Der Deutsche Städtetag, der Verband Deutscher Städtestatistik und die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung fordern von der zukünftigen Regierung Reformen bei der Erstellung von Mietspiegeln. Sie betonen, dass die Mietpreisbremse nur dann wirksam sei, wenn sie auf verlässlichen, unabhängigen und fachkundig ermittelten Vergleichsmieten basiere.
Seit einer gesetzlichen Änderung im Jahr 2022 sind Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. In zahlreichen kleineren Gemeinden gilt jedoch die Mietpreisbremse, ohne dass dort ein Mietspiegel erforderlich ist. Laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) waren Ende 2024 insgesamt 347 Gemeinden betroffen – darunter 106 kleinere Mittelstädte (20.000 bis unter 50.000 Einwohner), 173 Kleinstädte (5.000 bis unter 20.000 Einwohner) sowie 68 Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern.
„Ohne Mietspiegel bleibt die Mietpreisbremse wirkungslos“, warnen die Verbände und appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die potenziellen Koalitionspartner CDU und SPD.
Forderung nach flächendeckenden Mietspiegeln und mehr Fachkompetenz
Verbände fordern, dass Kommunen in allen angespannten Wohnungsmärkten Mietspiegel – entweder in einfacher oder qualifizierter Form – verpflichtend erstellen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sollten jedoch ausschließlich qualifizierte Mietspiegel zum Einsatz kommen, da sie die höchste Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gewährleisten.
Ein Mietspiegel bestimmt die ortsübliche Vergleichsmiete, die wiederum als Grundlage für die Mietpreisbremse dient. Diese begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 10 % über dem Durchschnittswert. CDU und SPD hatten sich in ihrem Sondierungspapier bereits darauf verständigt, die Mietpreisbremse um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Mehr Unabhängigkeit und Sachkunde gefordert
Zusätzlich mahnen Experten eine größere Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation bei der Mietspiegelerstellung an. Aufgrund der hohen Bedeutung für Mieter und Eigentümer sowie der methodischen Komplexität sei ein verpflichtender Sachkundenachweis für die zuständigen Institute unerlässlich. Zudem müsse die Erstellung eines Mietspiegels unabhängig und frei von Weisungen erfolgen.
Derzeit treten qualifizierte Mietspiegel nur mit Zustimmung von Mieter- und Vermieterverbänden oder ersatzweise durch die Gemeinde in Kraft. Diese Abhängigkeit beeinträchtige die Objektivität und eröffne Möglichkeiten für politische Einflussnahme, so die Kritik.
Quelle: IZ online, 13.03.2025
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