Durch das Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ unterstützt die NRW.BANK gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum. Hierfür werden insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Was es mit dem Programm auf sich hat, wer hiervon Gebrauch machen kann und wie die Fristen sind, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag aufzeigen.
Warum gibt es eine solche Förderung in NRW?
Da NRW den höchsten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer in Deutschland hat, ist es gerade für junge Familien - durch die hohen Kosten, die mit einem Hauskauf verbunden sind - oft schwierig, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Um die Wohneigentumsquote in NRW zu maximieren, hat das Land deshalb ein Förderprogramm erlassen, durch welches es Bürgern - durch die geringere Steuerlast - erleichtert werden soll, sich den Traum vom Eigenheim zu realisieren.
Was genau ist die Grunderwerbsteuer und wann fällt sie an?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an das Finanzamt zu zahlen ist.
Je nach Bundesland fällt sie unterschiedlich hoch aus und bewegt sich zwischen 3,5% (z.B. in Bayern) und 6,5% (z.B. in NRW) des notariell beurkundeten Kaufpreises. Je nach Kaufpreis können somit schnell fünfstellige Beträge fällig werden.
Welche Immobilienarten werden gefördert?
Gefördert werden sowohl Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungen als auch Grundstücke, auf denen ein Neubau entstehen soll. Wichtig ist, dass die erworbene Immobilie bzw. das erworbene Grundstück, auf dem die geplante Immobilie entstehen soll, vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt wird und es seinen Hauptwohnsitz darstellt. Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen. Somit ist es Kapitalanlegern oder Vermietern nicht möglich Gebrauch von der Grunderwerbsteuerreduzierung bei Mietobjekten zu machen.
Wie hoch fällt die Förderung aus und wie lange gilt sie?
Wer zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 eine Immobilie zur eigenen Nutzung kauft oder gekauft hat, kann einen Zuschuss von 2% auf den notariell beurkundeten Kaufpreis bzw. den erlassenen Zuschlagsbeschluss geltend machen. Wichtig ist jedoch, dass dieser fixe Prozentsatz von 2% lediglich bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro und einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro möglich ist.
Zudem können nur natürliche Personen von der Förderung Gebrauch machen.
Wo kann ich die Förderung beantragen und welche Unterlagen muss ich bereithalten?
Der Förderantrag kann bei der NRW.BANK ab dem 30.08.2022 gestellt werden: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/
Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:
- Ort der Immobilie
- Bankverbindung
- Steuer-ID
- Kopie der Ausweisdokumente
- Notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
- Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitzannahme (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)
Ein abschließender Überblick:
- Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. rechtskräftigen Zuschlagsbeschlüsse in NRW
- Es gilt nur für natürliche Personen
- Die erworbene Immobilie/das Bauland, auf dem eine Immobilie errichtet werden soll, muss selbst als Hauptwohnsitz genutzt werden
- Fixer Fördersatz von 2% des Kaufpreises (bei einem Kaufpreis von bis zu 500.000 Euro und einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro)
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und helfen Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammenzutragen.
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