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Die Courtage, bekannt als Maklerprovision, ist eine wesentliche Komponente im Immobiliengeschäft. Sie honoriert die Tätigkeit des Maklers, der entweder eine Immobilie vermittelt oder den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags ermöglicht. Meist als Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt, kann die Courtage je nach Region und Vereinbarungen variieren.
Vor der Gesetzesänderung Ende 2020 wurde die Maklercourtage in vielen Regionen hauptsächlich vom Käufer getragen. Nun ist jedoch festgelegt, dass bei Doppelmaklertätigkeit, also bei Vertragsabschlüssen mit beiden Parteien, die Provision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen für Käufer und Verkäufer gleich hoch sein muss, wenn der Käufer als Verbraucher agiert.
Die Höhe der Maklerprovision hängt vom Immobilienwert und den geltenden Landesgesetzen ab. Die von Poll Immobilien GmbH beansprucht bei der Doppelmaklertätigkeit in der Regel eine Käufer- und Verkäuferprovision in Höhe von jeweils 3,57% (inkl. 19 % MwSt.).
Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer die Courtage gleichmäßig aufteilen, sodass niemand mehr als 3,12% zahlt.
Das Bestellerprinzip schreibt vor, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien der Auftraggeber des Maklers, üblicherweise der Vermieter, für die Provision aufkommt. Dies wurde eingeführt, um die finanzielle Last für Mieter zu senken, die früher oft für die Maklerkosten aufkommen mussten. Die Provision beträgt häufig zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also etwa 2,38 Monatsmieten.