Maklerprovision in Bremen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Bremen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Als Maklerprovision oder Courtage wird die Gebühr bezeichnet, die ein Immobilienmakler für das Vermitteln oder Nachweisen eines Kauf- oder Mietobjekts erhält. Im Falle einer Tätigkeit für beide Parteien – Käufer und Verkäufer – beläuft sich diese in der Regel auf 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.).
Wer zahlt die Maklerprovision in Bremen?
Bis zum 23. Dezember 2020 trug in vielen Gebieten der Käufer die alleinige Courtage. Mit der neuen Gesetzgebung ist nun festgelegt, dass bei Doppelmaklertätigkeit – wenn der Makler also für beide Parteien tätig ist – bei Einfamilienhäusern und Wohnungen die Provision für Käufer und Verkäufer identisch sein muss, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?
Die von Poll Immobilien GmbH beansprucht bei der Doppelmaklertätigkeit in der Regel eine Käufer- und Verkäuferprovision in Höhe von jeweils 3,57% (inkl. 19 % MwSt.).
Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro bedeutet dies, dass jede Partei 17.850 Euro (inkl. 19% MwSt.) zahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Laut Bestellerprinzip ist bei der Vermietung von Wohnungen derjenige zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, der den Auftrag erteilt – meist der Vermieter. Die Provision beläuft sich im Regelfall auf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also rund 2,38 Monatsmieten. Diese Regel wurde eingeführt, um Mieter vor der finanziellen Belastung durch Maklergebühren zu bewahren, die sie früher oft tragen mussten.