Grundsteuer berechnen in Niedersachsen
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Niedersachsen
- Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Hannover
- Vorteile und Nachteile des Bundesmodells in Niedersachsen
- Grundstücks- und Gebäudefläche
- Grundstücksfläche wird mit 0,04 € pro Quadratmeter multipliziert.
- Gebäudefläche wird mit 0,50 € pro Quadratmeter multipliziert. (die aber wegen der sozialpolitischen Bedeutung des Wohnens mit einer sogenannten Steuermesszahl auf 70% reduziert werden)
- Lage-Faktor
- Der Lage-Faktor orientiert sich am Bodenrichtwert.
- Liegt der Bodenrichtwert nahe dem Durchschnitt der Gemeinde → Faktor 1.
- Höhere Bodenrichtwerte erhöhen den Faktor, niedrigere senken ihn.
- Hebesatz
- Von der Gemeinde festgelegt
- 140 m² Wohnfläche x 0,50 € x 70% = 49 Euro
- 500 m² Grundstück x 0,04 € = 20 €
- Einfache Berechnung, da keine komplexe Wertschätzung notwendig ist.
- Berücksichtigt die Lage, ohne den tatsächlichen Marktwert heranzuziehen.
- Eigentümer großer Grundstücke auf dem Land profitieren, da nicht der Grundstückswert, sondern die Fläche zählt.
- Kleine Grundstücke in guten Lagen können benachteiligt sein, weil die Lage berücksichtigt wird.
- Neubauten werden stärker besteuert als Altbauten, da die Gebäudefläche in die Berechnung einfließt.
- Mieter in teuren Lagen könnten höhere Nebenkosten haben, wenn Vermieter die Steuer umlegen.
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So funktioniert das Flächen-Lage-Modell
Niedersachsen nutzt ein eigenes Flächen-Lage-Modell, das sich an der Fläche von Grundstück und Gebäude orientiert und zusätzlich die Lage über den Bodenrichtwert einbezieht. Dieses Modell soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast schaffen, indem es regionale Unterschiede – wie die Lagequalität – berücksichtigt, ohne den tatsächlichen Immobilienwert einzubeziehen.
Wie wird die Grundsteuer in Niedersachsen berechnet?
Zwischen Mai und Juni 2022 erhalten Grundstückseigentümer in Niedersachsen ein Informationsschreiben, das bereits einige der benötigten Daten enthält. Die benötigten Informationen können jedoch auch aus verschiedenen Dokumenten entnommen werden. Zum Beispiel ist das Aktenzeichen im bisherigen Einheitswertbescheid zu finden. Die Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Grundbuchblatt, Lage, Eigentümer und Grundstücksgröße sind in Kaufverträgen oder Grunderwerbsteuerbescheiden zu finden. Die Wohn- und Nutzfläche lassen sich aus Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, Gebäudeversicherungs- oder Finanzierungsunterlagen sowie Bauunterlagen ermitteln. Weitere Informationen zu ihrem Grund und Boden finden Eigentümer im "Grundsteuer-Viewer von Niedersachsen.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Hannover
Eckdaten:
69 Euro x Faktor für Lage 1,2 = Steuermessbetrag 82,8 Euro x Hebesatz 900 = 745,20 Euro
Vorteile und Nachteile des Bundesmodells in Niedersachsen
Das Flächen-Lage-Modell gilt als einfacher und transparenter, bringt jedoch auch Einschränkungen mit sich – insbesondere bei stark heterogenen Immobilienmärkten. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die zentralen Vorteile und Nachteile des Modells in Niedersachsen.>
Vorteile:
Nachteile:
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte und Durchschnittswerte obliegt nicht dem Grundstückseigentümer. Diese Informationen werden automatisch den Finanzämtern von der Katasterverwaltung zur Verfügung gestellt. Zudem ist es in der Grundsteuerberechnung erlaubt, die jeweiligen Flächen auf volle Quadratmeter nach unten zu runden, wie es in § 3 Absatz 5 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes festgelegt ist.
Wer seine Grundsteuer in Niedersachsen berechnen möchte, sollte sich über die maßgeblichen Flächenangaben sowie den Lagefaktor der eigenen Adresse informieren. Besonders in bevorzugten Lagen kann der Lagefaktor zu einer höheren Steuerlast führen – während in weniger gefragten Gebieten eine geringere Belastung entsteht. Es empfiehlt sich daher, die künftige Grundsteuerhöhe frühzeitig in die eigene Finanzplanung einzubeziehen.
Detaillierte Informationen finden Eigentümerinnen und Eigentümer auf der offiziellen Webseite des Finanzministeriums Niedersachsen oder durch eine persönliche Beratung bei der zuständigen Finanzverwaltung.