Entdecken Sie die sinnvolle Nutzung der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) für Ihren Immobilienerwerb im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms 2023-2027. Diese Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ist ein bedeutender Schritt zur Erfüllung der Wohnwünsche von Familien und zur Bekämpfung der Altersarmut.
Wer wird gefördert?
Haushalte, darunter Alleinstehende, Paare und Familien mit Kindern, können von dieser Förderung profitieren. Dabei erstreckt sich die Förderung auf Haushalte mit Einkommen innerhalb festgelegter Grenzen (Einkommensgruppe A). Neu ab 2023 werden auch Haushalte (Einkommensgruppe B) gefördert, deren Einkommen bis zu 40 Prozent über der festgelegten Grenze liegt.
Was wird gefördert?
Die Förderung erstreckt sich landesweit auf den Neubau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum in NRW.
Wie wird gefördert?
ie Unterstützung erfolgt durch zinsgünstige Förderdarlehen mit Tilgungsnachlässen. Alle Darlehen sind für 30 Jahre mit nur 0,5 Prozent zu verzinsen. Zusätzlich können Ergänzungsdarlehen aufgenommen werden, um Finanzierungslücken zu schließen.
Wo können Fördermittel beantragt werden?
Anträge für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum können bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden der kreisfreien Städte oder Kreise gestellt werden.
Was ist der Immobilienbonus?
Die Landesregierung gewährt Familien mit Kindern oder Schwerbehinderten einen Familienbonus von 23.000 Euro pro Kind oder Schwerbehinderten. Dieser Bonus wird beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum berücksichtigt und ergänzt regionale Grunddarlehen.
Erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden.
Förderbeispiele:
Einkommensgruppe A:
Erfahren Sie mehr über die Förderprogramme des Landes NRW: Link zur Quelle