Maklerprovision in Bayern
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Bayern?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
Im Bereich der Immobilienvermittlung spielt die Maklerprovision, auch Courtage genannt, eine entscheidende Rolle. Sie dient als Honorar für die Vermittlungsdienste des Maklers oder den Nachweis einer Kauf- oder Mietgelegenheit. Diese Provision wird häufig als Prozentsatz des Kaufpreises festgelegt und kann je nach individuellen Absprachen und regionalen Vorschriften unterschiedlich sein.
Die Courtage umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen des Maklers, einschließlich der Bewertung der Immobilie, ihrer Vermarktung, der Organisation von Besichtigungen sowie der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern?
Vor dem 23. Dezember 2020 war es oft der Käufer, der die volle Maklerprovision übernahm. Das neue Gesetz schreibt jedoch vor, dass bei der Vermarktung von Einfamilienhäusern und Wohnungen bei Doppelmaklertätigkeit die Provision zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt werden muss, wenn der Käufer als Verbraucher gilt.
Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und unbebauten Grundstücken bleibt die Option bestehen, die Provision individuell auszuhandeln. Dadurch ist es möglich, dass der Käufer weiterhin die gesamten Maklergebühren übernimmt.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
Die Höhe der Maklerprovision ist abhängig vom Wert der Immobilie und dem jeweiligen Bundesland. In Bayern liegt sie in der Regel zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Auch in Bayern ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage gerecht aufteilen, sodass der maximale Anteil des Käufers bei 3,57% liegt. Das ergibt bei einem Immobilienpreis von 500.000 Euro eine Zahlung von 17.850 Euro von jeder Seite.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Das Bestellerprinzip sieht vor, dass bei der Vermietung von Wohnraum die Maklerprovision vom Auftraggeber getragen wird, was meist der Vermieter ist. So sollen Mieter entlastet werden, die früher oft hohe Gebühren für Maklerdienste zahlen mussten.
Meistens trägt heute der Vermieter die Maklerkosten, wenn er ein Objekt vermieten und dazu einen Makler hinzuziehen möchte. Die Provision beträgt üblicherweise zwei Nettokaltmieten plus 19 % MwSt., was etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.