Neuerungen für Käufer und Verkäufer darstellen. Vor dieser Gesetzesänderung musste der Käufer die gesamten Maklergebühren allein tragen. Seit der Änderung ist jedoch eine Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer möglich, was zu einer gerechteren Verteilung der Kosten führt.
Die neue Regelung zur Maklerprovision beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen und bestimmten Typen von Wohnhäusern, darunter Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien besteht weiterhin die Freiheit, die Provision individuell auszuhandeln, wobei der Käufer die gesamten Kosten übernehmen kann.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
Die Höhe der Maklerprovision in Bayern wird durch den Wert der Immobilie, den beauftragten Makler sowie die rechtlichen Vorgaben des Bundeslandes bestimmt. Üblicherweise liegt die Courtage zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, wobei der Anteil des Käufers auf maximal 3,57% begrenzt ist.
Wenn der Makler mit beiden Parteien Verträge geschlossen hat, wird die Gesamtprovision von 5,95% des Kaufpreises gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet das, dass jede Seite 17.850 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Immobilien kommt das Bestellerprinzip zum Einsatz, welches regelt, wer die Maklerprovision zu tragen hat. In der Regel übernimmt derjenige die Kosten der Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat, meistens ist das der Vermieter.
Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um die finanzielle Last für Mieter bei der Suche nach einer Wohnung zu verringern. Vor seiner Einführung war es üblich, dass Mieter die Provision zahlen mussten, wenn sie eine Wohnung über einen Makler fanden. Durch das Bestellerprinzip wird diese Belastung nun typischerweise auf den Vermieter verlagert.
Die Höhe der Maklerprovision beträgt normalerweise zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, was ungefähr 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Werte sind jedoch nur Durchschnittsangaben und können je nach individuellen Absprachen und Verhandlungen unterschiedlich ausfallen.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Regelung zur Entrichtung der Maklerprovision ist meist im Maklervertrag verankert oder wird durch spezielle Absprachen zwischen den Parteien bestimmt.
Die Zahlung erfolgt generell, wenn der Kauf- oder Mietvertrag in Kraft tritt und die Immobilientransaktion vollständig durchgeführt ist. Bei einem Kauf ist die Provision typischerweise zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags zu entrichten, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
Im Falle einer Vermietung wird die Provision üblicherweise fällig, sobald der Mietvertrag von allen Beteiligten unterzeichnet und die erste Miete gezahlt wurde. Eine präzise Festlegung dieser Konditionen im Vertrag gewährleistet eine fristgerechte und vertragsgemäße Zahlung der Provision.