Maklerprovision in Rheinland-Pfalz
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Rheinland-Pfalz?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz?
- Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklercourtage, allgemein als Maklerprovision bekannt, ist ein Schlüsselaspekt im Immobiliengeschäft. Sie ist das Entgelt für die Vermittlung einer Immobilie oder den Nachweis einer Kauf- oder Mietgelegenheit. Diese Gebühr wird üblicherweise prozentual zum Verkaufspreis vereinbart und kann sich je nach Vereinbarungen oder regionalen Faktoren unterscheiden.
Die Höhe dieser Provision wird normalerweise als Prozentsatz des Kaufpreises bestimmt und variiert abhängig vom Bundesland und der Art der Immobilie. Im Leistungsumfang der Maklercourtage sind zahlreiche Dienste enthalten, darunter die Bewertung der Immobilie, Marketingaktivitäten, die Organisation von Besichtigungsterminen sowie die Abwicklung des Kaufvertrags.
Vor der Gesetzesänderung im Dezember 2020 war es vielerorts Praxis, dass die Maklerprovision ausschließlich durch den Käufer beglichen wurde. Nach neuem Recht müssen jedoch bei einer Doppelmaklertätigkeit die Provisionen für Käufer und Verkäufer bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gleich hoch sein, sofern der Käufer als Verbraucher gilt.
Bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und gewerblichen Objekten besteht weiterhin die Möglichkeit, die Provisionshöhe frei auszuhandeln. In solchen Fällen kann nach wie vor vereinbart werden, dass der Käufer die vollständigen Maklergebühren übernimmt.
In Deutschland variieren die Maklerprovisionssätze je nach Immobilienwert und den geltenden regionalen Gesetzen. In Rheinland-Pfalz beträgt die Maklerprovision zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung darf der Anteil des Käufers an der Provision maximal 3,57% betragen. Eine faire Aufteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer ist üblich.
Unter der Voraussetzung, dass der Makler sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer einen Vertrag hat, teilen sich die Parteien die Gesamtprovision von 7,14% gleichmäßig auf, so dass jeder 3,57% zahlt, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro einer Zahlung von jeweils 17.850 Euro entspricht.
Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
Bei Wohnraummieten regelt das Bestellerprinzip die Kostenübernahme der Maklerprovision: In der Regel trägt derjenige die Gebühren, der den Makler beauftragt – häufig der Vermieter. Diese Änderung wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung für Mieter zu verringern.
Heutzutage fällt die finanzielle Last für die Maklerprovision meist auf den Vermieter, der das Objekt zur Vermietung anbietet und den Makler beauftragt. In der Regel entspricht die Provision zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also etwa 2,38 Monatsmieten.