Grundsteuer berechnen in Bremen
Inhaltsverzeichnis:
- So funktioniert das Bundesmodell
- Benötigte Angaben für das Bundesmodell in Bremen
- Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bremen
- Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Bremen
- Aktenzeichen: Entnehmen Sie das Aktenzeichen dem Informationsschreiben oder wenden Sie sich an das zuständige Grundbuch- oder Katasteramt.
- Informationen zu den Eigentumsverhältnissen: Handelt es sich um ein Alleineigentum, Miteigentum oder eine Erbengemeinschaft?
- Standort des Grundstücks: Hierzu zählen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
- Grundbuchangaben: Hierzu zählen Grundbuchblattnummer, die Gemarkung, Flurstücke und die Grundstücksgröße. Kontaktieren Sie hierzu das zuständige Grundbuchamt, die Kontaktdaten finden Sie oft auf der Website Ihrer örtlichen Behörden.
- Bodenrichtwert: Sie können beim örtlichen Gutachterausschuss anfragen, um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück zu erfahren. Die Kontaktdaten finden Sie oft auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Angaben zur Art des Grundstücks: Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder um eine Eigentumswohnung?
- Das Jahr der Bezugsfertigkeit: Hier muss das Baujahr, sofern ab 1949 erbaut, angegeben werden.
- Wohn- und Nutzfläche: Zur Wohnfläche gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer und andere Räume, die primär dem Wohnen dienen. Die Nutzfläche hingegen umfasst alle Räume und Bereiche einer Immobilie, die nicht der Wohnnutzung dienen. Dazu gehören Keller, Dachböden, Flure, Treppenhäuser, Abstellräume und eventuell auch Garagen oder Technikräume.
- Anzahl der Stellplätze: Hierzu zählen Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze.
- unbebaute Grundstücke = 0,34 Promille
- Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen = 0,31 Promille
- Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutzte oder sonstige bebaute Grundstücke = 0,34 Promille
- Bebauung eines brachliegenden Grundstücks, das zuvor unbebaut war.
- Anbau an ein bereits existierendes Gebäude.
- Ausbau des Kellers oder Dachgeschosses.
- Teilung des Grundstücks.
- Änderung der Grundstücksnutzung, beispielsweise von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu anderer Nutzung.
- Änderung der Gebäudenutzung, wie die Umwandlung von gewerblichen Räumen in Wohnraum.
- Konvertierung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen.
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So funktioniert das Bundesmodell
Neben 10 weiteren Bundesländeren hat sich auch Bremen für das Bundesmodell hinsichtlich der Berechnung der neuen Grundsteuer entschieden.
Das Bundesmodell verwendet ein wertunabhängiges Flächenmodell, das Faktoren wie die Grundstücksfläche, die Gebäudefläche und den durchschnittlichen Mietpreis pro Quadratmeter berücksichtigt.
Das Finanzministeriums sieht darin ein wertabhängiges Modell, das sozial gerechter ist.
Das Hauptziel der Grundsteuerreform besteht nicht darin, höhere kommunale Einnahmen zu erzielen, sondern die Grundsteuer auf Grundlage eines verfassungskonformen Modells zu erheben. Alle erforderlichen Daten für die Neuberechnung im Rahmen des Bundesmodells werden in der Grundsteuererklärung abgefragt.
Benötigte Angaben für das Bundesmodell in Bremen:
Um die Grundsteuer in Bremen nach dem Bundesmodell zu berechnen, müssen folgende Angaben gemacht werden:
Formel zur Berechnung der Grundsteuer in Bremen
Die Berechnung der Grundsteuer in Bremen nach dem Bundesmodell erfolgt anhand einer spezifischen Formel:
Grundsteuer = (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert pro Quadratmeter) + (Gebäudefläche x Durchschnittlicher Mietpreis pro Quadratmeter) x Steuermesszahl x Hebesatz
Bodenrichtwert pro Quadratmeter: Dieser Wert wird vom Finanzamt festgelegt und reflektiert den durchschnittlichen Bodenwert in Ihrer Region.
Steuermesszahl: Für das Bundesmodell gelten bundesweit die gleichen Steuermesszahlen:
Diese Werte werden auf den sogenannten Grundsteuerwert angewendet, der unter Berücksichtigung des Bodenrichtwerts und anderer Faktoren ermittelt wird. Abschließend wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer zu berechnen.
Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Bremen
Durch eine Allgemeinverfügung wurden sämtliche Steuerpflichtige dazu aufgefordert, ihre Grundsteuererklärungen bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Damit wurde die Frist für die Einreichung um drei Monate verlängert.
Wer keine Erklärung abgibt und für den keine individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde, sollte gemäß früheren Informationen der Finanzverwaltung damit rechnen, dass eine Schätzung vorgenommen wird. In schwerwiegenden Fällen können Zwangsgelder verhängt werden.
Im Jahr 2024 müssen viele Eigentümer, bei denen im vorherigen Jahr eine Grundsteuererklärung erforderlich war, erneut ihre Unterlagen einreichen. Die Grundsteuererklärung ist keine einmalige Angelegenheit, alle sieben Jahre erfolgt eine neue Bewertung. Dennoch müssen bereits in diesem Jahr die ersten Eigentümer eine Folgeerklärung abgeben, sofern es Veränderungen an ihrem Grundstück, ihrem Haus oder ihrer Wohnung gegeben hat.
Folgende Veränderungen sind betroffen:
In Bremen erfolgt die Einreichung der Grundsteuererklärung ausschließlich in elektronischer Form beim Finanzamt. In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch auf Antrag eine Einreichung in Papierform gestattet werden. Ein solcher Antrag kann beispielsweise gestellt werden, wenn der Steuerpflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung (einen PC mit Internetanschluss) verfügt. Die entsprechenden Formulare stehen entweder als PDF-Dateien auf der Website der Bremenischen Finanzverwaltung zur Verfügung oder sind als Papiervordrucke bei den örtlichen Finanzämtern erhältlich.
Das Bundesmodell hat die Berechnung der Grundsteuer in Bremen modernisiert und transparenter gestaltet. Mit den richtigen Angaben und Unterlagen können Sie Ihre Grundsteuer korrekt berechnen.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Grundsteuer stehen Ihnen die örtlichen Finanzämter oder Steuerexperten gerne zur Verfügung. Die genaue Kenntnis der Steuerregelungen kann Ihnen helfen, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und möglicherweise Steuervorteile zu nutzen.