Sie gehört nicht zu den Dokumenten, die bei einem Kauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes erforderlich sind, dennoch zeigt sie auf, dass ein Gebäude den Mindestanforderungen entspricht und für den Aufenthalt von Personen geeignet ist.
die Bewohnbarkeitsbescheinigung – spanisch: la cédula de habitabilidad
Sie hat zwar nur die Größe einer Postkarte, aber ohne sie haben Sie keinen Zugang zu Wasser, Strom, Internet und Gas.
Wenn Ihre Immobilie erstmals fertiggestellt, umfänglich renoviert, erweitert oder ihre Nutzung geändert wird, erhalten Sie die cédula de primera ocupación – deutsch: Bescheinigung der ersten Nutzung. Diese ist für die nächsten zehn Jahre gültig und bescheinigt, dass die Mindestanforderungen an Größe, technischer Ausstattung und Sanitäreinrichtungen eingehalten worden.
Danach muss die Bewohnbarkeitsbescheinigung verlängert werden und bekommt einen neuen Namen: la cédula de renovación – deutsch: die Verlängerungsbescheinigung.
Sollte Ihre Immobilie vor dem 01.03.1987 gebaut worden sein, dann beantragen Sie die dritte Version der Bewohnbarkeitsbescheinigung la cédula por carencia – deutsch: die Bescheinigung wegen Mangel/Fehlen.
Wenn Sie sich nun Ihre Bewohnbarkeitsbescheinigung beim Inselrat – spanisch: Departamento de Territorio del Consell de Mallorca ausstellen lassen wollen, dann denken Sie an folgende Dokumente: Eigentumsnachweis, Pläne und Fotografien einschließlich der Katasterdaten, unterschrieben vom Architekten, die Baugenehmigung und an die Baufertigstellungs-Bescheinigung des Architekten und der Gemeinde.
Gern geben wir unseren Kunden weitere Auskünfte, wenn Sie für Ihre Immobilie auf Mallorca eine Bewohnbarkeitsbescheinigung benötigen.