Maklerprovision in NRW (Nordrhein-Westfalen)
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in NRW?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
- Wann wird die Maklerprovision fällig?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
In vielen Immobiliengeschäften spielt die Maklerprovision, auch Courtage genannt, eine entscheidende Rolle. Sie stellt die Vergütung dar, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Gewöhnlich wird sie als prozentualer Anteil des Kaufpreises berechnet und kann je nach Region, Makler und Art der Immobilie unterschiedlich ausfallen.
Die Courtage deckt eine Vielzahl von Dienstleistungen des Maklers ab, darunter die Bewertung der Immobilie, die Vermarktung, die Organisation von Besichtigungen und die Abwicklung des Vertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in NRW?
Seit Ende 2020 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Bestimmungen zur Maklerprovision, die eine Auswirkung auf Käufer und Verkäufer haben. Früher musste der Käufer die Maklergebühren allein tragen. Mit der Änderung des Gesetzes können jetzt jedoch Käufer und Verkäufer die Provision gemeinsam übernehmen. Dies ermöglicht eine gerechte Aufteilung der Kosten zwischen den beiden Parteien.
Die neue Regelung betrifft lediglich die Courtage für die Vermittlung von Eigentumswohnungen und einzelnen Wohnhäusern, wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Für die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern sowie für unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte bleibt die Möglichkeit bestehen, die Maklerprovision frei zu vereinbaren. In solchen Fällen kann die Provision weiterhin vollständig vom Käufer getragen werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?
Die Maklerprovision hängt vom Wert der Immobilie, dem Makler und dem Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen bewegt sie sich üblicherweise zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Auch in NRW ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Courtage gerecht teilen.
Wenn der Makler einen Vertrag sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer abgeschlossen hat, übernehmen beide Seiten jeweils die Hälfte der Maklerprovision. Bei einer Maklergebühr von 7,14 Prozent des Kaufpreises würden demnach Käufer und Verkäufer je 3,57 Prozent zahlen.
Für eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro bedeutet dies eine Provision von 17.850 Euro pro Partei. Normalerweise beauftragt der Eigentümer der Immobilie den Makler. Der Makler erhält seine Courtage vom Verkäufer, sobald ein Käufer gefunden ist.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Immobilien kommt das Bestellerprinzip zur Anwendung. Dieses Prinzip regelt, wer die Maklerprovision zu tragen hat. Laut dem Bestellerprinzip übernimmt normalerweise der Auftraggeber des Maklers, also der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung einer Immobilie beauftragt hat, die Kosten für die Maklerprovision.
Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung für Mieter bei der Wohnungssuche zu reduzieren. Bevor dieses Prinzip galt, war es üblich, dass die Mieter die Maklerprovision zahlen mussten, wenn sie mithilfe eines Maklers eine Wohnung fanden. Durch das Bestellerprinzip werden diese Kosten nun üblicherweise auf den Vermieter übertragen.
Üblicherweise entspricht die Maklerprovision zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Angaben sind jedoch Durchschnittswerte. Die tatsächliche Höhe der Maklerprovision kann abhängig von individuellen Vereinbarungen und Verhandlungen variieren.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Frist für die Zahlung der Maklerprovision wird normalerweise im Maklervertrag oder durch individuelle Vereinbarungen bestimmt. In der Regel ist die Provision fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag rechtswirksam wird und die Immobilientransaktion abgeschlossen ist.
Für den Kauf einer Immobilie erfolgt die Zahlung der Maklerprovision in der Regel bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags oder zu einem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt danach.
Beim Kauf einer Immobilie wird die Maklerprovision üblicherweise zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig oder zu einem im Vertrag festgelegten späteren Zeitpunkt.
Die genauen Zahlungsbedingungen für die Maklerprovision sollten im Maklervertrag oder in individuellen Vereinbarungen überprüft werden. Dies gewährleistet, dass die Provision rechtzeitig und entsprechend den vereinbarten Konditionen gezahlt wird.