Maklerprovision in Sachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Sachsen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobiliengeschäfts. Sie stellt das Entgelt dar, das ein Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder den Nachweis einer Kauf- oder Mietgelegenheit erhält. Meist wird sie als Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt und kann je nach regionalen Vorgaben und Vereinbarungen variieren.
Die Courtage umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die der Makler erbringt. Dazu gehören die Bewertung der Immobilie, die Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, die Organisation von Besichtigungen sowie die Unterstützung bei der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Sachsen?
Bis zum 23. Dezember 2020 war es in vielen Regionen üblich, dass die Käufer die Maklerprovision alleine trugen. Mit der neuen Gesetzeslage gilt nun bei Doppelmaklertätigkeit, also wenn der Makler sowohl mit Käufer als auch Verkäufer eine Vereinbarung über die Provision abschließt, dass die Provision für Einfamilienhäuser und Wohnungen für beide Seiten gleich hoch sein muss, sofern der Käufer ein Verbraucher ist.
Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien besteht weiterhin die Möglichkeit, die Provisionshöhe flexibel auszuhandeln. In diesen Fällen kann es nach wie vor vorkommen, dass die gesamten Maklergebühren vom Käufer übernommen werden müssen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
Die Höhe der Maklerprovision in Sachsen liegt zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, wobei der Anteil des Käufers auf maximal 3,57% begrenzt ist.
Wenn der Makler mit beiden Parteien Verträge geschlossen hat, wird die Gesamtprovision von 7,14% des Kaufpreises gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet das, dass jede Seite 17.850 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Das Bestellerprinzip legt fest, wer bei der Vermietung von Wohnimmobilien die Maklerprovision zu übernehmen hat. In der Regel bedeutet das, dass der Auftraggeber des Maklers, meist der Vermieter, für die Kosten aufkommt. Diese Regel wurde eingeführt, um Mieter vor den hohen Kosten zu schützen, die früher anfielen, wenn sie mit Hilfe eines Maklers eine Wohnung suchten.
In der Regel trägt heute der Vermieter die Kosten für den Makler, wenn er eine Immobilie vermieten möchte und dafür dessen Dienste in Anspruch nimmt. Die Maklerprovision beträgt im Normalfall zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten ergibt.