Haus verkaufen

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In den nächsten Schritten geben Sie bitte die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie ein, damit wir eine erste Marktpreiseinschätzung für Ihr Haus ermitteln können. Das Ergebnis wird Ihnen umgehend angezeigt.

Haus verkaufen – das sollten Sie wissen

Der Verkauf eines Hauses ist eine bedeutsame Entscheidung, die sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich Ihr Haus zu verkaufen. Wir, als erfahrenes Maklerunternehmen, stehen Ihnen mit wertvollen Tipps und Ratschlägen zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Sie möchten sich gerne persönlich von uns zum Verkauf beraten lassen? Nehmen Sie gerne direkt über unser Formular mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns gerne einfach an.

Ihr ausführlicher Ratgeber: Was ist beim Hausverkauf zu beachten?

Der Verkauf eines Hauses erfordert eine gründliche Vorbereitung und Planung. Bevor Sie diesen Schritt unternehmen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mein Haus zu verkaufen?

Als Maklerhaus mit langjähriger Tradition wissen wir: Eine solide und detaillierte Vorbereitung ist bei einem Immobilienverkauf das A und O. Sie ist der Schlüssel zum erfolgreichen Verkauf Ihres Hauses. Hier sind einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten:

  • Marktlage: Beobachten Sie den Immobilienmarkt in Ihrer Region. In Zeiten hoher Nachfrage und niedriger Zinsen könnten die Preise höher sein, was einen guten Zeitpunkt zum Verkauf darstellt.
  • Persönliche Gründe: Überlegen Sie, warum Sie Ihr Haus verkaufen möchten. Es könnte aus beruflichen, familiären oder persönlichen Gründen sein. Wenn der Zeitpunkt für Sie stimmt, ist es oft der richtige Zeitpunkt.
  • Zustand des Hauses: Stellen Sie sicher, dass Ihr Haus in gutem Zustand ist. Eventuell notwendige Reparaturen sollten erledigt sein, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.
  • Jahreszeit: In einigen Regionen und für bestimmte Objekttypen kann die Jahreszeit eine Rolle spielen. Der Frühling und der Herbst gelten oft als günstige Verkaufszeiten.
  • Finanzierung: Bedenken Sie Ihre eigene finanzielle Situation und Ihre Pläne für die Zukunft. Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Verkauf ein neues Zuhause oder eine alternative Unterkunft haben.
  • Marktanalyse: Konsultieren Sie einen Immobilienmakler, um eine Marktanalyse durchzuführen. Ein Experte kann Ihnen helfen, den besten Zeitpunkt basierend auf lokalen Markttrends zu ermitteln.
  • Steuerliche Überlegungen: Prüfen Sie, ob steuerliche Aspekte, wie etwa Steuerbefreiungen beim Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie, für Sie relevant sind.

Letztendlich ist der richtige Zeitpunkt, um Ihr Haus zu verkaufen, eine individuelle Entscheidung, die von Ihren persönlichen Umständen und den Marktbedingungen abhängt. Es ist ratsam, sich gründlich zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, fallen verschiedene Kosten und Ausgaben an. Diese können je nach Ihrem Standort, dem Wert Ihres Hauses und anderen Faktoren variieren, aber hier sind einige gängige Kosten, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Maklerprovision: Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, um Ihnen beim Verkauf Ihres Hauses zu helfen, müssen Sie in der Regel eine Provision zahlen, die normalerweise einen Prozentsatz des Verkaufspreises ausmacht. Der genaue Prozentsatz kann variieren, liegt aber oft bei etwa 5-6% des Verkaufspreises. Diese Gebühr wird in der Regel zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt.
  • Notarkosten: Als Verkäufer können Sie verpflichtet sein, einige oder alle der Notarkosten zu tragen, zu denen Gebühren für Grundbucheinträge, Anwaltskosten, Treuhanddienste und mehr gehören. Diese Kosten können stark variieren, betragen aber oft etwa 1-3% des Verkaufspreises.
  • Hausreparaturen und Inszenierung: Bevor Sie Ihr Haus auflisten, müssen Sie möglicherweise Reparaturen oder Verbesserungen vornehmen, um es für potenzielle Käufer attraktiver zu gestalten. Viele Verkäufer entscheiden sich auch dafür, ihre Häuser zu inszenieren, um ihren Reiz zu erhöhen, was ebenfalls Kosten verursachen kann.
  • Grundsteuern: Sie müssen alle ausstehenden Grundsteuern bis zum Verkaufsdatum bezahlen.
  • Hypothekenauszahlung: Wenn Sie eine ausstehende Hypothek auf der Immobilie haben, müssen Sie den verbleibenden Saldo beim Verkauf des Hauses begleichen.
  • Grunderwerbsteuer: Einige Bundesländer oder lokale Behörden erheben Grunderwerbsteuern beim Verkauf von Immobilien. Diese Steuern können je nach Standort stark variieren.
  • Hausinspektion und Bewertung: In einigen Fällen müssen Sie die Kosten für eine Hausinspektion und eine Bewertung tragen, insbesondere wenn der Käufer dies aushandelt.
  • Kapitalertragssteuer: Abhängig von dem Gewinn, den Sie aus dem Verkauf Ihres Hauses erzielen, und Ihrer individuellen Steuersituation können Sie der Kapitalertragssteuer unterliegen. Für Hauptwohnsitze gibt es oft Freibeträge und Ausschlüsse, daher ist es wichtig, sich mit einem Steuerberater zu beraten.
  • Umzugskosten: Vergessen Sie nicht, die Kosten für den Umzug Ihrer Habseligkeiten in Ihre neue Unterkunft einzuplanen.Es lohnt sich, mit einem Immobilienmakler und einem Finanzberater zusammenzuarbeiten, um die spezifischen Kosten für den Verkauf Ihres Hauses in Ihrer Region zu verstehen und entsprechend zu planen. Darüber hinaus können Marktsituationen und Verhandlungen mit dem Käufer auch die Verteilung dieser Kosten beeinflussen.

Was ist mein Haus wert? Haus bewerten lassen

Der Verkaufspreis ist für Eigentümer eines der wichtigsten Entscheidungskriterien – und Sie möchten Ihr Haus so gut wie möglich verkaufen. Damit der Verkaufspreis nachvollziehbar ist, empfiehlt sich zu Beginn eine erste Marktwerteinschätzung durch unsere Experten.

Dafür bieten wir Ihnen unseren Wertermittlungsrechner, der mithilfe von statistischen Datensätzen und algorithmischen Berechnungen zu einer schnellen vorläufigen Marktpreiseinschätzung führt. Bei VON POLL IMMOBILIEN erhalten Sie nach wenigen Minuten eine digital durchgeführte Wertermittlung – nehmen Sie dazu gern direkt mit uns Kontakt auf oder starten Sie direkt hier.

 

Eine AVM-Tool-basierte („AVM“ = „Automated Valuation Model“) Bewertung ist als erster Schritt äußerst hilfreich, stellt jedoch lediglich eine grobe Einschätzung des Marktpreises dar. Es handelt sich hierbei keineswegs um eine qualifizierte Bewertung, sondern um eine erste Orientierung, die auf statistischen Vergleichsdaten basiert und grundlegende Kategorien wie die Grundstücksfläche, Wohnfläche oder das Baujahr berücksichtigt. Eine solche Bewertung kann keinesfalls eine professionelle Wertermittlung gemäß dem bundesweiten Standard der Immobilienwertermittlungsverordnung „ImmoWert-V 2022“ ersetzen.

 

Die tatsächliche Festlegung eines marktgerechten Verkaufspreises erfordert einen Vor-Ort-Besuch unserer qualifizierten Makler und Sachverständigen. Erst in diesem Rahmen erfolgt eine sachliche, fachgerechte und möglichst umfassende Datenerfassung, die als Grundlage für eine detaillierte Wertermittlung dient. Dabei werden offizielle Ermittlungsverfahren wie das Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren angewandt. Darüber hinaus können auch individuelle Besonderheiten und Gegebenheiten berücksichtigt werden, die sich auf den Verkaufspreis auswirken können.

 

Einblick Eigentümerportal – Eckdaten Ihrer Immobilie

Welche Unterlagen benötige ich?

Potenzielle Käufer werden auch bestimmte Dokumente von Ihnen anfordern, um die Immobilie zu prüfen. Dazu gehören unter anderem:

  • Flurkarte: als Grundlage für das Grundbuch, zeigt die genauen Grenzen eines Grundstücks
  • Grundbuchauszug (beim Grundbuchamt; nicht älter als drei Monate): Zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse
  • Grundrisse und Baugenehmigungen: Zur besseren Einsicht in die Immobilie
  • Energieausweis: Zur Information über die Energieeffizienz
  • Aufstellung über durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen: Zur Dokumentation des aktuellen Zustands des Hauses
  • Nebenkosten-Belege: Strom-, Wasser-, Heizkostenabrechnungen, Gebäudeversicherungsscheine, Grundsteuer-Nachweise
  • Bauakte: enthält u.a. Baugenehmigungen, -beschreibungen und -zeichnungen
  • Mess- und Wartungsprotokolle: Zur Dokumentation der Wartungshistorie

Sollte ich einen Makler beauftragen, um mein Haus zu verkaufen?

Die Immobilienvermittlung ist ein sehr komplexer Prozess, der mit hohem Zeitaufwand einhergeht. Unsere Makler kennen den lokalen und regionalen Immobilienmarkt explizit und sind somit bestens in der Lage, einen aktuellen sowie realistischen Marktwert Ihres Hauses zu ermitteln, welcher Ihrer Immobilie auch gerecht wird. Wir begleiten Sie vom Erstkontakt bis hin zum Notartermin und tragen mit unserem fachlichen Know-how zu einem schnellen, erfolgreichen Vertragsabschluss bei.

 

Immobilienverkauf: Besichtigung mit Makler – Treffen auf dem Treppenaufgang

 

Warum mit VON POLL IMMOBILIEN Ihr Haus verkaufen?

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Marktgerechter Verkaufspreis

Technisch aufbereitete Daten, regionale Expertise unserer hochqualifizierten Makler und jahrzehntelange Erfahrung sind die Basis für die Ermittlung des möglichen Verkaufspreises.

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Beschleunigte Vermarktung

Mit einer gezielten Ansprache, bonitätsgeprüften Kunden und einem exzellenten regionalen wie auch internationalem Netzwerk verkaufen wir Ihre Immobilie zeitnah.

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Individuelle Immobilienberatung

Bei uns erhalten Sie eine persönliche Beratung und haben einen Ansprechpartner vor Ort. Er weiß die Besonderheiten Ihrer Immobilie zu schätzen und nimmt Rücksicht auf Ihre Privatsphäre.


Steuern beim Hausverkauf

Beim Hausverkauf sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten, die von Ihrer persönlichen Situation und den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen abhängen. Hier sind einige wichtige steuerliche Überlegungen:

  • Spekulationssteuer: Wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf eines Hauses verkaufen, kann die Spekulationssteuer anfallen. Diese Steuer beträgt in der Regel 25% auf den Gewinn aus dem Verkauf. Allerdings gibt es Freibeträge und Ausnahmen, die je nach individueller Situation gelten können.
  • Erbschaftssteuer: Wenn Sie das Haus geerbt haben und es verkaufen möchten, kann die Erbschaftssteuer anfallen. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Wertes der Immobilie und Ihrer Beziehung zum Verstorbenen.
  • Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an und kann erheblich sein. Beim Verkauf eines Hauses ist sie normalerweise Sache des Käufers, aber sie kann den Verkaufspreis beeinflussen.
  • Einkommensteuer: Der erzielte Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses kann unter Umständen der Einkommensteuer unterliegen. Hierbei spielen Faktoren wie die Nutzung der Immobilie (selbstgenutzt oder vermietet) und die Haltedauer eine Rolle.
  • Mehrwertsteuer: Wenn Sie ein neu gebautes Haus verkaufen, könnte die Mehrwertsteuer anfallen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie das Haus zuvor vermietet haben und es nicht mehr selbst nutzen.
  • Hausverkauf und Selbstgenutzung: Wenn Sie das Haus, das Sie verkaufen, selbst bewohnt haben, könnten Sie unter bestimmten Bedingungen von einer Steuerbefreiung profitieren. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
  • Kostenabsetzbarkeit: Einige Kosten im Zusammenhang mit dem Hausverkauf, wie Maklergebühren oder Werbungskosten, können steuerlich absetzbar sein und den zu versteuernden Gewinn mindern.

 

Lassen Sie sich vor dem Hausverkauf von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten, um die steuerlichen Auswirkungen in Ihrer speziellen Situation zu verstehen und gegebenenfalls Steuervorteile zu nutzen. Jeder Verkauf ist einzigartig, und die steuerlichen Aspekte können je nach den Umständen erheblich variieren.

 

Frau am Schreibitsch mit Taschenrechner

Geerbtes Haus verkaufen: Steuern

Beim Verkauf eines geerbten Hauses sind verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten. Hier sind die wichtigsten Überlegungen:

  • Erbschaftssteuer: Zunächst einmal müssen Sie sicherstellen, dass die Erbschaftssteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde, bevor Sie das geerbte Haus verkaufen können. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des geerbten Vermögens, Ihrer Beziehung zum Verstorbenen und den geltenden Freibeträgen. Lassen Sie sich im Idealfall von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten, um die Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen und zu entrichten.
  • Zeitpunkt des Verkaufs: Der Zeitpunkt des Verkaufs kann steuerliche Auswirkungen haben. Wenn Sie das geerbte Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkaufen, kann die Spekulationssteuer anfallen. Diese Steuer beträgt normalerweise 25% auf den erzielten Gewinn. Es gibt jedoch Freibeträge und Ausnahmen, die berücksichtigt werden sollten.
  • Nutzung des Hauses: Die steuerlichen Auswirkungen können auch davon abhängen, ob Sie das geerbte Haus selbst nutzen oder vermieten. In einigen Fällen können steuerliche Vorteile für selbstgenutzte Immobilien gelten.
  • Kosten absetzen: Beim Verkauf eines geerbten Hauses können bestimmte Kosten steuerlich absetzbar sein, wie beispielsweise Maklergebühren, Instandhaltungskosten und Werbungskosten. Diese Ausgaben können den zu versteuernden Gewinn mindern.
  • Mehrwertsteuer: Wenn das geerbte Haus neu gebaut wurde und zuvor vermietet war, kann die Mehrwertsteuer anfallen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verkauf an eine andere Person erfolgt.
  • Schenkung: Wenn Sie das geerbte Haus verschenken möchten, sollten Sie die schenkungsteuerlichen Aspekte beachten. Schenkungen von Immobilien können steuerpflichtig sein, je nach Wert und Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem.

Haus verkaufen mit Wohnrecht

Haus verkaufen und wohnen bleiben? Das geht! Wenn jemand sein Haus "mit Wohnrecht" verkauft, bedeutet dies, dass der Verkäufer das Recht behält, in diesem Haus zu wohnen, auch nachdem es an einen neuen Eigentümer übertragen wurde. Das Wohnrecht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und ermöglicht dem Verkäufer, weiterhin in der Immobilie zu leben, selbst wenn er nicht mehr der Eigentümer ist. Folgende Punkte sind zum Verständnis des Wohnrechts beim Verkauf eines Hauses zu beachten:

  • Vertragliche Vereinbarung: Das Wohnrecht wird in einem rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer festgelegt. Dieser Vertrag legt die Bedingungen für das Wohnrecht fest, einschließlich der Dauer, der monatlichen Kosten (wenn zutreffend) und anderer Vereinbarungen.
  • Dauer des Wohnrechts: Der Zeitpunkt des Verkaufs kann steuerliche Auswirkungen haben. Wenn Sie das geerbte Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall verkaufen, kann die Spekulationssteuer anfallen. Diese Steuer beträgt normalerweise 25% auf den erzielten Gewinn. Es gibt jedoch Freibeträge und Ausnahmen, die berücksichtigt werden sollten.
  • Kosten des Wohnrechts: Das Wohnrecht kann für eine bestimmte Zeit, beispielsweise lebenslang, oder für einen festgelegten Zeitraum gelten. Es kann auch Bedingungen geben, unter denen das Wohnrecht endet, z. B. wenn der Verkäufer verstirbt oder auszieht.
  • Rechte und Pflichten: In einigen Fällen kann der Verkäufer, der das Wohnrecht behält, dem Käufer monatliche Mietzahlungen leisten, um in der Immobilie zu bleiben. Diese Miete wird normalerweise zu Marktpreisen festgelegt.
  • Mehrwertsteuer: Der Verkäufer mit Wohnrecht hat das Recht, in der Immobilie zu leben, und der Käufer hat die Verpflichtung, den Verkäufer in Frieden zu lassen und die Immobilie in einem angemessenen Zustand zu halten.

 

Das Wohnrecht ändert die Eigentumsverhältnisse. Der Verkäufer ist nicht mehr der Eigentümer des Hauses, sondern nur noch ein Mieter mit Wohnrecht. Diese Vereinbarung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, wenn der Verkäufer weiterhin in seinem Zuhause bleiben möchte, aber Kapital aus dem Verkauf benötigt. Vor dem Abschluss eines solchen Deals sollten sowohl der Verkäufer als auch der Käufer eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen klar und verbindlich sind.

 

Die wichtigsten Fragen rund um den Hausverkauf

 
Fallen bei einem privaten Hausverkauf Steuern an?
Nein, aber nur, wenn Sie selbst darin gewohnt haben oder zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen („Spekulationsfrist“). Auch fällt die Spekulationssteuer gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nicht an, wenn Sie im Jahr der Veräußerung sowie in den beiden Jahren zuvor das Haus eigengenutzt haben. Anders gesagt: Wenn Sie Ihr Haus nach 10 Jahren verkaufen, fällt keine Spekulationssteuer an und Sie profitieren von einem steuerfreien Immobilienverkauf.