Grundsteuer berechnen in Rheinland-Pfalz
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Bundesmodell
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz
- Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Mainz
- Vorteile und Nachteile des Bundesmodells in Rheinland-Pfalz
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Grundstücksgröße: 600 m²
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Bodenrichtwert: 1.100 €/m²
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Gebäudewert: 250.000 €
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Hebesatz: 390 %
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Grundstückswert: 600 m² × 1.100 €/m² = 660.000 €
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Gesamtwert (inkl. Gebäude): 660.000 € + 250.000 € = 910.000 €
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Grundsteuer: 910.000 € × 1,1 Promille × 390 % = 910.000 € × 0,0011 × 3,9 = 4.134,90 € pro Jahr
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So funktioniert das Bundesmodell
Rheinland-Pfalz zählt zu den Bundesländern, die sich für das Bundesmodell für die Berechnung der neuen Grundsteuer entschieden haben. Das Bundesmodell, das sowohl den Bodenwert als auch den Gebäudewert berücksichtigt, soll eine gerechte Verteilung der Steuerlast sicherstellen. Während Städte wie Mainz oder Ludwigshafen aufgrund hoher Bodenrichtwerte eine größere Steuerlast tragen, profitieren ländlichere Gebiete von einer niedrigeren Besteuerung.
Durch die Grundsteuerreform im Jahr 2025 werden sämtliche Grundstücke in Rheinland-Pfalz bis zum Stichtag 1. Januar 2022 einer Neubewertung unterzogen. Daher hat die Finanzverwaltung Grundstückseigentümer dazu aufgefordert, eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Zwischen Mai und Ende Juli 2022 wurden in Rheinland-Pfalz die Eigentümer von Grundstücken von den Finanzbehörden angeschrieben und erhielten einen Informationsbrief namens Datenstammblatt, der wichtige geobasierte Angeben enthält, untere anderem das Aktenzeichen, das Flurstück, die Lagebezeichnung, die offizielle Fläche und den Bodenrichtwert. Nach sorgfältiger Prüfung können Eigentümer diese Daten übernehmen und für die die Grundsteuererklärung verwenden.
Wie wird die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz berechnet?
Die Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz erfolgt anhand folgender Formel:
Grundsteuer = Grundstückswert × Steuermesszahl × Hebesatz
1. Grundstückswert
Der Grundstückswert ergibt sich aus der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen festgelegt wird. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter Boden in einer bestimmten Lage wert ist. Durch Multiplikation des Bodenrichtwerts mit der Grundstücksfläche wird der Grundstückswert berechnet.
2. Gebäudewert
Der Wert des Gebäudes wird auf Basis von Alter, Zustand und Nutzung geschätzt. Dieser Gebäudewert wird anschließend zum Grundstückswert addiert, um den Gesamtwert der Immobilie zu ermitteln.
3. Steuermesszahl
Für Wohn- und Geschäftsgrundstücke beträgt die Steuermesszahl in Rheinland-Pfalz 1,1 Promille des Gebäudewerts. Erbbaugrundstücke unterliegen einer reduzierten Steuermesszahl von 0,35 Promille.
4. Hebesatz
Der Hebesatz wird von den Kommunen individuell festgelegt. In Mainz oder Ludwigshafen liegt der Hebesatz aktuell bei 390 %, während er in ländlichen Regionen niedriger ausfallen kann.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Mainz
Eckdaten:
Berechnung
Diese Berechnung zeigt, dass der Bodenrichtwert und der Gebäudewert maßgebliche Faktoren für die Steuerhöhe sind.
Vorteile und Nachteile des Bundesmodells in Rheinland-Pfalz
Vorteile
Die Berechnung ist transparent, da sie sich an den tatsächlichen Werten von Grundstücken und Gebäuden orientiert. Dies sorgt für eine gerechte Besteuerung, da sowohl Neubauten als auch ältere Gebäude anhand ihres realen Marktwerts bewertet werden.
Städte wie Mainz und Ludwigshafen profitieren von höheren Bodenrichtwerten, wodurch eine stabile Steuerbasis für kommunale Einnahmen geschaffen wird.
Nachteile
Ein zentrales Problem ist die hohe Steuerlast in städtischen Gebieten. Durch hohe Bodenrichtwerte und hohe Gebäudewerte fallen die Grundsteuern in Städten wie Mainz oder Ludwigshafen deutlich höher aus als in ländlichen Regionen.
Zudem könnte es zu einer Belastung der Mieter kommen, da Vermieter die gestiegene Grundsteuer oft in die Nebenkosten umlegen, was die Wohnkosten in städtischen Gebieten zusätzlich erhöht.
Während ländliche Regionen von einer geringeren Steuerlast profitieren, haben sie oft eine kleinere Steuerbasis, was die Finanzierung kommunaler Projekte erschweren könnte. Dieses Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land stellt eine Herausforderung für die kommunale Finanzverwaltung dar.
Die Grundsteuererklärung für Grundstücke in Rheinland-Pfalz muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Einreichung in Papierform ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen und auf Antrag kann eine Ausnahme gemacht werden, indem die ausgefüllten Formulare per Post gesendet werden. Dieser Antrag kann beispielsweise von Steuerpflichtigen gestellt werden, die keinen Zugang zu einem PC mit Internetverbindung haben oder nicht über die erforderlichen Computerkenntnisse verfügen.
Wer seine Grundsteuer in Rheinland-Pfalz berechnen möchte, sollte sich über den aktuellen Bodenrichtwert und den Gebäudewert informieren. Besonders in stark nachgefragten Stadtlagen ist es ratsam, die voraussichtliche Steuerhöhe frühzeitig in die Finanzplanung einzubeziehen.
Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die offizielle Webseite der Landesbehörden Rheinland-Pfalz zu besuchen oder eine Beratung bei der Finanzverwaltung in Anspruch zu nehmen.