Die Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft und bringt bedeutende Veränderungen für Immobilien- und Grundstückseigentümer im Raum Freising und Erding mit sich. Die Reform sieht vor, dass die bisherige Berechnung auf veralteten Einheitswerten abgelöst wird. In Bayern gilt jedoch ein eigenes Grundsteuermodell, das sich vom bundesweiten Modell unterscheidet. Welche Unterschiede es gibt und wie sich die Reform auf Ihre Steuerlast auswirken könnte, erfahren Sie hier.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Die bisherige Grundsteuerberechnung stützt sich auf Einheitswerte aus 1935 bzw. 1964. Das Bundesverfassungsgericht hat diese als verfassungswidrig erklärt, da sie zu einer ungerechten Steuerbelastung führte. Mit der Reform wird eine neue Berechnungsgrundlage eingeführt, die eine gerechtere Besteuerung gewährleisten soll.
Das Bundesmodell und das Bayerische Grundsteuermodell im Vergleich
In Deutschland gibt es zwei Modelle zur Berechnung der Grundsteuer: das Bundesmodell und das Bayerische Modell.
Bundesmodell: Im Bundesmodell fließen Bodenwert und Nettokaltmiete (bei Wohnimmobilien) in die Berechnung ein. Faktoren wie Lage und Immobilienwert werden berücksichtigt, was eine fairere Steuerverteilung sicherstellen soll. Dieses Modell ist jedoch komplexer und erfordert mehr Verwaltungsaufwand.
Bayerisches Modell: Das Bayerische Modell setzt allein auf Grundstücks- und Gebäudefläche. Der tatsächliche Wert oder die Lage des Grundstücks bleiben unberücksichtigt. Diese einfache Berechnungsmethode spart Verwaltungsaufwand, ist jedoch weniger differenziert. So werden auch wertvolle Grundstücke in guten Lagen genauso besteuert wie weniger wertvolle Grundstücke.
Auswirkungen auf Eigentümer im Raum Freising und Erding
Für Immobilien- und Grundstückseigentümer in Freising und Erding könnte die Grundsteuerreform je nach Lage und Größe des Grundstücks eine unterschiedliche Steuerlast bedeuten:
Große Grundstücke in ländlicheren Gegenden: Da das Bayerische Modell nach Fläche berechnet, können Besitzer großer Grundstücke in ländlicheren Regionen um Erding oft höhere Steuerlasten tragen, als dies im Bundesmodell der Fall wäre.
Zentral gelegene Immobilien: Eigentümer von Immobilien in begehrten Lagen (wie im Innenstadtbereich von Freising oder in der Nähe von S-Bahnhöfen) könnten im Bayerischen Modell entlastet werden. Da der Bodenwert nicht berücksichtigt wird, fällt die Steuerlast hier möglicherweise niedriger aus.
Mehrfamilienhäuser und Mietobjekte: Für Mehrfamilienhäuser und Mietobjekte in Stadtlagen bedeutet das Bayerische Modell eine Vereinfachung der Steuerberechnung. Da weder Mietpreise noch Lage berücksichtigt werden, könnte die Steuer hier geringer sein als im Bundesmodell.
Gewerbeimmobilien: Die Auswirkungen auf Gewerbeimmobilienbesitzer bleiben schwer vorhersehbar. Für große gewerbliche Grundstücke könnte das Bayerische Modell jedoch zu einer höheren Steuerlast führen.
Was sollten Eigentümer im Raum Freising und Erding jetzt beachten?
Die Grundsteuerreform in Bayern kann für Eigentümer unterschiedliche Auswirkungen haben. Es ist ratsam, die Informationen der Kommune zur neuen Grundsteuerberechnung zu prüfen und die künftige Steuerlast frühzeitig zu kalkulieren. Eine professionelle Beratung kann helfen, die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuerreform genau zu verstehen und eventuelle Rücklagen zu planen.
Die Grundsteuerreform ist eine Chance für mehr Transparenz und einfachere Berechnungen. Dennoch bleibt die Frage offen, ob das Bayerische Modell wirklich fair für alle Eigentümer ist. Insbesondere Besitzer großer Grundstücke sollten die neue Berechnungsmethode gut im Blick behalten, um unnötige Kosten zu vermeiden.
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