Maklerprovision in Rheinland-Pfalz
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Rheinland-Pfalz?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz?
- Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Immobilientransaktionen. Diese Gebühr erhält der Immobilienmakler als Entlohnung für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie.
Die Höhe dieser Provision wird normalerweise als Prozentsatz des Kaufpreises bestimmt und variiert abhängig vom Bundesland und der Art der Immobilie. Im Leistungsumfang der Maklercourtage sind zahlreiche Dienste enthalten, darunter die Bewertung der Immobilie, Marketingaktivitäten, die Organisation von Besichtigungsterminen sowie die Abwicklung des Kaufvertrags.
Seit Ende 2020 gelten in Rheinland-Pfalz aktualisierte Bestimmungen zur Handhabung der Maklerprovision, die eine signifikante Änderung für Käufer und Verkäufer darstellen. Vor dieser Gesetzesänderung lag die Verantwortung für die Zahlung der gesamten Maklerprovision beim Käufer. Mit der neuen Regelung ist es nun Gang und Gäbe, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerkosten teilen, was eine gerechtere Verteilung der Kosten bewirkt.
Die neuesten Änderungen in der Regelung der Maklerprovision betreffen ausschließlich die Vermittlung von Eigentumswohnungen sowie von Wohnhäusern, die nicht zu den Mehrfamilienhäusern zählen, darunter fallen Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeimmobilien bleibt die Vertragsfreiheit erhalten, sodass der Käufer in diesen Fällen weiterhin die Möglichkeit hat, die gesamte Maklercourtage zu übernehmen.
In Deutschland variieren die Maklerprovisionssätze je nach Immobilienwert und den geltenden regionalen Gesetzen. In Rheinland-Pfalz beträgt die Maklerprovision zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Gemäß der aktuellen Gesetzgebung darf der Anteil des Käufers an der Provision maximal 3,57% betragen. Eine faire Aufteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer ist üblich.
Unter der Voraussetzung, dass der Makler sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer einen Vertrag hat, teilen sich die Parteien die Gesamtprovision von 7,14% gleichmäßig auf, so dass jeder 3,57% zahlt, was bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro einer Zahlung von jeweils 17.850 Euro entspricht.
Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
Im Vermietungssektor bestimmt das Bestellerprinzip, wer für die Maklerprovision aufkommt. Dies bedeutet, dass üblicherweise der Auftraggeber des Maklers, in den meisten Fällen der Vermieter, die Kosten für die Vermittlung trägt.
Das Bestellerprinzip wurde etabliert, um Mieter vor hohen Kosten zu schützen, die sie früher tragen mussten, wenn sie über einen Makler eine Wohnung fanden. Jetzt werden diese Kosten in der Regel vom Vermieter übernommen, was die finanzielle Last für die Mieter erheblich mindert.
In der Regel beträgt die Provision zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (19%). Dies entsprich in etwa 2,38 Monatsmieten. Hierbei handelt es sich jedoch um Durchschnittswerte. Die tatsächliche Höhe der Maklerprovision kann je nach individueller Vereinbarung und Verhandlung variieren.