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Als Courtage oder Maklerprovision bezeichnet man die Vergütung, die Makler im Immobiliengeschäft für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags oder den Nachweis einer entsprechenden Möglichkeit erhalten. Üblicherweise beträgt diese Gebühr im Falle der Doppelmaklertätigkeit für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% (inkl. 19% MwSt.).
Bei einer Doppelmaklertätigkeit (d.h. wenn der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer beauftragt wird) – und sofern es bei der Vermarktung um ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung geht und der Käufer Verbraucher ist – ist die Provision für Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe zu vereinbaren („Halbteilungsprinzip“).
Die von Poll Immobilien GmbH beansprucht bei der Doppelmaklertätigkeit in der Regel eine Käufer- und Verkäuferprovision in Höhe von jeweils 3,57% (inkl. 19 % MwSt.).
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet dies, dass jede Partei 17.850 Euro (inkl. 19% MwSt.) zahlt.
Gemäß dem Bestellerprinzip muss bei der Wohnungsvermietung die Provision von demjenigen gezahlt werden, der den Makler beauftragt – in der Regel vom Vermieter. Ziel der Regelung ist es, Mieter von hohen Maklerkosten zu entlasten, die sie früher oft zu tragen hatten.
Die Provision darf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also 2,38 Monatsmieten, nicht übersteigen, wenn der Auftraggeber („Besteller“) der Wohnungssuchende ist. Wird der Makler hingegen vom Vermieter beauftragt, kann die Provision auch höher vereinbart werden.