Grundsteuer berechnen in Sachsen
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Bundesmodell im Saarland
- Wie wird die Grundsteuer im Saarland berechnet?
- Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in Saarbrücken
- Vorteile und Nachteile des Bundesmodells im Saarland
- Grundstückswert
- Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter Boden in einer bestimmten Lage wert ist, festgelegt durch Gutachterausschüsse.
- Der Grundstückswert ergibt sich durch die Multiplikation des Bodenrichtwerts mit der Größe des Grundstücks.
- Gebäudewert
- Steuermesszahl
- Hebesatz
- Grundstücksgröße: 500 m²
- Bodenrichtwert: 1.200 €/m²
- Gebäudewert: 180.000 €
- Hebesatz: 390 %
- Grundstückswert: 500 m² × 1.200 €/m² = 600.000 €
- Gesamtwert (inkl. Gebäude): 600.000 € + 180.000 € = 780.000 €
- Grundsteuer: 780.000 € × 1,1 Promille × 390 % = 3.366 € pro Jahr
- Gerechte Besteuerung: Die Berechnung berücksichtigt den realen Marktwert des Grundstücks und des Gebäudes, was eine transparente und faire Besteuerung ermöglicht.
- Besteuerung von Neubauten und Altbauten: Sowohl Neubauten als auch Altbauten werden gemäß ihrem realen Wert besteuert, was zu einer gerechten Verteilung der Steuerlast führt.
- Gerechtere Steuerlast in ländlichen Regionen: In ländlicheren Gebieten profitieren Eigentümer von niedrigeren Bodenrichtwerten und geringeren Steuerlasten, was eine Entlastung darstellt.
- Hohe Steuerlast in Städten: In Städten wie Saarbrücken fällt die Grundsteuer aufgrund der höheren Bodenrichtwerte und Gebäudewerte deutlich höher aus, was zu einer höheren Steuerlast für Eigentümer führt.
- Mieterbelastung: Mieter in städtischen Gebieten könnten durch höhere Nebenkosten betroffen sein, wenn Vermieter die höhere Steuerlast auf die Mieten umlegen.
- Unterschiedliche Steuerbelastung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten: In städtischen Regionen ist die Steuerlast aufgrund des höheren Bodenrichtwerts und Gebäudewerts höher, was zu einer stärkeren Belastung für Eigentümer führt.
So funktioniert das Bundesmodell im Saarland
Das Saarland folgt ebenfalls dem Bundesmodell, bei dem sowohl der Bodenwert als auch der Wert des Gebäudes zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.
Während das Modell eine wertabhängige und damit gerechtere Verteilung der Grundsteuer anstrebt, bringt es auch erhöhten Aufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie potenziell höhere Belastungen in gefragten Lagen mit sich.
Im Juni/Juli 2022 wurden im Saarland die Eigentümer von Grundstücken von den Finanzbehörden angeschrieben und erhielten einen Informationsbrief, der wichtige geobasierte Angaben enthält. Nach sorgfältiger Prüfung können Eigentümer diese Daten übernehmen und für die die Grundsteuererklärung verwenden. Informationen zum Grundstück können auch kostenfrei auf der Website des saarländischen Finanzamts eingesehen werden.
Wie wird die Grundsteuer im Saarland berechnet?
Grundsteuer = Grundstückswert × Steuermesszahl × Hebesatz
Der Grundstückswert wird durch den Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks bestimmt.
Der Wert des Gebäudes wird basierend auf dem Alter, dem Zustand und der Nutzung des Gebäudes geschätzt. Dieser Gebäudewert wird zum Grundstückswert hinzugefügt, um den Gesamtwert des Grundstücks zu berechnen.
Die Steuermesszahl für Wohn- und Geschäftsgrundstücke im Saarland beträgt 1,1 Promille des Gebäudewerts. Für Erbbaugrundstücke liegt die Steuermesszahl bei 0,35 Promille.
Der Hebesatz wird von den jeweiligen Kommunen festgelegt. Im Saarland liegt der Hebesatz in Städten wie Saarbrücken bei 390 %, in ländlicheren Regionen kann dieser etwas niedriger ausfallen.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in Saarbrücken
Berechnung:
Vorteile und Nachteile des Bundesmodells im Saarland
Vorteile
Nachteile
Die Grundsteuererklärung für Grundstücke im Saarland muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Einreichung in Papierform ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen und auf Antrag kann eine Ausnahme gemacht werden, indem die ausgefüllten Formulare per Post gesendet werden. Dieser Antrag kann beispielsweise von Steuerpflichtigen gestellt werden, die keinen Zugang zu einem PC mit Internetverbindung haben oder nicht über die erforderlichen Computerkenntnisse verfügen.
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