Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Mecklenburg-Vorpommern?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
In vielen Immobiliengeschäften ist die Maklerprovision, oft Courtage genannt, ein entscheidender Faktor. Sie entspricht dem Honorar, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Diese Provision wird normalerweise als ein Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren wie der Region und der Art der Immobilie abhängt.
Die Courtage beinhaltet eine Reihe von Dienstleistungen, die der Makler erbringt, einschließlich der Bewertung der Immobilie, der Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, der Organisation von Besichtigungen und der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern wurden Ende 2020 neue Regelungen zur Maklerprovision eingeführt, die die Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer verändern. Vor dieser Gesetzesänderung war es üblich, dass der Käufer die gesamten Kosten der Maklerprovision übernahm. Jetzt können diese Kosten gerecht zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Anteil an den Maklerkosten tragen können, was zu einer faireren Aufteilung der Kosten führt.
Die jüngste Neuregelung betrifft ausschließlich die Vermittlungsprovision für Eigentumswohnungen und bestimmte Typen von Wohnhäusern, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Für die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien gilt weiterhin die Möglichkeit der freien Verhandlung über die Maklercourtage. In diesen Fällen ist es möglich, dass der Käufer die gesamte Provision trägt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Maklerprovision variiert je nach dem Wert der Immobilie und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Courtage meist zwischen 2,98% und 5,95% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, wobei der Anteil des Käufers auf maximal 2,98% beschränkt ist.
Wenn der Makler Verträge mit beiden Parteien abgeschlossen hat, wird die Gesamtprovision von 5,95% des Kaufpreises gleichmäßig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet dies, dass jede Seite 14.900 Euro zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Im Bereich der Immobilienvermietung kommt das Bestellerprinzip zur Anwendung. Dieses legt fest, dass die Maklerprovision von der Person getragen wird, die den Makler beauftragt. In der Regel ist dies der Vermieter, der den Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt hat.
Das Bestellerprinzip wurde etabliert, um die finanzielle Last für Mieter bei der Wohnungssuche zu minimieren. Bevor dieses Prinzip eingeführt wurde, war es üblich, dass Mieter die Kosten für die Maklerprovision tragen mussten, wenn sie eine Wohnung über einen Makler fanden. Durch das Bestellerprinzip wird diese Belastung nun in der Regel auf den Vermieter verlagert.
Die Höhe der Maklerprovision beträgt meistens zwei Kaltmieten plus 19% Mehrwertsteuer, was ungefähr 2,38 Monatsmieten entspricht. Diese Werte sind jedoch Durchschnittsangaben und können in Abhängigkeit von individuellen Absprachen und Verhandlungen variieren.