Grundsteuer berechnen in Hessen
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Flächen-Faktor-Verfahren
- Faktoren zur Grundsteuerberechnung
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Hessen
- Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Hessen
- Ermittlung der Bodenrichtwerte: Zu Beginn des Verfahrens werden die Bodenrichtwerte für verschiedene Regionen in Hessen ermittelt. Diese Werte spiegeln den durchschnittlichen Bodenwert in einem bestimmten Gebiet wider und werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert. Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Bestandteil der Grundstücksbewertung und dienen als Ausgangspunkt für die Wertermittlung.
- Flächenbewertung: Die Grundstücksfläche und die Nutzfläche des Gebäudes werden genau vermessen und bewertet. Dabei werden bestimmte Faktoren berücksichtigt, die sich auf die Wertermittlung auswirken können, wie beispielsweise die Form des Grundstücks, die Hanglage oder besondere Nutzungsmerkmale des Gebäudes.
- Berücksichtigung von Lagefaktoren: Das Flächen-Faktor-Verfahren in Hessen berücksichtigt auch Lagefaktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, die Infrastruktur in der Umgebung und die Attraktivität des Wohngebiets.
- Marktdaten und Vergleichswerte: Marktdaten und Vergleichswerte spielen eine wichtige Rolle bei der endgültigen Wertermittlung. Es werden ähnliche Immobilien in der Region betrachtet, um festzustellen, wie sich die Preise entwickeln. Diese Daten helfen dabei, den aktuellen Marktwert einer Immobilie genauer zu bestimmen.
- Berechnung der Grundsteuer: Auf der Grundlage aller gesammelten Informationen wird schließlich die Grundsteuer für das betreffende Grundstück oder Gebäude berechnet. Hierbei wird der Einheitswert ermittelt, der die Grundlage für die Steuerfestsetzung bildet. Die genaue Höhe der Grundsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Steuermessbetrags und des Hebesatzes in der jeweiligen Gemeinde.
- Bebauung eines brachliegenden Grundstücks, das zuvor unbebaut war.
- Anbau an ein bereits existierendes Gebäude.
- Ausbau des Kellers oder Dachgeschosses.
- Teilung des Grundstücks.
- Änderung der Grundstücksnutzung, beispielsweise von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu anderer Nutzung.
- Änderung der Gebäudenutzung, wie die Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnraum.
- Konvertierung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.
So funktioniert das Flächen-Faktor-Verfahren
In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Verfahren als eine wichtige Methode zur Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten für steuerliche Zwecke. Dieses Verfahren hat direkten Einfluss auf die Berechnung der Grundsteuer und spielt daher eine entscheidende Rolle für Immobilieneigentümer im Bundesland Hessen.
Das Flächen-Faktor-Verfahren basiert auf einer Bewertung von Grundstücken und Gebäuden anhand verschiedener Kriterien, darunter die Größe des Grundstücks, die Nutzfläche des Gebäudes, Lagefaktoren und Marktdaten. Es wurde entwickelt, um die Wertermittlung von Immobilien effizienter und transparenter zu gestalten.
Im Juni 2022 erhalten Grundstückseigentümer in Hessen ein Informationsschreiben, das bereits einige der benötigten Daten enthält. Die benötigten Informationen können jedoch auch aus verschiedenen Dokumenten entnommen werden. Zum Beispiel ist das Aktenzeichen im bisherigen Einheitswertbescheid zu finden. Die Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Grundbuchblatt, Lage, Eigentümer und Grundstücksgröße sind in Kaufverträgen oder Grunderwerbsteuerbescheiden zu finden. Die Wohn- und Nutzfläche lassen sich aus Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen, Gebäudeversicherungs- oder Finanzierungsunterlagen sowie Bauunterlagen ermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen kostenlosen Flurstücksnachweis abzurufen.
Folgende Faktoren sind bei der Berechnung zu berücksichtigen:
Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Hessen
Flächenbetrag des Grundstücks = Fläche Grundstück × Flächenzahl (Grundstück)
Flächenbetrag des Gebäudes = Fläche des Gebäudes × Flächenzahl (Gebäude)
Ausgangsbetrag = Flächenbetrag des Grundstücks × Steuermesszahl (Grundstück) + Flächenbetrag des Gebäudes × Steuermesszahl (Gebäude)
Faktor = (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde)0,3
Steuermessbetrag = Ausgangsbetrag × Faktor
Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Hessen
Durch eine Allgemeinverfügung wurden sämtliche Steuerpflichtige dazu aufgefordert, ihre Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Damit wurde die Frist für die Einreichung um drei Monate verlängert.
Wer keine Erklärung abgibt und für den keine individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde, sollte gemäß früheren Informationen der Finanzverwaltung damit rechnen, dass eine Schätzung vorgenommen wird. In schwerwiegenden Fällen können Zwangsgelder verhängt werden.
Im Jahr 2024 müssen viele Eigentümer, bei denen im vorherigen Jahr eine Grundsteuererklärung erforderlich war, erneut ihre Unterlagen einreichen. Die Grundsteuererklärung ist keine einmalige Angelegenheit, alle sieben Jahre erfolgt eine neue Bewertung. Dennoch müssen bereits in diesem Jahr die ersten Eigentümer eine Folgeerklärung abgeben, sofern es Veränderungen an ihrem Grundstück, ihrem Haus oder ihrer Wohnung gegeben hat.
Folgende Veränderungen sind betroffen:
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte und Durchschnittswerte obliegt nicht dem Grundstückseigentümer. Diese Informationen werden automatisch den Finanzämtern von der Katasterverwaltung zur Verfügung gestellt.
Das Flächen-Faktor-Verfahren in Hessen ist ein komplexes, aber fair gestaltetes System zur Wertermittlung von Immobilien. Es zielt darauf ab, eine gerechte Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer zu schaffen und gleichzeitig die individuellen Merkmale eines Grundstücks oder Gebäudes angemessen zu berücksichtigen.
Immobilieneigentümer in Hessen sollten sich bewusst sein, wie dieses Verfahren funktioniert, um ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und möglicherweise Steuervorteile zu nutzen.
Bei Fragen zur Grundsteuer und dem Flächen-Faktor-Verfahren stehen Ihnen die örtlichen Finanzämter und Steuerexperten gerne zur Verfügung.
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