Grundsteuer berechnen in Bremen
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Bundesmodell
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bremen
- Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus in Bremen
- Alter des Gebäudes
- Bauzustand (z. B. modernisiert oder sanierungsbedürftig)
- Nutzungsart (z. B. Wohnhaus, Gewerbeimmobilie, gemischte Nutzung)
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Grundstücksgröße: 400 m²
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Bodenrichtwert: 900 €/m²
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Gebäudewert: 250.000 €
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Hebesatz: 470 %
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Grundstückswert = 400 m² × 900 €/m² = 360.000 €
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Gesamtwert (inkl. Gebäude) = 360.000 € + 250.000 € = 610.000 €
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Grundsteuer = 610.000 € × 1,1 Promille × 470 % = 610.000 € × 0,0011 × 4,7 = 3.178,30 € pro Jahr
- Berücksichtigung der Lage – Durch den Bodenrichtwert wird sichergestellt, dass die bestehenden Marktwerte in die Besteuerung einfließen.
- Gerechtere Besteuerung von Neu- und Altbauten – Die Steuerlast wird anhand des tatsächlichen Werts eines Gebäudes berechnet, wodurch moderne Gebäude mit höherem Wert stärker belastet werden als ältere Gebäude.
- Ausgewogene Steuerbelastung – Bremen als Stadtstaat mit urbanen und ländlichen Gebieten profitiert von einer relativ fairen Verteilung der Steuerlast.
- Unterschiedliche Steuerbelastung innerhalb Bremens – In teureren Stadtteilen wie Bremen-Mitte oder Schwachhausen fällt die Grundsteuer deutlich höher aus als in günstigeren Stadtteilen oder Randgebieten.
- Ähnliche Besteuerung von Alt- und Neubauten – Trotz höherer Marktwerte neuer Gebäude kann es sein, dass ältere Gebäude aufgrund von pauschalen Bewertungsmethoden eine ähnliche Steuerlast haben.
- Mögliche Auswirkungen auf Mieter – Höhere Grundsteuerbeträge könnten von Vermietern teilweise auf die Nebenkosten der Mieter umgelegt werden, was zu steigenden Mietkosten führen könnte.
So funktioniert das Bundesmodell
Bremen setzt bei der Berechnung der Grundsteuer auf das Bundesmodell, das den Bodenwert und den Gebäudewert als zentrale Berechnungsfaktoren heranzieht.
Wie wird die Grundsteuer in Bremen berechnet?
Die Berechnung der Grundsteuer in Bremen erfolgt nach folgender Formel:
Grundsteuer = Grundstückswert × Steuermesszahl × Hebesatz
1. Grundstückswert
Der Grundstückswert ergibt sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter Boden an einem bestimmten Standort wert ist. Diese Werte werden regelmäßig von den Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt.
Berechnung: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = Grundstückswert
2. Gebäudewert
Der Gebäudewert wird vom Finanzamt geschätzt und hängt von mehreren Faktoren ab:
Der Gebäudewert wird zum Grundstückswert addiert, um den Gesamtwert des Grundstücks inklusive Bebauung zu berechnen.
3. Steuermesszahl
Für Wohn- und Geschäftsgrundstücke gilt im Bundesmodell eine Steuermesszahl von 1,1 Promille. Erbbaugrundstücke profitieren von einer reduzierten Steuermesszahl von 0,35 Promille.
4. Hebesatz
Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt. In Bremen beträgt der Hebesatz derzeit 470 %.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Bremen
Eckdaten:
Berechnung:
Diese Beispielrechnung zeigt, dass die Grundsteuer in Bremen maßgeblich vom Bodenrichtwert und Gebäudewert beeinflusst wird. Je höher der Wert des Grundstücks und der Bebauung, desto höher fällt die Steuerlast aus.
Vor- und Nachteile des Bundesmodells in Bremen
Vorteile:
Nachteile:
In Bremen erfolgt die Einreichung der Grundsteuererklärung ausschließlich in elektronischer Form beim Finanzamt. In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch auf Antrag eine Einreichung in Papierform gestattet werden. Ein solcher Antrag kann beispielsweise gestellt werden, wenn der Steuerpflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung (einen PC mit Internetanschluss) verfügt. Die entsprechenden Formulare stehen entweder als PDF-Dateien auf der Website der Bremenischen Finanzverwaltung zur Verfügung oder sind als Papiervordrucke bei den örtlichen Finanzämtern erhältlich.
Fazit: Was bedeutet das Bundesmodell für Bremen?
Das Bundesmodell zur Grundsteuerberechnung sorgt in Bremen für eine lageabhängige und wertbasierte Besteuerung von Immobilien. Grundstücke in beliebten Wohngegenden müssen mit einer höheren Steuerlast rechnen, während Immobilien in weniger nachgefragten Lagen steuerlich günstiger ausfallen.
Besonders für Eigentümer in begehrten Stadtteilen ist es ratsam, sich frühzeitig über die Steuerhöhe zu informieren. Da die Hebesätze von der Stadt Bremen festgelegt werden, könnten sich diese in Zukunft ändern und somit die Steuerlast weiter beeinflussen.
Für detaillierte Informationen und individuelle Berechnungen empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle Seite der Bremer Steuerverwaltung.
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