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Partnerwechsel für's Haus
05/08/2024 · Autor: Potsdam
Ihr Fahrplan für den Hauskauf ist ein spannendes Unterfangen, daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich gut betreut fühlen. Kennen Sie bereits einen Notar? Das ist großartig – eine positive Empfehlung schafft Vertrauen, auch wenn der Notar stets neutral bleiben muss. Sollten Sie den Vertragsentwurf vor der Beurkundung zusätzlich prüfen lassen wollen, empfehle ich Ihnen, hierfür einen fachkundigen Anwalt zu beauftragen. Am Tag der Beurkundung wird dann der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet. Der Notar wird dabei alle verhandelten Punkte wie den Kaufpreis, die Übergabemodalitäten und den Zahlungsablauf detailliert vortragen. Übrigens: Es ist ratsam, den Schlüssel erst nach Geldeingang zu übergeben. Tipp: Es gibt spezielle Vereinbarungen wie z.B. 'Bauvorbereitende Maßnahmen'. Sollten Sie dem Käufer diese Möglichkeit einräumen, lassen Sie dies im Notarvertrag festhalten. Falls der zukünftige Eigentümer das Haus betreten muss, z.B. für Vermessungen, begleiten Sie ihn dabei.
Zählerstände und Zuständigkeiten Der Eigentümer trägt die Verkehrssicherungspflicht – das bedeutet, solange der Käufer das Haus noch nicht übernommen hat, liegt die Sicherheitsverantwortung beim Verkäufer. Vergessen Sie nicht den bürokratischen Aufwand - denken Sie daran, Zählerstände abzulesen und Versicherungen umzumelden. Einige Rechnungen werden erst an den neuen Eigentümer geschickt, sobald dieser im Grundbuch eingetragen ist. Dies kann nach der Übergabe einige Monate dauern, z.B. für die Grundsteuer. Dennoch können alle ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten dem Käufer eins zu eins in Rechnung gestellt werden - auch anteilige Vorauszahlungen, z.B. für die Gebäudeversicherung.
Zählerstände und Zuständigkeiten Der Eigentümer trägt die Verkehrssicherungspflicht – das bedeutet, solange der Käufer das Haus noch nicht übernommen hat, liegt die Sicherheitsverantwortung beim Verkäufer. Vergessen Sie nicht den bürokratischen Aufwand - denken Sie daran, Zählerstände abzulesen und Versicherungen umzumelden. Einige Rechnungen werden erst an den neuen Eigentümer geschickt, sobald dieser im Grundbuch eingetragen ist. Dies kann nach der Übergabe einige Monate dauern, z.B. für die Grundsteuer. Dennoch können alle ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten dem Käufer eins zu eins in Rechnung gestellt werden - auch anteilige Vorauszahlungen, z.B. für die Gebäudeversicherung.