Jeder, der schon mal mit dem Kauf oder Verkauf einer Wohneinheit zu tun hatte, kennt sie: die verwirrend unterschiedlichen Quadratmeterzahlen.
Wohnfläche (auch Nettofläche): Die Wohnfläche einer Gebäudeeinheit ist jene Fläche, die man betreten bzw. benutzen kann: also die Bruttofläche ohne Wände. Hierzu zählt nur die Fläche im Haus; Terrassen, Gärten und Balkone werden dabei nicht berücksichtigt.
Bruttofläche: Die Bruttofläche ist die Fläche einer Wohnung inklusive der Innen- und Außenwände. Es handelt sich dabei also um die ge- und bebaute Fläche. Je dicker die Wände sind, desto größer fällt die Bruttofläche aus. Genauso erweitert die Anzahl der Wände die Bruttofläche.
Handelsfläche (auch Verkaufsfläche): Wer eine Wohneinheit (ver-)kaufen möchte, muss zunächst die Handelsfläche berechnen. Diese ergibt sich aus der Bruttofläche – also der Gesamtfläche einer Wohnung samt Mauern – plus Koeffizienten. Räumlichkeiten wie Keller, Garage oder zusätzliche Flächen wie Gärten, Balkone oder Terrassen werden nur zu einem Teil in die Handelsfläche einbezogen, da sie einen Mehrwert darstellen.
Die Bruttofläche zzgl. dieser Koeffizienten ergibt also die Handels- bzw. Verkaufsfläche. Multipliziert man diese mit dem Quadratmeterpreis – der sich wiederum an der Ortschaft, der Lage und weiteren Faktoren zur Wohnqualität orientiert – ergibt sich der effektive Preis. Garagen bzw. Pkw-Stellflächen werden oftmals auch pauschal zum Preis dazugerechnet, also nicht in Koeffizienten kalkuliert.
Konventionalfläche: Die Konventionalfläche ist die Fläche, die benötigt wird, um Fördermittel bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Konventionalfläche setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zunächst wird die Wohnfläche der Wohnung um 25 Prozent erhöht. Des Weiteren werden 25 Prozent der Balkonfläche berücksichtigt. Bei Loggien und nicht beheizbaren Wintergärten werden 50 Prozent ihrer Fläche zur Konventionalfläche hinzugerechnet. Kellerflächen werden zu 30 Prozent berücksichtigt, während 60 Prozent der Garagenfläche einfließen. Offene Autoabstellplätze werden zu 30 Prozent in die Konventionalfläche einbezogen. Zusätzlich werden 25 Prozent der Fläche offener Laubengänge m Erdgeschoss berücksichtigt. Wenn die Terrasse ausschließlich der betreffenden Wohnung zur Verfügung steht, werden 15 Prozent ihrer Fläche in die Konventionalfläche einbezogen. Der Dachboden wird zu 30 Prozent berücksichtigt, sofern er nicht die Merkmale erfüllt, um gemäß den Hygienebestimmungen als Wohnraum genutzt zu werden. Hierbei wird jedoch nur der Teil des Dachbodens einbezogen, der eine lichte Höhe von mehr als 1,50 Metern aufweist. Räume im Dachgeschoss und Kellergeschoss gelten als Wohnräume, sofern sie den Mindestanforderungen für eine Wohnnutzung gemäß den Hygienebestimmungen entsprechen. In Kondominien werden bestimmte gemeinschaftlich genutzte Flächen nicht zur Konventionalfläche der einzelnen Wohnungen hinzugerechnet.
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