Verbände fordern Reformen bei Mietspiegeln für eine wirksame Mietpreisbremse
Der Deutsche Städtetag, der Verband Deutscher Städtestatistik und die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung drängen auf Reformen bei der Erstellung von Mietspiegeln. Sie fordern von der künftigen Regierung, dass die Mietpreisbremse nur auf der Basis zuverlässiger, unabhängiger und fachgerecht ermittelter Vergleichsmieten funktionieren könne.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. In vielen kleineren Gemeinden hingegen greift die Mietpreisbremse, ohne dass ein Mietspiegel vorgeschrieben ist. Laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) waren Ende 2024 insgesamt 347 Gemeinden betroffen – darunter 106 Mittelstädte (20.000 bis unter 50.000 Einwohner), 173 Kleinstädte (5.000 bis unter 20.000 Einwohner) und 68 Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern.
'Ohne einen Mietspiegel bleibt die Mietpreisbremse wirkungslos', warnen die Verbände und appellieren an die potenziellen Koalitionspartner CDU und SPD, hier nachzubessern.
Flächendeckende Mietspiegel und mehr Fachkompetenz gefordert
Die Verbände fordern, dass in allen angespannten Wohnungsmärkten ein Mietspiegel – entweder in einfacher oder qualifizierter Form – verpflichtend erstellt wird. In Städten mit über 100.000 Einwohnern sollten ausschließlich qualifizierte Mietspiegel genutzt werden, da sie für Mieter und Vermieter die höchste Rechtssicherheit bieten.
Ein Mietspiegel bestimmt die ortsübliche Vergleichsmiete, die wiederum die Grundlage für die Mietpreisbremse bildet. Diese begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 10 % über dem Durchschnittswert. CDU und SPD hatten in ihrem Sondierungspapier bereits vereinbart, die Mietpreisbremse um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Mehr Unabhängigkeit und Fachwissen bei der Mietspiegelerstellung
Zusätzlich fordern Experten eine größere Unabhängigkeit und höhere fachliche Qualifikation bei der Erstellung von Mietspiegeln. Angesichts der großen Bedeutung für Mieter und Eigentümer sowie der methodischen Herausforderungen sei ein verpflichtender Sachkundenachweis für die zuständigen Institute erforderlich. Außerdem müsse die Erstellung von Mietspiegeln unabhängig und ohne politische Einflussnahme erfolgen.
Derzeit treten qualifizierte Mietspiegel nur in Kraft, wenn Mieter- und Vermieterverbände zustimmen oder die Gemeinde sie als Ersatz beschließt. Diese Abhängigkeit gefährde die Objektivität und ermögliche politische Einflussnahme, so die Kritik der Verbände.
Quelle: IZ online, 13.03.2025
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