Grundsteuer berechnen in Sachsen
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Bundesmodell
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Sachsen
- Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in Dresden
- Vorteile und Nachteile des Bundesmodells in Sachsen
- Grundstückswert
- Gebäudewert
- Steuermesszahl
- Hebesatz
- Grundstücksgröße: 600 m²
- Bodenrichtwert: 1.000 €/m²
- Gebäudewert: 220.000 €
- Hebesatz: 390 %
- Grundstückswert: 600 m² × 1.000 €/m² = 600.000 €
- Gesamtwert (inkl. Gebäude): 600.000 € + 220.000 € = 820.000 €
- Grundsteuer: 820.000 € × 1,1 Promille × 390 % = 3.558 € pro Jahr
- Transparente Besteuerung: Das Bundesmodell basiert auf dem realen Marktwert der Grundstücke und Gebäude, was zu einer fairen und nachvollziehbaren Berechnung führt.
- Bessere Anpassung an die Marktlage: Neu- und Altbauten werden nach ihrem tatsächlichen Wert besteuert, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führt.
- Gerechte Belastung in ländlichen Gebieten: In ländlicheren Regionen profitiert man von geringeren Bodenrichtwerten und Steuermesszahlen, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.
- Hohe Steuerlast in großen Städten: In Städten wie Dresden führt der höhere Bodenrichtwert und der Gebäudewert zu einer höheren Grundsteuer im Vergleich zu ländlichen Gebieten.
- Mieter können betroffen sein: Mieter in städtischen Gebieten könnten durch höhere Nebenkosten die gestiegene Steuerlast indirekt zu spüren bekommen, wenn die Vermieter die höheren Steuern auf die Mieten umlegen.
- Starke Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Regionen: In Städten zahlen Eigentümer aufgrund der höheren Bodenrichtwerte und Gebäudewerte deutlich mehr als in weniger nachgefragten ländlichen Regionen.
So funktioniert das modifizierte Bundesmodell in Sachsen
Sachsen folgt ebenfalls dem Bundesmodell, bei dem der Bodenwert und der Wert des Gebäudes zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.
Im Frühjahr 2022 wurden in Sachsen die Eigentümer von Grundstücken von den Finanzbehörden angeschrieben und erhielten einen Informationsbrief, der wichtige geobasierte Angaben enthält. Nach sorgfältiger Prüfung können Eigentümer diese Daten übernehmen und für die die Grundsteuererklärung verwenden. Informationen zum Grundstück können auch kostenfrei auf der Website des sächsischen Finanzamts eingesehen werden.
Wie wird die Grundsteuer in Sachsen berechnet?
Die Berechnungsformel im Bundesmodell lautet:
Grundsteuer = Grundstückswert × Steuermesszahl × Hebesatz
Der Grundstückswert wird durch den Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks bestimmt. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter Boden in einer bestimmten Lage wert ist, und wird von den Gutachterausschüssen festgelegt. Der Grundstückswert ergibt sich durch die Multiplikation des Bodenrichtwerts mit der Grundstücksgröße.
Der Wert des Gebäudes wird basierend auf dem Alter, Zustand und der Nutzung des Gebäudes geschätzt. Dieser Gebäudewert wird zum Grundstückswert hinzugefügt, um den Gesamtwert des Grundstücks zu berechnen.
Die Steuermesszahl für Wohn- und Geschäftsgrundstücke in Sachsen beträgt 1,1 Promille des Gebäudewerts. Für Erbbaugrundstücke gilt eine niedrigere Steuermesszahl von 0,35 Promille.
Der Hebesatz wird von den jeweiligen Kommunen festgelegt. In Dresden, der Landeshauptstadt, liegt der Hebesatz bei 390 %, während er in ländlicheren Gebieten tendenziell niedriger ausfällt.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in Dresden
Berechnung:
Vorteile und Nachteile des Bundesmodells in Sachsen
Vorteile
Nachteile
Die Grundsteuererklärung für Grundstücke in Sachsen muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Einreichung in Papierform ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen und auf Antrag kann eine Ausnahme gemacht werden, indem die ausgefüllten Formulare per Post gesendet werden. Dieser Antrag kann beispielsweise von Steuerpflichtigen gestellt werden, die keinen Zugang zu einem PC mit Internetverbindung haben oder nicht über die erforderlichen Computerkenntnisse verfügen.
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