Maklerprovision in NRW (Nordrhein-Westfalen)
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in NRW?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Courtage, häufig als Maklerprovision bezeichnet, ist ein elementarer Bestandteil des Immobiliengeschäfts. Sie stellt die Vergütung für Makler dar, die eine Immobilie vermitteln oder eine Kauf- oder Mietmöglichkeit aufzeigen. In der Regel wird sie prozentual zum Verkaufspreis vereinbart und kann je nach Region und speziellen Absprachen schwanken.
Die Courtage deckt eine Vielzahl von Dienstleistungen des Maklers ab, darunter die Bewertung der Immobilie, die Vermarktung, die Organisation von Besichtigungen und die Abwicklung des Vertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in NRW?
Vor dem 23. Dezember 2020 wurde die Maklerprovision meist ausschließlich vom Käufer gezahlt. Die neue Regelung besagt nun, dass bei einer Doppelmaklertätigkeit, also bei Provisionsvereinbarungen mit beiden Parteien, die Courtage für Einfamilienhäuser und Wohnungen zwischen Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe aufgeteilt werden muss, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Die Möglichkeit zur individuellen Festlegung der Provisionshöhe bleibt bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und gewerblichen Immobilien bestehen. Hier kann auch weiterhin vereinbart werden, dass der Käufer die Maklerkosten komplett übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?
Die Maklerprovision hängt vom Wert der Immobilie und dem Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen bewegt sie sich üblicherweise zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Auch in NRW ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage gerecht teilen.
Wenn der Makler einen Vertrag sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer abgeschlossen hat, übernehmen beide Seiten jeweils die Hälfte der Maklerprovision. Bei einer Maklergebühr von 7,14 Prozent des Kaufpreises würden demnach Käufer und Verkäufer je 3,57 Prozent zahlen.
Für eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro bedeutet dies eine Provision von 17.850 Euro pro Partei.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Laut Bestellerprinzip trägt der Auftraggeber des Maklers bei der Vermietung von Wohnraum die Provision – was üblicherweise der Vermieter ist. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um Mieter vor den hohen Kosten zu schützen, die sie früher für Maklerleistungen bezahlen mussten.
Üblicherweise übernimmt der Vermieter heute die Kosten für den Makler, wenn er eine Immobilie vermieten möchte. Die Provision beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.