Holzkamine sind beliebt. Sie verbreiten eine behagliche Wärme und schaffen eine gemütliche Atmosphäre. Sie können vorübergehend auch als Ersatzheizung dienen, falls die Zentralheizung einmal ausfallen sollte. Wegen der Schadstoffemissionen denken immer mehr Betreiber eines Kamins oder Kaminofens über umweltverträgliche Heizmethoden nach.
Das Fraunhofer IBP hat mit mehreren Industriepartnern die innovative T2O2-Technologie entwickelt. Diese Methode ermöglicht es, Holzkamine im traditionellen Design sicher und umweltfreundlich zu betreiben. Sie sorgt für eine bedarfsgerechte Wärmeproduktion, sicheren Betrieb und gesteigerte Behaglichkeit.
Biomassefeuerungen wie Kamine sind die älteste Methode, um es im Haus behaglich warm zu haben. Sie können heute jedoch auch dazu beitragen, die politischen Klimaschutzziele in Deutschland zu erreichen. Dazu sind saubere und hocheffiziente Verbrennungstechnologien unabdingbar. Auf diese Weise können hoher Komfort und fehlerfreie Bedienung des Holzkamins Hand in Hand gehen.
Moderne Technik macht‘s möglich:
Durch die optimale Bedienung des Holzkamins wird der Ausstoß von Emissionen – Verbrennungsgerüche oder Ultrafeinstaubpartikel – vermieden. Die Innovation und der technische Hauptvorteil der T2O2-Regeltechnologie liegen in komplexen Algorithmen, die den Sauerstoffbeiwert ermitteln.
Mit diesem Beiwert und mit Hilfe einer ausführlichen Prozessanalyse wird die Verbrennungsluft bedarfsgerecht eingestellt. Dabei helfen robuste, langlebige und preiswerte Sensoren, die den Verbrennungsprozess zu jedem Zeitpunkt des Betriebs analysieren – aufwändige Sensorik wie Lamdasonden sind nicht nötig. Der Verbrennungsprozess selbst wird durch ein Verbrennungsluftzufuhrsystem gesteuert. Die drei Verbrennungsluftströme, Rostluft, Scheibenspülluft und Sekundärluft werden dabei getrennt voneinander eingestellt. Im Ergebnis zeigen sich signifikant geringere Emissionen.
Hinweise
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Fraunhofer IBP, 357587