Maklerprovision in Bayern
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter der Maklerprovision?
- Wer zahlt die Maklerprovison in Bayern?
- Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
- Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
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Was versteht man unter der Maklerprovision?
In vielen Immobiliengeschäften ist die Maklerprovision, auch Courtage genannt, von großer Bedeutung. Sie repräsentiert das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Normalerweise wird diese Provision als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.
Die Courtage umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen des Maklers, einschließlich der Bewertung der Immobilie, ihrer Vermarktung, der Organisation von Besichtigungen sowie der Abwicklung des Kaufvertrags.
Wer zahlt die Maklerprovision in Bayern?
Seit Ende 2020 sind in Bayern neue Regelungen zur Maklerprovision in Kraft, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betreffen. Zuvor war es üblich, dass allein der Käufer die Maklergebühren trug. Durch die Gesetzesänderung ist es nun möglich, dass Käufer und Verkäufer sich die Provision teilen. Dies führt zu einer gerechten Verteilung der Kosten zwischen den beiden Parteien.
Die neue Regelung betrifft lediglich die Courtage für die Vermittlung von Eigentumswohnungen und einzelnen Wohnhäusern, wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser. Für die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern sowie für unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte bleibt die Möglichkeit bestehen, die Maklerprovision frei zu vereinbaren. In solchen Fällen kann die Provision weiterhin vollständig vom Käufer getragen werden.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?
Die Höhe der Maklerprovision ist abhängig vom Wert der Immobilie und dem jeweiligen Bundesland. In Bayern liegt sie in der Regel zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises. Auch in Bayern ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer sich die Courtage gerecht aufteilen, sodass der maximale Anteil des Käufers bei 3,57% liegt. Das ergibt bei einem Immobilienpreis von 500.000 Euro eine Zahlung von 17.850 Euro von jeder Seite.
Wie sieht es bei der Vermietung von Immobilien aus?
Bei der Vermietung von Immobilien wird das Bestellerprinzip angewendet. Dieses Prinzip bestimmt, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Gemäß dem Bestellerprinzip trägt in der Regel derjenige die Kosten der Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Das ist üblicherweise der Vermieter, der den Makler mit der Vermietung einer Immobilie betraut.
Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung der Mieter bei der Wohnungssuche zu verringern. Vor der Einführung dieses Prinzips war es gängige Praxis, dass Mieter die Maklerprovision zahlen mussten, wenn sie durch einen Makler eine Wohnung gefunden haben. Mit dem Bestellerprinzip werden diese Kosten nun in der Regel auf den Vermieter übertragen.
Die Maklerprovision entspricht üblicherweise zwei Kaltmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, was in etwa 2,38 Monatsmieten entspricht.