Grundsteuer berechnen in Rheinland-Pfalz
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Bundesmodell
- Benötigte Angaben für das Bundesmodell in Rheinland-Pfalz
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz
- Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Rheinland-Pfalz
- Steuernummer: Ihre Steuernummer ist beispielsweise in Ihrem Steuerbescheid, der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung zu finden
- Informationen zu den Eigentumsverhältnissen: Handelt es sich um ein Alleineigentum, Miteigentum oder eine Erbengemeinschaft?
- Standort des Grundstücks: Hierzu zählen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
- Grundbuchangaben: Hierzu zählen Grundbuchblattnummer, die Gemarkung, Flurstücke und die Grundstücksgröße. Kontaktieren Sie hierzu das zuständige Grundbuchamt, die Kontaktdaten finden Sie oft auf der Website Ihrer örtlichen Behörden.
- Bodenrichtwert: Sie können beim örtlichen Gutachterausschuss anfragen, um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück zu erfahren. Die Kontaktdaten finden Sie oft auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Angaben zur Art des Grundstücks: Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder um eine Eigentumswohnung?
- Das Jahr der Bezugsfertigkeit: Hier muss das Baujahr, sofern ab 1949 erbaut, angegeben werden.
- Wohn- und Nutzfläche: Zur Wohnfläche gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer und andere Räume, die primär dem Wohnen dienen. Die Nutzfläche hingegen umfasst alle Räume und Bereiche einer Immobilie, die nicht der Wohnnutzung dienen. Dazu gehören Keller, Dachböden, Flure, Treppenhäuser, Abstellräume und eventuell auch Garagen oder Technikräume.
- Anzahl der Stellplätze: Hierzu zählen Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze.
- unbebaute Grundstücke = 0,34 Promille
- Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen = 0,31 Promille
- Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutzte oder sonstige bebaute Grundstücke = 0,34 Promille
- Bebauung eines brachliegenden Grundstücks, das zuvor unbebaut war.
- Anbau an ein bereits existierendes Gebäude.
- Ausbau des Kellers oder Dachgeschosses.
- Teilung des Grundstücks.
- Änderung der Grundstücksnutzung, beispielsweise von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu anderer Nutzung.
- Änderung der Gebäudenutzung, wie die Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnraum.
- Konvertierung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.
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So funktioniert das Bundesmodell
Rheinland-Pfalz zählt zu den elf Bundesländern, die sich für das Bundesmodell für die Berechnung der neuen Grundsteuer entschieden haben. Im Unterschied zu den einfacheren Ländermodellen erfordert das Bundesmodell relativ umfangreiche Informationen, die in der Grundsteuererklärung abgefragt werden.
Das Bundesmodell verwendet ein wertunabhängiges Flächenmodell, das Faktoren wie die Grundstücksfläche, die Gebäudefläche und den durchschnittlichen Mietpreis pro Quadratmeter berücksichtigt.
Durch die Grundsteuerreform im Jahr 2025 werden sämtliche Grundstücke in Rheinland-Pfalz bis zum Stichtag 1. Januar 2022 einer Neubewertung unterzogen. Daher hat die Finanzverwaltung Grundstückseigentümer dazu aufgefordert, eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Zwischen Mai und Ende Juli 2022 wurden in Rheinland-Pfalz die Eigentümer von Grundstücken von den Finanzbehörden angeschrieben und erhielten einen Informationsbrief namens Datenstammblatt, der wichtige geobasierte Angeben enthält, untere anderem das Aktenzeichen, das Flurstück, die Lagebezeichnung, die offizielle Fläche und den Bodenrichtwert. Nach sorgfältiger Prüfung können Eigentümer diese Daten übernehmen und für die die Grundsteuererklärung verwenden.
Benötigte Angaben für das Bundesmodell in Rheinland-Pfalz:
Um die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell zu berechnen, müssen folgende Angaben gemacht werden:
Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz
Die Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell erfolgt anhand einer spezifischen Formel:
Grundsteuer = (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert pro Quadratmeter) + (Gebäudefläche x Durchschnittlicher Mietpreis pro Quadratmeter) x Steuermesszahl x Hebesatz
Bodenrichtwert pro Quadratmeter: Dieser Wert wird vom Finanzamt festgelegt und reflektiert den durchschnittlichen Bodenwert in Ihrer Region.
Steuermesszahl: Für das Bundesmodell gelten bundesweit die gleichen Steuermesszahlen:
Diese Werte werden auf den sogenannten Grundsteuerwert angewendet, der unter Berücksichtigung des Bodenrichtwerts und anderer Faktoren ermittelt wird. Abschließend wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer zu berechnen.
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Rheinland-Pfalz
Durch eine Allgemeinverfügung wurden sämtliche Steuerpflichtige dazu aufgefordert, ihre Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Damit wurde die Frist für die Einreichung um drei Monate verlängert.
Wer keine Erklärung abgibt und für den keine individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde, sollte gemäß früheren Informationen der Finanzverwaltung damit rechnen, dass eine Schätzung vorgenommen wird. In schwerwiegenden Fällen können Zwangsgelder verhängt werden.
Im Jahr 2024 müssen viele Eigentümer, bei denen im vorherigen Jahr eine Grundsteuererklärung erforderlich war, erneut ihre Unterlagen einreichen. Die Grundsteuererklärung ist keine einmalige Angelegenheit, alle sieben Jahre erfolgt eine neue Bewertung. Dennoch müssen bereits in diesem Jahr die ersten Eigentümer eine Folgeerklärung abgeben, sofern es Veränderungen an ihrem Grundstück, ihrem Haus oder ihrer Wohnung gegeben hat.
Folgende Veränderungen sind betroffen:
Die Grundsteuererklärung für Grundstücke in Rheinland-Pfalz muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Einreichung in Papierform ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen und auf Antrag kann eine Ausnahme gemacht werden, indem die ausgefüllten Formulare per Post gesendet werden. Dieser Antrag kann beispielsweise von Steuerpflichtigen gestellt werden, die keinen Zugang zu einem PC mit Internetverbindung haben oder nicht über die erforderlichen Computerkenntnisse verfügen.
Das Bundesmodell hat die Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz modernisiert und transparenter gestaltet. Mit den richtigen Angaben und Unterlagen können Sie Ihre Grundsteuer korrekt berechnen.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Grundsteuer stehen Ihnen die örtlichen Finanzämter oder Steuerexperten gerne zur Verfügung. Die genaue Kenntnis der Steuerregelungen kann Ihnen helfen, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und möglicherweise Steuervorteile zu nutzen.