Maklerprovision in Bremen
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Bremen?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Provision, die Makler für ihre Dienste im Immobiliengeschäft erhalten, wird oft als Courtage bezeichnet und ist ein wesentlicher Faktor. Dieses Honorar wird für die Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilie gezahlt und üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises festgelegt. Die Höhe der Courtage kann je nach Region und Vereinbarungen schwanken.
Im Leistungsumfang der Courtage sind zahlreiche Dienste des Maklers inbegriffen. Diese umfassen die Bewertung der Immobilie, die Planung und Umsetzung von Vermarktungsstrategien, die Koordination von Besichtigungsterminen sowie die Unterstützung bei der Kaufvertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Bremen?
Bis zum 23. Dezember 2020 trug in vielen Gebieten der Käufer die alleinige Courtage. Mit der neuen Gesetzgebung ist nun festgelegt, dass bei Doppelmaklertätigkeit – wenn der Makler also für beide Parteien tätig ist – bei Einfamilienhäusern und Wohnungen die Provision für Käufer und Verkäufer identisch sein muss, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke bleibt die Flexibilität bei der Vereinbarung der Maklerprovision erhalten. In diesen Fällen kann es weiterhin vorkommen, dass der Käufer sämtliche Maklerkosten übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen?
Die Höhe der Maklerprovision bewegt sich in Bremen normalerweise zwischen 2,98% und 5,95% des Kaufpreises. Es ist gängige Praxis, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage gleichmäßig teilen, sodass keiner der beiden mehr als 2,98% trägt. Bei Abschluss von Maklerverträgen mit beiden Parteien wird die Gesamtprovision von 5,95% geteilt. Dies bedeutet bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro, dass von beiden Parteien eine Maklerprovision in Höhe von 14.900 Euro zu zahlen ist.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Laut Bestellerprinzip ist bei der Vermietung von Wohnungen derjenige zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, der den Auftrag erteilt – meist der Vermieter. Diese Regel wurde eingeführt, um Mieter vor der finanziellen Belastung durch Maklergebühren zu bewahren, die sie früher oft tragen mussten.
Mittlerweile ist es gängige Praxis, dass der Vermieter die Maklerkosten trägt, wenn er eine Immobilie vermieten möchte und hierfür einen Makler einschaltet. Die Provision beläuft sich im Regelfall auf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, also rund 2,38 Monatsmieten.