Maklerprovision in Sachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Sachsen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobiliengeschäfts. Sie stellt das Entgelt dar, das ein Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder den Nachweis einer Kauf- oder Mietgelegenheit erhält. Meist wird sie als Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt und kann je nach regionalen Vorgaben und Vereinbarungen variieren.
Wer zahlt die Maklerprovision in Sachsen?
Bis zum 23. Dezember 2020 war es in vielen Regionen üblich, dass die Käufer die Maklerprovision alleine trugen. Mit der neuen Gesetzeslage gilt nun bei Doppelmaklertätigkeit, also wenn der Makler sowohl mit Käufer als auch Verkäufer eine Vereinbarung über die Provision abschließt, dass die Provision für Einfamilienhäuser und Wohnungen für beide Seiten gleich hoch sein muss, sofern der Käufer ein Verbraucher ist.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
Die Höhe der Maklerprovision in Sachsen liegt zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Wenn der Makler mit beiden Parteien Verträge geschlossen hat, wird die Gesamtprovision von 7,14% des Kaufpreises gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet das, dass jede Seite 17.850 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Das Bestellerprinzip legt fest, wer bei der Vermietung von Wohnimmobilien die Maklerprovision zu übernehmen hat. In der Regel bedeutet das, dass der Auftraggeber des Maklers, meist der Vermieter, für die Kosten aufkommt. Diese Regel wurde eingeführt, um Mieter vor den hohen Kosten zu schützen, die früher anfielen, wenn sie mit Hilfe eines Maklers eine Wohnung suchten. Die Maklerprovision beträgt im Normalfall zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.