Maklerprovision in Sachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Sachsen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch Makkercourtage genannt, spielt eine zentrale Rolle in der Immobilienbranche. Sie stellt die Vergütung dar, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Üblicherweise wird diese Provision als ein Prozentsatz des Kaufpreises berechnet, wobei die genaue Höhe von verschiedenen von der Art der Immobilie und den regionalen Gegebenheiten abhängig ist.
Die Courtage umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die der Makler erbringt. Dazu gehören die Bewertung der Immobilie, die Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, die Organisation von Besichtigungen sowie die Unterstützung bei der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Sachsen?
Ende 2020 wurden in Sachsen Änderungen bei den Regelungen zur Maklerprovision eingeführt, die bedeutende Neuerungen für Käufer und Verkäufer darstellen. Vor dieser Gesetzesänderung musste der Käufer die gesamten Maklergebühren allein tragen. Seit der Änderung ist jedoch eine Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer üblich.
Die neue Regelung zur Maklerprovision beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung von Eigentumswohnungen und bestimmten Typen von Wohnhäusern, darunter Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien besteht weiterhin die Freiheit, die Provision individuell auszuhandeln, wobei der Käufer die gesamten Kosten übernehmen kann.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Sachsen?
Die Höhe der Maklerprovision in Sachsen liegt zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, wobei der Anteil des Käufers auf maximal 3,57% begrenzt ist.
Wenn der Makler mit beiden Parteien Verträge geschlossen hat, wird die Gesamtprovision von 7,14% des Kaufpreises gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet das, dass jede Seite 17.850 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Immobilien kommt das Bestellerprinzip zum Einsatz, welches regelt, wer die Maklerprovision zu tragen hat. In der Regel übernimmt derjenige die Kosten der Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat, meistens ist das der Vermieter.
Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um die finanzielle Last für Mieter bei der Suche nach einer Wohnung zu verringern. Vor seiner Einführung war es üblich, dass Mieter die Provision zahlen mussten, wenn sie eine Wohnung über einen Makler fanden. Durch das Bestellerprinzip wird diese Belastung nun typischerweise auf den Vermieter verlagert.
Die Höhe der Maklerprovision beträgt normalerweise zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, was ungefähr 2,38 Monatsmieten entspricht.