Maklerprovision im Saarland
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison im Saarland?
- Wie hoch ist die Maklerprovision im Saarland?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, oft auch als Courtage bezeichnet, ist ein grundlegender Bestandteil des Immobiliengeschäfts. Sie dient als Vergütung für Makler, die eine Immobilie vermitteln oder eine Kauf- oder Mietmöglichkeit nachweisen. Üblicherweise wird sie als prozentualer Anteil des Kaufpreises vereinbart und kann je nach Region und Absprache schwanken.
Im Leistungsumfang der Courtage sind diverse Dienstleistungen enthalten, einschließlich der Immobilienbewertung, der Entwicklung und Durchführung von Marketingstrategien, der Koordination von Besichtigungsterminen und der Begleitung bei der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision im Saarland?
In vielen Regionen zahlte traditionell der Käufer die Courtage, bevor die neue Regelung am 23. Dezember 2020 in Kraft trat. Nun schreibt das Gesetz vor, dass bei Doppelmakleraufträgen für Einfamilienhäuser und Wohnungen die Provisionshöhe für Käufer und Verkäufer identisch sein muss, sofern der Erwerber ein Verbraucher ist.
Bei der Vermittlung von gewerblichen Immobilien, unbebauten Grundstücken und Mehrfamilienhäusern bleibt die Freiheit bestehen, die Provision individuell zu vereinbaren. In diesen Fällen ist es weiterhin üblich, dass der Käufer die gesamten Maklergebühren übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision im Saarland?
Im Saarland wird die Maklerprovision durch den Wert der Immobilie, den beauftragten Makler sowie die regionalen Gesetze bestimmt und liegt üblicherweise zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage teilen, wobei jeder maximal 3,57% trägt. Hat der Makler mit beiden Parteien Verträge geschlossen, teilen sich diese die gesamte Provision von 7,14%, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro einen Betrag von jeweils 17.850 Euro für Käufer und Verkäufer bedeutet.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus? ?
Das Bestellerprinzip regelt, dass bei der Vermietung von Wohnraum derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt – üblicherweise der Vermieter. Diese Vorschrift wurde geschaffen, um die finanzielle Last für Mieter zu senken, die früher hohe Gebühren an den Makler zahlen mussten.
Normalerweise liegt die finanzielle Verpflichtung heute beim Vermieter, der zur Vermietung einer Immobilie einen Makler einschaltet. Die Provision beträgt im Regelfall zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also etwa 2,38 Monatsmieten.