VON POLL IMMOBILIEN – Immobilienmakler Düsseldorf – Teambild
Blog

Gericht trifft Entscheidung zur neuen Grundsteuer

08/12/2023 · Autor: Marius Grumbt


Bild von Racool_Studio auf Freepik

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Fällen zugunsten der Steuerpflichtigen über Grundsteuerwertbescheide entschieden. Trotz dieser Entwicklung bleibt die Reform vorerst unbeeinträchtigt.

Dies markiert eine Fortführung eines langanhaltenden Streits, der das Potenzial hat, die Justiz in den nächsten Jahren erheblich zu beschäftigen. In ganz Deutschland legen Eigentümer Widerspruch gegen ihre Grundsteuerwertbescheide ein, auch aufgrund offensiver Aufrufe von Verbänden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße hat nun vorläufig zugunsten der Steuerpflichtigen in zwei Fällen im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Die Richter gaben den Anträgen von Bürgern statt, die ihre Grundsteuerwertbescheide bei ihren Finanzämtern beanstandet hatten (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23).

Im November entschied das Gericht, die Veranlagung durch das Finanzamt in beiden Fällen 'wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit' auszusetzen. Nach Prüfung der Anträge bestehen Zweifel 'sowohl an der einfachrechtlichen Rechtmäßigkeit der einzelnen Bescheide als auch an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln', so das Finanzgericht in seiner Begründung. Die Bescheide sind somit vorerst nicht rechtskräftig.

Es ist das erste Mal, dass Steuerpflichtige vor einem Finanzgericht eines Bundeslandes erfolgreich mit ihren Einwänden gegen die Bewertung nach dem sogenannten Bundesmodell vorgehen. Dieser Umstand verleiht der Entscheidung aus Neustadt eine besondere Spannung, obwohl sie formal kein Urteil darstellt. Die Richterinnen und Richter fällten weder ein Urteil über eine Klage noch über die generelle Rechtmäßigkeit der Grundsteuer. Letzteres kann allein vom Bundesfinanzhof als Deutschlands höchstem Steuergericht festgestellt werden. Dieser müsste einen entsprechenden Fall dann ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überweisen, das abschließend über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet.

Ein Eilantrag gegen das Grundsteuermodell von Olaf Scholz steht im Raum. Die Entscheidung aus Neustadt wird dennoch in Berlin und insbesondere im Kanzleramt aufmerksam verfolgt. Rheinland-Pfalz ist eines von elf Bundesländern, in denen das besagte Bundesmodell Anwendung findet. Dieses wurde vom heutigen Bundeskanzler und damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) konzipiert. Bereits früh wurde es von Steuerexpertinnen und -experten als besonders kompliziert kritisiert. Fünf Bundesländer entschieden sich daher, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen oder das Bundesmodell zu modifizieren.

Im Neustädter Gericht sind die Bewertungsregeln, auf denen die Grundsteuer basiert, in beiden Fällen strittig. Die Grundsteuer wird durch ein dreistufiges Verfahren berechnet. In der ersten Stufe ändern sich die Werte im Rahmen der Grundsteuerreform. Die Finanzämter bewerten die Grundstücke anhand der eingereichten Erklärungen und der neu festgelegten Bodenrichtwerte, was den Grundsteuerwert ergibt. In der zweiten Stufe wird dieser Grundsteuerwert mit dem Steuermessbetrag multipliziert, und schließlich wenden die Kommunen ihren jeweiligen Hebesatz auf das Produkt an und versenden die endgültigen Steuerbescheide.

Besondere Zweifel des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz gelten den Bodenrichtwerten: Es ist unklar, ob diese 'rechtmäßig zustande gekommen sind'. Die Richter hegen 'ernsthafte Bedenken hinsichtlich der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit der rheinland-pfälzischen Gutachterausschüsse', die die Bodenrichtwerte festlegen. Einflussnahmemöglichkeiten könnten nicht ausgeschlossen werden.

Die Parameter zur Berechnung der Grundsteuer sind auch unter Steuerrechtsexperten umstritten, ebenso wie die gesamte Ausgestaltung der Grundsteuerreform. Lobbyverbände wie Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler mischen aktiv mit und haben beispielsweise ein Gutachten bei dem renommierten Juristen Gregor Kirchhof in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll als argumentative Grundlage für Musterklagen dienen, die die Verbände in mehreren Bundesländern vor Gericht bringen möchten.

Kirchhof, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg innehat, kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das Bundesmodell rechtswidrig ist. Er nennt insgesamt zehn Punkte, darunter auch den Bodenrichtwert. Kirchhof hält diesen für problematisch, da die Werte 'systematische Bewertungsmängel' aufweisen und 'zuweilen kaum vergleichbar' sind. Das Gutachten sieht hier die Gefahr, dass durch die strikte Anwendung des Bodenrichtwerts der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt wird.

 

Quelle: Capital 06.12.2023

Düsseldorf
Claudia Brakonier & Marius Grumbt
Kaiserstraße 50
40479 Düsseldorf
Aktuelle Immobilienangebote
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 18:00 
Dienstag 10:00 - 18:00 
Mittwoch 10:00 - 18:00 
Donnerstag 10:00 - 18:00 
Freitag 10:00 - 18:00 
Ansprechpartner

Brakonier & Grumbt Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Brakonier & Grumbt Immobilien GmbH, die wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Claudia Brakonier (Immobilienfachwirtin (TÜV), DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung - D1, Geprüfte freie Sachverständige für Immobilienbewertung (PersCert®)) und Marius Grumbt (DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D1, Geprüfter freier Sachverständiger für Immobilienbewertung (PersCert®))

Kaiserstraße 50, 40479 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 - 86 32 38 0, Fax: +49 (0)211 - 86 32 38 11
E-Mail: [email protected]

In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH

Amtsgericht Düsseldorf, HRA 22401
Sitz: Düsseldorf

Persönlich haftende Gesellschafterin der Brakonier & Grumbt Immobilien GmbH & Co. KG: Brakonier & Grumbt Immobilien GmbH
Geschäftsführer der Brakonier & Grumbt Immobilien GmbH: Claudia Brakonier und Marius Grumbt
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 69907
Sitz: Düsseldorf

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch die Landeshauptstadt Düsseldorf
Zuständige Aufsichtsbehörde: Stadt Düsseldorf, Ordnungsamt, Heinrich-Erhardt-Straße 61, 404681 Düsseldorf

UID: DE 814 789 513

Route
Invalid Input
Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse richtig ein.
Bitte geben Sie Ihren Vornamen an.
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an.
Dieses Feld muss ausgefüllt werden
Sie müssen sich mit der Einwilligung einverstanden erklären.
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
{useripadr:body}
{useripadr:validation}
* Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Invalid Input
Aktuelle Stellenangebote
Düsseldorf - Aktuelle Stellenangebote
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Schauen Sie nach unseren Stellenanzeigen.
Zu den Stellenanzeigen
BESTE LAGE
Düsseldorf - BESTE LAGE
Immobilien, Lifestyle und Wohnkultur: eine reizvolle Kombination von unterhaltsamen Themen.
Zum Magazin
Marktberichte
Düsseldorf - Marktberichte
Detaillierte Informationen zu Kauf- und Mietpreisen, Umsätzen, Wohn- und Bautrends bietet Ihnen unser Marktbericht.
Zum Marktbericht
Imagefilm
Warum sich ein Verkauf mit VON POLL IMMOBILIEN lohnt

Warum sich ein Verkauf mit VON POLL IMMOBILIEN lohnt


Imagefilm ansehen
Verkaufserfolge statt Likes

Verkaufserfolge statt Likes


Imagefilm ansehen
Artikel