Maklerprovision in Niedersachsen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Niedersachsen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Als Courtage oder Maklerprovision bezeichnet man die Vergütung, die Makler im Immobiliengeschäft für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags oder den Nachweis einer entsprechenden Möglichkeit erhalten. Üblicherweise ist die Höhe dieser Gebühr ein Prozentsatz des Verkaufspreises, der je nach regionalen Gepflogenheiten und individuellen Vereinbarungen schwanken kann.
Die Courtage schließt diverse Maklerdienste ein, wie die Bewertung des Objektes, dessen Vermarktung, die Koordination von Besichtigungen und die Unterstützung bei der Kaufvertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Niedersachsen?
Bis zum 23. Dezember 2020 zahlte in vielen Fällen die Käuferseite die Courtage allein. Die neuen Bestimmungen sehen jedoch vor, dass bei einer Doppelmaklertätigkeit für Einfamilienhäuser und Wohnungen die Provision für Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe anzusetzen ist, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Für die Vermittlung von Gewerbeobjekten, unbebauten Grundstücken und Mehrfamilienhäusern bleibt es weiterhin möglich, die Provisionshöhe individuell festzulegen. In solchen Fällen kann auch vereinbart werden, dass der Käufer alle Maklerkosten übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?
In Niedersachsen richtet sich die Höhe der Maklerprovision nach dem Wert der Immobilie, dem vermittelnden Makler und der Region. In Niedersachsen werden die Regionen A und B gemäß der sogenannten Provisionsteilungskarte eingeteilt, die von den örtlichen Industrie- und Handelskammern herausgegeben wird. Die Einteilung in die Regionen A und B erfolgt auf Basis der örtlichen Marktgegebenheiten und der Immobilienpreise.
In der Regel gehören zu Niedersachsen Region A die größeren Städte und wirtschaftlich starken Regionen, in denen die Immobilienpreise höher sind. Dazu zählen beispielsweise Großstädte wie Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück sowie wirtschaftlich starke Regionen wie das Emsland oder die Region um Wolfsburg.
Niedersachsen Region B umfasst in der Regel ländlichere Gebiete und Regionen mit niedrigeren Immobilienpreisen. Dazu gehören unter anderem kleinere Städte, ländliche Regionen und Randgebiete.
Für A-Regionen liegt die Höhe der Maklerprovision der Regel zwischen 3,57 und 7,14% des Kaufpreises. Für B-Regionen kann die Höhe der Maklerprovision hingegen variieren und liegt für gewöhnlich bei 4,76 bis 5,95% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer die Provision gleichmäßig aufteilen, mit einem maximalen Anteil von jeweils 3,57% in A-Regionen und 2,38 bis 2,98% in B-Regionen.
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro in einer A-Region bedeutet dies, dass jede Partei 17.850 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Gemäß dem Bestellerprinzip muss bei der Wohnungsvermietung die Provision von demjenigen gezahlt werden, der den Makler beauftragt – in der Regel vom Vermieter. Ziel der Regelung ist es, Mieter von hohen Maklerkosten zu entlasten, die sie früher oft zu tragen hatten.
Die finanzielle Verpflichtung zur Begleichung der Maklerprovision liegt heute meist beim Vermieter, der einen Makler zur Vermietung einer Immobilie beauftragt. Die Provision beträgt häufig zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also rund 2,38 Monatsmieten.