Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Mecklenburg-Vorpommern?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
- Wann wird die Maklerprovision fällig?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
In vielen Immobiliengeschäften ist die Maklerprovision, oft Courtage genannt, ein entscheidender Faktor. Sie entspricht dem Honorar, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Diese Provision wird normalerweise als ein Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren wie der Region, dem Makler und der Art der Immobilie abhängt.
Die Courtage beinhaltet eine Reihe von Dienstleistungen, die der Makler erbringt, einschließlich der Bewertung der Immobilie, der Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, der Organisation von Besichtigungen und der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern wurden Ende 2020 neue Regelungen zur Maklerprovision eingeführt, die die Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer verändern. Vor dieser Gesetzesänderung war es üblich, dass der Käufer die gesamten Kosten der Maklerprovision übernahm. Jetzt können diese Kosten gerecht zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Anteil an den Maklerkosten tragen können, was zu einer faireren Aufteilung der Kosten führt.
Die jüngste Neuregelung betrifft ausschließlich die Vermittlungsprovision für Eigentumswohnungen und bestimmte Typen von Wohnhäusern, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Für die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien gilt weiterhin die Möglichkeit der freien Verhandlung über die Maklercourtage. In diesen Fällen ist es möglich, dass der Käufer die gesamte Provision trägt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Maklerprovision variiert je nach dem Wert der Immobilie, dem beauftragten Makler und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. In Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich die Courtage meist zwischen 2,98% und 5,95% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, wobei der Anteil des Käufers auf maximal 2,98% beschränkt ist.
Wenn der Makler Verträge mit beiden Parteien abgeschlossen hat, wird die Gesamtprovision von 5,95% des Kaufpreises gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet dies, dass jede Seite 14.900 Euro zahlt.
In der Regel beauftragt der Immobilienbesitzer den Makler, und der Käufer zahlt seinen Teil der Provision, sobald der Verkäufer mindestens die Hälfte der Kosten übernommen hat, wie in § 656d BGB festgelegt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Im Bereich der Immobilienvermietung kommt das Bestellerprinzip zur Anwendung. Dieses legt fest, dass die Maklerprovision von der Person getragen wird, die den Makler beauftragt. In der Regel ist dies der Vermieter, der den Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt hat.
Das Bestellerprinzip wurde etabliert, um die finanzielle Last für Mieter bei der Wohnungssuche zu minimieren. Bevor dieses Prinzip eingeführt wurde, war es üblich, dass Mieter die Kosten für die Maklerprovision tragen mussten, wenn sie eine Wohnung über einen Makler fanden. Durch das Bestellerprinzip wird diese Belastung nun in der Regel auf den Vermieter verlagert.
Die Höhe der Maklerprovision beträgt meistens zwei Kaltmieten plus 19% Mehrwertsteuer, was ungefähr 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Werte sind jedoch Durchschnittsangaben und können in Abhängigkeit von individuellen Absprachen und Verhandlungen variieren.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Zahlungsfrist für die Maklerprovision wird normalerweise im Maklervertrag oder durch individuelle Vereinbarungen definiert. Üblicherweise wird die Provision fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag rechtsgültig abgeschlossen ist.
Bei einem Immobilienkauf ist die Zahlung der Maklerprovision in der Regel zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig oder zu einem späteren, im Vertrag festgelegten Zeitpunkt.
Bei der Vermietung von Immobilien wird die Maklerprovision üblicherweise fällig, sobald der Mietvertrag unterschrieben und die erste Mietzahlung geleistet wurde.
Es ist wichtig, die genauen Zahlungsbedingungen im Maklervertrag oder in individuellen Absprachen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Provision rechtzeitig und entsprechend den vereinbarten Konditionen entrichtet wird.