Maklerprovision in Berlin
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Berlin?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
- Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, ist ein wichtiger Bestandteil im Immobiliengeschäft. Dabei handelt es sich um das Honorar, das ein Makler für den Nachweis einer Kauf- oder Mietmöglichkeit oder für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Üblicherweise wird diese Gebühr als prozentualer Anteil des Verkaufspreises festgelegt, kann jedoch je nach Vereinbarung und regionalen Gegebenheiten variieren.
Die Maklercourtage umfasst zahlreiche Leistungen, die der Makler erbringt. Dazu zählen die Bewertung der Immobilie, die Vermarktung, die Koordination von Besichtigungsterminen sowie die Vertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Berlin?
In vielen Regionen war es vor dem 23. Dezember 2020 üblich, dass die Courtage ausschließlich vom Käufer übernommen wurde. Die neue Gesetzgebung verlangt jedoch, dass bei Doppelmaklertätigkeit bei Einfamilienhäusern und Wohnungen die Maklerprovision auf Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt wird, sofern der Käufer ein Verbraucher ist.
Die Verhandlungsfreiheit bei der Provisionshöhe bleibt bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeobjekten bestehen. In solchen Fällen kann es nach wie vor der Käufer sein, der die Maklerkosten komplett trägt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
In Berlin variiert die Maklerprovision je nach dem Wert der Immobilie, dem Makler und der regionalen Gesetzgebung. Die Provisionssätze liegen gewöhnlich zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Laut der neuen Regelungen ist der maximale Provisionsanteil des Käufers auf 3,57% begrenzt. Die faire Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer ist dabei üblich.
Unter der Bedingung, dass der Makler einen Vertrag sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer abgeschlossen hat, teilen sich beide Parteien die vereinbarte Maklerprovision zu gleichen Teilen. Wenn beispielsweise eine Gebühr von 7,14 Prozent des Kaufpreises anfällt, würde jeder der Vertragspartner 3,57 Prozent tragen. Bei einem Immobilienpreis von etwa 500.000 Euro würde das für jeden eine Maklerprovision von 17.850 Euro bedeuten.
Häufig wird der Makler nur von einer Seite, meistens vom Immobilienbesitzer, beauftragt. Findet dieser Makler einen geeigneten Käufer, erhält er die im Vertrag festgelegte Provision von diesem Vertragspartner.
Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien bestimmt das Bestellerprinzip, dass die Maklerkosten vom Auftraggeber getragen werden, üblicherweise dem Vermieter. Diese Regelung wurde eingeführt, um die finanzielle Last für Mieter zu reduzieren, die früher häufig die Maklerprovision übernehmen mussten.
Heutzutage obliegt die Zahlung der Maklerprovision meist dem Vermieter, der zur Vermietung einen Makler beauftragt. Diese Provision beläuft sich typischerweise auf zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer, was in etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.