Zuständigkeiten bei Immobilienerbe
Stirbt ein naher Angehöriger, steht das Leben Kopf. Ist eine Immobilie im Spiel, sollten Sie dennoch klar denken können, denn es klopfen zeitnah Pflichten an: Als Neu-Eigentümer haben Sie die Verkehrssicherungspflicht, d.h. Sie sind zuständig für die Sicherung des Grundstücks - von Abfallentsorgung, über Straßenreinigung, Abwasserbescheiden, Information der Nachbarn bis hin zur Versicherung der Immobilie. Sofern Sie als Familie ein intaktes Verhältnis haben, ist es ratsam mit dem Erblasser vorab Klarheit über die Aufteilung von Vermögenswerten zu schaffen - so können sich alle auf mögliche Zuständigkeiten vorbereiten.
Übrigens: Falls nicht Ihnen als gesetzlichen Erben, sondern z.B. einem gemeinnützigen Verein die Immobilie zugesprochen wird – Sie als direkte Familienmitglieder sind zunächst in der Pflicht, das Grundstück zu sichern.
Wirre Wege der Erbengemeinschaft
Geschwister zu haben, kann den Seelenschmerz lindern, aber auch gleichzeitig Erbangelegenheiten verkomplizieren. „Mal eben“ eine Entscheidung zu treffen, funk#oniert in einer Erbengemeinschaft nur selten reibungslos – wie das geerbte Vermögen verwaltet und verwertet wird, muss immer mit allen Beteiligten einvernehmlich geklärt werden. Größere Konflikte können aber verhindert werden, z.B., wenn zwei Kinder gleiches Anrecht auf das elterliche Haus wünschen, können Erblasser im Vorfeld festlegen: Finden beide nach Zeitspanne X keine einvernehmliche Einigung, müssen sie das Haus verkaufen.
Ist der ausdrückliche Wunsch des Erblassers eine gleiche und gerechte Verteilung des Vermögens an alle, kann es auch bei mehreren Immobilien im Nachlass kompliziert werden. Klingen drei Immobilien verteilt auf drei Erben zunächst logisch, beachten Sie, dass die Wertentwicklung der Immobilien durchaus unterschiedlich sein kann.
Übrigens: Sind nicht vorab testamentarisch Regelungen getroffen worden, muss derjenige mit der höchst bewerteten Immobilie möglichweise den anderen Erben einen Ausgleich zahlen.
Stein, Schein oder ablehnen?
Wenn der Nachlass überschuldet ist, können Sie das Erbe übrigens ausschlagen. Beachten Sie dabei nur: Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.
Im Falle eines unbelasteten Nachlasses, sind Sie beispielsweise Erben des Elternhauses. Bedenken Sie dann: Einigen sich zwei Geschwistern, dass einer von beiden die geerbte Immobilie übernimmt, muss der Miterbe ausgezahlt werden. Haben Sie als neuer Hauseigentümer hierfür nicht ausreichend Liquidität, können Sie ein Immobiliendarlehen auf das Objekt aufnehmen. Allerdings gewähren Banken dies nur, wenn Sie monatliche Zinsen und Tilgungsbelastungen auch zurückzahlen können.
Übrigens: Entscheiden Sie sich für den Verkauf einer geerbten Immobilie, beachten Sie: Ein möglicher Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ist grundsätzlich erst dann steuerfrei, wenn sich das Objekt bereits mindestens 10 Jahre im Eigentum des Veräußerers befunden hat. Vorteil hier: Die Zeit, in der der Erblasser bereits Eigentümer war, wird mitgerechnet. Wurde die Immobilie durch den Erblasser selbst genutzt, ergeben sich kürzere Fristen bis hin zur vollständigen steuerfreien Veräußerung. Einzelheiten sollten Sie unbedingt konkret mit einem Steuerberater klären.