Maklerprovision in Hamburg
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Hamburg?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Hamburg?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Courtage, bekannt als Maklerprovision, ist eine wesentliche Komponente im Immobiliengeschäft. Sie honoriert die Tätigkeit des Maklers, der entweder eine Immobilie vermittelt oder den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags ermöglicht. Meist als Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt, kann die Courtage je nach Region und Vereinbarungen variieren.
Die Courtage umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die der Makler erbringt. Dazu gehören die Bewertung der Immobilie, die Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, die Organisation von Besichtigungen sowie die Unterstützung bei der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Hamburg?
Vor der Gesetzesänderung Ende 2020 wurde die Maklercourtage in vielen Regionen hauptsächlich vom Käufer getragen. Nun ist jedoch festgelegt, dass bei Doppelmaklertätigkeit, also bei Vertragsabschlüssen mit beiden Parteien, die Provision bei Einfamilienhäusern und Wohnungen für Käufer und Verkäufer gleich hoch sein muss, wenn der Käufer als Verbraucher agiert.
Die individuelle Aushandlung der Provisionshöhe bleibt bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und unbebauten Grundstücken erlaubt. In diesen Fällen kann weiterhin vereinbart werden, dass der Käufer alle Maklerkosten übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Hamburg?
Die Höhe der Maklerprovision hängt vom Immobilienwert und den geltenden Landesgesetzen ab und liegt in Hamburg üblicherweise zwischen 3,12% und 6,25% des Kaufpreises. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer die Courtage gleichmäßig aufteilen, sodass niemand mehr als 3,12% zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Das Bestellerprinzip schreibt vor, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien der Auftraggeber des Maklers, üblicherweise der Vermieter, für die Provision aufkommt. Dies wurde eingeführt, um die finanzielle Last für Mieter zu senken, die früher oft für die Maklerkosten aufkommen mussten.
Meistens ist heute der Vermieter verpflichtet, die Maklerprovision zu tragen, wenn er für die Vermietung einen Makler hinzuzieht. Die Provision beträgt häufig zwei Nettokaltmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also etwa 2,38 Monatsmieten.