Maklerprovision in Bremen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Bremen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
- Wann wird die Maklerprovision fällig?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist ein wesentlicher Bestandteil des Immobiliengeschäfts. Sie repräsentiert das Entgelt, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Diese Gebühr wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises ausgedrückt und kann je nach Makler, Immobilienart und regionalen Gegebenheiten variieren.
Im Leistungsumfang der Courtage sind zahlreiche Dienste des Maklers inbegriffen. Diese umfassen die Bewertung der Immobilie, die Planung und Umsetzung von Vermarktungsstrategien, die Koordination von Besichtigungsterminen sowie die Unterstützung bei der Kaufvertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Bremen?
Ende 2020 erlebte Bremen eine signifikante Änderung der Bestimmungen zur Maklerprovision, die bedeutende Konsequenzen für Käufer und Verkäufer mit sich brachte. Vor dieser Anpassung musste der Käufer die gesamten Maklergebühren übernehmen. Mit der Neuregelung des Gesetzes ist nun eine Teilung der Kosten für die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer möglich, was zu einer gerechteren Verteilung der finanziellen Lasten führt.
Die aktuelle Regelung zur Maklerprovision gilt speziell für die Vermittlung von Eigentumswohnungen sowie bestimmten Arten von Wohnhäusern, einschließlich Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern. Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und gewerblichen Objekten bleibt die Möglichkeit erhalten, die Höhe der Provision individuell zu verhandeln. In diesen Fällen kann der Käufer weiterhin dazu verpflichtet werden, die gesamten Maklerkosten zu tragen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?
Die Höhe der Maklerprovision variiert abhängig vom Wert der Immobilie, dem beauftragten Makler und den anwendbaren Landesgesetzen und bewegt sich in Bremen normalerweise zwischen 2,98% und 5,95% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage gleichmäßig teilen, sodass keiner der beiden mehr als 2,98% trägt. Bei Abschluss von Maklerverträgen mit beiden Parteien wird die Gesamtprovision von 5,95% geteilt. Dies bedeutet bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro, dass jeder 14.900 Euro bezahlt.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Beim Vermieten von Immobilien bestimmt das Bestellerprinzip, wer die Maklerprovision zahlt. Gemäß diesem Prinzip übernimmt in der Regel der Auftraggeber des Maklers, üblicherweise der Vermieter, diese Kosten. Diese Regelung wurde eingeführt, um Mieter vor den hohen Belastungen zu schützen, die sie früher tragen mussten, wenn sie mithilfe eines Maklers eine Wohnung fanden.
Heute wird diese finanzielle Last normalerweise dem Vermieter auferlegt. Die Höhe der Maklerprovision beträgt meistens zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, was ungefähr 2,38 Monatsmieten entspricht. Die genaue Höhe kann jedoch je nach individueller Vereinbarung variieren.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Bestimmungen zur Zahlung der Maklerprovision sind in der Regel im Maklervertrag festgelegt oder durch individuelle Vereinbarungen geregelt. Diese Provision wird üblicherweise fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag wirksam wird und die Immobilie vollständig übertragen ist. Im Falle eines Kaufs erfolgt die Zahlung der Provision meist zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung, es sei denn, es wurde ein anderer Zahlungszeitpunkt vereinbart.
Bei der Vermietung wird die Provision in der Regel gezahlt, sobald der Mietvertrag unterzeichnet und die ersten Mietzahlungen geleistet wurden. Es ist entscheidend, dass die Zahlungskonditionen klar im Maklervertrag definiert oder durch individuelle Absprachen geregelt sind. Dies sichert eine fristgerechte und den getroffenen Vereinbarungen entsprechende Zahlung der Provision.