Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Mecklenburg-Vorpommern?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
In vielen Immobiliengeschäften ist die Maklerprovision, oft Courtage genannt, ein entscheidender Faktor. Sie entspricht dem Honorar eines Maklers, das dieser für den Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Es wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart und kann je Vereinbarung oder regionalen Besonderheiten variieren.
Die Courtage beinhaltet eine Reihe von Dienstleistungen, die der Makler erbringt, einschließlich der Bewertung der Immobilie, der Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, der Organisation von Besichtigungen und der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
Bis zum 23. Dezember 2020 war es in vielen Regionen üblich, dass die Käufer die Courtage alleine trugen. Mit der neuen Gesetzeslage gilt nun bei Doppelmaklertätigkeit, also wenn der Makler sowohl mit Käufer als auch Verkäufer eine Vereinbarung über die Provision abschließt, dass die Provision für Einfamilienhäuser und Wohnungen für beide Seiten gleich hoch sein muss, sofern der Käufer ein Verbraucher ist.
Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien bleibt die Flexibilität erhalten, die Höhe der Provision individuell auszuhandeln. In solchen Fällen kann es weiterhin vorkommen, dass der Käufer die gesamten Maklerkosten übernehmen muss.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Maklerprovision variiert je nach dem Wert der Immobilie und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Courtage meist zwischen 2,98% und 5,95% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, wobei der Anteil des Käufers auf maximal 2,98% beschränkt ist.
Wenn der Makler Verträge mit beiden Parteien abgeschlossen hat, wird die Gesamtprovision von 5,95% des Kaufpreises gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet dies, dass jede Seite 14.900 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien regelt das Bestellerprinzip, wer die Maklerprovision zu tragen hat. Nach diesem Prinzip ist es üblich, dass der Auftraggeber des Maklers, in der Regel der Vermieter, für diese Kosten aufkommt. Diese Regelung wurde implementiert, um Mieter vor den einst hohen finanziellen Belastungen zu schützen, die entstanden, wenn sie über einen Makler eine Wohnung suchten.
Heute liegt diese finanzielle Verpflichtung normalerweise beim Vermieter, der ein Objekt vermieten möchte und zu diesem Zweck den Makler einschaltet. Die Maklerprovision beläuft sich in der Regel auf zwei Nettokaltmieten plus 19% Mehrwertsteuer, was insgesamt etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.