Maklerprovision in Berlin
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Berlin?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
- Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
- Wann wird die Maklerprovision fällig?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Die Maklerprovision, oft auch Courtage genannt, ist eine grundlegende Komponente bei vielen Immobiliengeschäften. Diese Gebühr wird vom Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Immobilienkaufs oder -verkaufs beansprucht.
Diese Provision wird normalerweise als ein Prozentsatz des Kaufpreises festgelegt und variiert je nach Bundesland, Makler und Immobilienkategorie. Die Maklercourtage beinhaltet zahlreiche Dienstleistungen des Maklers, darunter die Immobilienbewertung, das Marketing, die Koordination von Besichtigungsterminen und die Durchführung der Vertragsabwicklung.
Wer zahlt die Maklerprovision in Berlin?
Seit Ende 2020 gelten in Berlin neue Bestimmungen zur Maklerprovision, die eine Auswirkung auf Käufer und Verkäufer haben. Zuvor fiel die gesamte Provision dem Käufer zur Last. Seit der Neuregelung ist eine Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer möglich, was zu einer ausgewogeneren Verteilung der Kosten führt.
Die jüngsten Änderungen in der Regelung der Maklerprovision gelten nur für die Vermittlung von Eigentumswohnungen und Wohnhäusern, die nicht zu Mehrfamilienhäusern zählen. Dies umfasst Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeimmobilien besteht weiterhin Vertragsfreiheit, und es ist möglich, dass der Käufer die gesamte Maklercourtage übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
In Berlin variiert die Maklerprovision je nach dem Wert der Immobilie, dem Makler und der regionalen Gesetzgebung. Die Provisionssätze liegen gewöhnlich zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Laut der neuen Regelungen ist der maximale Provisionsanteil des Käufers auf 3,57% begrenzt. Die faire Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer ist dabei üblich.
Unter der Bedingung, dass der Makler einen Vertrag sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer abgeschlossen hat, teilen sich beide Parteien die vereinbarte Maklerprovision zu gleichen Teilen. Wenn beispielsweise eine Gebühr von 7,14 Prozent des Kaufpreises anfällt, würde jeder der Vertragspartner 3,57 Prozent tragen. Bei einem Immobilienpreis von etwa 500.000 Euro würde das für jeden eine Maklerprovision von 17.850 Euro bedeuten.
Häufig wird der Makler nur von einer Seite, meistens vom Immobilienbesitzer, beauftragt. Findet dieser Makler einen geeigneten Käufer, erhält er die im Vertrag festgelegte Provision von diesem Vertragspartner.
Wie sieht es bei der Vermietung einer Immobilie aus?
Im Bereich der Vermietung greift das Bestellerprinzip, das festlegt, wer für die Maklerprovision aufkommt. Demnach zahlt üblicherweise derjenige die Provision, der den Makler zur Vermittlung einer Immobilie beauftragt hat. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung seiner Immobilie betraut hat.
Um die finanzielle Last für Mieter bei der Suche nach einer Wohnung zu mindern, wurde das Bestellerprinzip eingeführt. Vor dessen Einführung war es gängig, dass Mieter die Maklerprovision entrichten mussten, falls sie eine Wohnung über einen Makler fanden. Jetzt sorgt das Bestellerprinzip dafür, dass diese Kosten meistens von den Vermietern übernommen werden.
In der Regel beträgt die Provision zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer (19%). Dies entsprich in etwa 2,38 Monatsmieten. Hierbei handelt es sich jedoch um Durchschnittswerte. Die tatsächliche Höhe der Maklerprovision kann je nach individueller Vereinbarung und Verhandlung variieren.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Zahlungsfrist für die Maklerprovision wird in der Regel im Maklervertrag oder in individuellen Vereinbarungen festgelegt. Üblicherweise ist die Zahlung der Maklerprovision fällig, sobald der Kauf- oder Mietvertrag rechtsgültig ist und die Immobilientransaktion abgeschlossen wurde.
Für den Kauf einer Immobilie erfolgt die Zahlung der Maklerprovision in der Regel bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags oder zu einem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt danach.
Bei der Vermietung einer Immobilie wird die Maklerprovision üblicherweise fällig, sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist und die Mietzahlung begonnen hat.
Die genauen Zahlungsbedingungen sind im Maklervertrag oder in individuellen Vereinbarungen zu überprüfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Maklerprovision rechtzeitig und gemäß den vereinbarten Bedingungen gezahlt wird.